Neue Rentenregelung für Minijobs
Neue Renten-Regel: Welche Minijobber ab jetzt genau hinschauen sollten
Rund sieben Millionen Minijobber:innen in Deutschland dürfen seit heute eine einmal getroffene Renten-Entscheidung zurücknehmen. Wer sich befreien ließ, kann wieder einzahlen – aber diese Entscheidung nur einmal treffen. Besonders schwer wiegt das für Frauen, deren Rentenkonto früh Lücken sammelt.
Was bisher endgültig war, ist ab heute korrigierbar
Seit 2013 fallen im Minijob Rentenbeiträge an, 3,6 Prozent davon tragen die Beschäftigten selbst. Wer sich davon befreien ließ, hatte etwas mehr netto, doch diese Monate zählen später nur begrenzt.
Seit heute lässt sich die bindende Wahl einmalig ändern, per schriftlichem Antrag über die:den Arbeitgeber:in an die Minijob-Zentrale. Sie wirkt nur für die Zukunft; einmal erklärt, ist eine erneute Befreiung ausgeschlossen.
Was sich ändert im Überblick:
- Was sich ändert: bisher bindend, jetzt einmaliger Widerruf, danach Pflichtbeiträge
- Betroffen: alle einst Befreiten, bei mehreren Jobs nur einheitlich
- Vorteil: volle Anrechnung, Reha, Erwerbsminderungs- und höhere Altersrente

Frauen trifft die Rentenlücke häufiger und früher
Im Schnitt beziehen Frauen deutlich weniger Rente als Männer. Teilzeit, Minijobs und Care-Pausen drücken die Ansprüche – schon beim Lohn klafft eine Lücke: Der Gender Pay Gap liegt nach kununu Daten bei 14 Prozent.
Der Unterschied liegt im Alter: Wer heute schon Rente bezieht und nebenher jobbt, gewinnt vor allem Wahlfreiheit, der Renteneffekt bleibt meist klein. Größer ist der Hebel für Frauen, die erst in einigen Jahren in Rente gehen. Sie haben noch Zeit, Ansprüche aufzubauen. Und eine frühere Entscheidung gegen die Beiträge lässt sich jetzt korrigieren. Den Gender Pension Gap löst das nicht, aber es nimmt eine Hürde.
Wer jetzt rechnen sollte und wer nicht
Wer die seit Januar auf 603 Euro angehobene Grenze ausschöpft, zahlt im gewerblichen Minijob rund 21,70 Euro im Monat selbst, in Privathaushalten mehr. Wenig Sinn ergibt sie für alle, die nur kurz jobben und hauptberuflich abgesichert sind.
Drei Fragen vorab:
- Bringen die Extra-Beiträge im eigenen Fall genug?
- Wer prüfen sollte: vor allem Frauen mit Lücken im Verlauf.
- Warum früh? Gehalt und Arbeitgeber prägen die Ansprüche lange vor der Rente.
Die 3,6 Prozent vom Minijob-Lohn machen niemanden reich. Aber sie machen eine Entscheidung umkehrbar, die für Frauen mit Lücken im Rentenkonto am schwersten wiegt.