Familienleistungen im Wandel
Elterngeld-Reform 2027: Ab 2.770 Euro netto ist Schluss
Wer in Deutschland das höchste Elterngeld beziehen möchte, muss vor der Geburt des Kindes rund 2.770 Euro netto im Monat verdienen – bei mehr Einkommen bleibt die Leistung gedeckelt. Genau diesen Deckel will die Bundesregierung von 1.800 auf 1.900 Euro anheben. Doch was nach mehr Geld klingt, ist laut einer aktuellen Berechnung kaum mehr als ein Trostpflaster. Gelten sollen die neuen Regeln für Geburten ab November 2027 und je nach Familienmodell verlieren manche deutlich mehr, als die 100 Euro hergeben.
Ab 2.770 Euro netto steigt das Elterngeld nicht mehr
Das Elterngeld ersetzt 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens – aber nur bis zur festen Obergrenze von derzeit 1.800 Euro. Wer sie voll ausschöpfen will, muss etwa 2.770 Euro netto verdient haben, wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) vorrechnet.
Jeder Euro darüber bringt kein höheres Elterngeld mehr. Betroffen sind längst nicht nur Spitzenverdiener:innen: 2011 erreichten sechs Prozent der Eltern den Höchstsatz, zehn Jahre später knapp jede:r Sechste.
Nicht zu verwechseln ist der Deckel mit der Einkommensgrenze: Wer mehr als 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, bekommt seit April 2025 gar kein Elterngeld, daran ändert die Reform nichts.
Psychologie, Pflege, Technik: Wer an die Grenze kommt
Diese Grenze entspricht einem Bruttogehalt von etwa 53.000 Euro im Jahr – je nach Steuerklasse verschiebt sich der Wert. Aktuelle kununu Gehaltsdaten zeigen, welche drei Berufe im Schnitt beispielsweise in dieser Größenordnung liegen:
- Psycholog:innen: rund 53.300 Euro Brutto-Durchschnittsgehalt (Vollzeit)
- Intensivpfleger:innen: rund 53.700 Euro
- Gebäudetechniker:innen: rund 53.200 Euro
Ob im Einzelfall der Höchstsatz herauskommt, hängt von Steuerklasse und Bemessungszeitraum ab.
1.900 statt 2.591 Euro: Warum das IW von einem Trostpflaster spricht
Familienministerin Karin Prien (CDU) will den Höchstbetrag auf 1.900 Euro anheben, den Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro – zugleich sinkt die Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate.
Erklärtes Ziel der Reform ist es, rund 500 Millionen Euro pro Jahr einzusparen, bei geplanten Gesamtausgaben von etwa 7,5 Milliarden Euro für das Elterngeld im Jahr 2026.
Das IW hält die Anhebung für überfällig, aber unzureichend: Seit 2007 wurde das Elterngeld nie an die Inflation angepasst und verlor so 31,5 Prozent an Kaufkraft. Für einen vollen Ausgleich müsste der Höchstsatz bei rund 2.591 Euro liegen, der Mindestsatz bei 432 Euro.
Ab wann gelten die neuen Regeln und für wen?
Die neuen Regeln sollen für Kinder gelten, die ab dem 1. November 2027 geboren werden. Für alle Geburten davor bleibt es bei der aktuellen Rechtslage – wer jetzt schwanger ist, ist von der Reform also nicht betroffen. Das hat Ministerin Prien ausdrücklich klargestellt.
Mit der kürzeren Bezugsdauer ändert sich auch die Aufteilung: Von den zwölf Monaten sind künftig je drei Monate für jeden Elternteil reserviert, die übrigen sechs können frei zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Die sogenannten Vätermonate steigen damit von zwei auf drei. Alleinerziehende können alle zwölf Monate allein nutzen.
Wer bei der Reform verliert und wer profitiert
Die größten Verlierer sind Paare, bei denen ein Elternteil beruflich nicht aussteigen kann: Nimmt ein Partner keine Elternzeit, verfallen dessen drei reservierte Monate – der andere kommt dann nur noch auf maximal neun Monate statt bisher zwölf. Auch wer den Höchstsatz bezieht, verliert real: Die 100 Euro Aufschlag gleichen den Kaufkraftverlust von 31,5 Prozent seit 2007 nicht einmal ansatzweise aus.
Profitieren würden dagegen Alleinerziehende, die künftig alle zwölf Monate allein nutzen können, Geringverdienende durch den höheren Mindestbetrag von 330 Euro und Väter, die länger zu Hause bleiben wollen: Drei reservierte Monate sind ein stärkeres Argument gegenüber dem Arbeitgeber als bisher zwei.
Noch ist nichts entschieden: Der Gesetzentwurf steckt in der Ressortabstimmung, bis zum Beschluss dürfte sich einiges ändern. Auch aus der SPD kommt bereits Kritik an der verkürzten Bezugsdauer, im parlamentarischen Verfahren sind Änderungen wahrscheinlich.
Für Beschäftigte mit mittlerem Einkommen verschiebt sich die eigentliche Frage ohnehin – nicht, ob am Ende 1.800 oder 1.900 Euro gezahlt werden, sondern wie schnell der nächste Gehaltssprung sie über die Grenze hebt, an der das Elterngeld stehen bleibt