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Lächelnde Person mit lockigem Haar und gestreifter Schürze trägt ein Tablett mit Tassen in einem hellen Café.

Minijob in Deutschland: Die wichtigsten Infos zu Arbeitsrecht, Kündigung und Urlaub

Im ersten Quartal 2026 waren in Deutschland rund 6,8 Millionen Menschen als geringfügig Beschäftigte angemeldet. Der Minijob gehört damit zu den verbreitetsten Beschäftigungsformen im Land. Vielleicht ist das auch der Grund, warum dazu so viele arbeitsrechtliche Fragen auftauchen. Was darf ich verdienen? Wie kündige ich korrekt? Habe ich normalen Anspruch auf Urlaub? Und warum sollen Minijobs eigentlich plötzlich abgeschafft werden?

In diesem Artikel fassen wir dir die wichtigsten Informationen zum Minijob in 2026 zusammen.

Was ist ein Minijob? Definition und Verdienstgrenze 2026

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Der Begriff bezeichnet eine nicht-sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, bei der das monatliche Bruttoeinkommen eine feste Grenze nicht übersteigt. Seit dem 1. Januar 2026 liegt diese Grenze bei 603 Euro im Monat und ist an den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gekoppelt.

Es gibt prinzipiell nur zwei Arten von Minijobs:

  • Geringfügig entlohnter Minijob: Die klassische Variante, bei der das Monatsgehalt 603 Euro nicht überschreitet. Das ist der 603-Euro-Job, der dir vielleicht früher noch als 450-Euro- oder etwas später als 520-Euro-Job bekannt war.
  • Kurzfristiger Minijob: Hier gilt keine Verdienstgrenze, aber eine Zeitgrenze. Maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr darfst du kurzfristig in einem Minijob tätig sein.

Stundenlohn im Minijob: So viel verdienst du mindestens

Für Minijobber:innen gilt – genauso wie für alle anderen Arbeitnehmer:innen – der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde (Stand: 2026). Nach oben gibt es keine gesetzliche Grenze für den Stundensatz. Allerdings solltest du natürlich berücksichtigen, dass die Kombination aus Stundenlohn und Stundenzahl durch die Verdienstgrenze gedeckelt ist.

Ein höherer Stundenlohn bedeutet für dich also schlicht und ergreifend weniger Arbeitsstunden pro Monat. Nur so kannst du die 603-Euro-Grenze einhalten. Bei 20 Euro Stundenlohn wären das zum Beispiel höchstens 30 Arbeitsstunden monatlich. Ansonsten rutschst du in die Sozialversicherungspflicht.

Steuerfreie Zuschläge für Nacht- oder Feiertagsarbeit zählen übrigens nicht zur Geringfügigkeitsgrenze, sofern sie die gesetzlichen Freigrenzen einhalten. Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld hingegen zählen zu deinem Verdienst. Du solltest diese Summe deshalb von Beginn an in deine finanzielle Planung einbeziehen.

Mit dem Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro pro Stunde, kannst du in einem Minijob maximal 43 Stunden im Monat arbeiten. Das entspricht ungefähr zehn Wochenstunden.

Keine Pflicht zur Sozialversicherung im Minijob

Der größte Unterschied zur normalen Beschäftigung liegt bei den Sozialabgaben. Minijobber sind von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Krankenversicherungsabgabe von 13 Prozent, die aber keine Krankenversicherung für den Arbeitnehmer begründet. Wer einen Minijob ausübt, muss sich anderweitig krankenversichern, etwa über die Familienversicherung.

Bei der Rentenversicherung gilt seit Anfang 2019 die Pflichtversicherung. Der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent pauschal, der Eigenanteil der Arbeitnehmer beträgt 3,6 Prozent. Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, verzichten damit aber auf eigene Rentenansprüche aus dieser Tätigkeit.

Minijobs sind steuerpflichtig – aber nicht für dich!

Minijobs sind steuerpflichtig, auch wenn das viele Arbeitnehmer:innen nicht wissen. In der Praxis zahlen die Abgaben nämlich in der Regel die Arbeitgeber und nicht die Beschäftigten selbst. Dein Arbeitgeber führt dafür eine einheitliche Pauschalsteuer (auch: Pauschsteuer) von zwei Prozent des Verdienstes ab, die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer abdeckt.

Damit ist für dich nichts mehr zu tun und du musst deinen Minijob-Verdienst normalerweise auch nicht in der Steuererklärung angeben. In sehr seltenen Fällen geben Arbeitgeber die Pauschsteuer an die Beschäftigten weiter. Das muss jedoch stets vertraglich festgehalten sein.

Arbeitsrecht im Minijob: Gleiche Rechte wie Vollzeitbeschäftigte

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Minijobber arbeitsrechtlich schlechter gestellt seien als Vollzeitbeschäftigte. Das stimmt so glücklicherweise nicht. Arbeitnehmer:innen, die einen Minijob ausüben, gelten unabhängig von ihrer exakten Stundenanzahl als Teilzeitbeschäftigte. Als Minijobber:in genießt du dementsprechend alle Vorzüge des Arbeitsrechts. Dazu gehören neben dem Kündigungsschutz auch die Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub.

Was das konkret für dich bedeutet? Solltest du krank werden, bekommst du wie andere Arbeitnehmer:innen bis zu sechs Wochen dein normales Gehalt. Eltern oder Sorgeberechtigte können auch bei einem Minijob Pflegeurlaub in Anspruch nehmen. Und wer Urlaub möchte, hat darauf natürlich ebenso ein gesetzlich verankertes Recht.

Besteht beim Minijob Urlaubsanspruch?

Das Bundesurlaubsgesetz sichert auch geringfügig Beschäftigten im Minijob bezahlten Erholungsurlaub zu. Vertragliche Klauseln, die dies ausschließen, sind gänzlich unwirksam.

Was du aber beachten solltest, ist, dass du natürlich nicht den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte hast. Die Berechnung deiner individuellen Urlaubstage richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche – und nicht nach den Arbeitsstunden. Minijobber:innen, die fünf Tage pro Woche arbeiten, haben wie Vollzeitbeschäftigte gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub von 20 Arbeitstagen. Bei weniger Wochentagen wird der Anspruch anteilig berechnet.

Urlaub im Minijob: Rechenbeispiel

  • Arbeit an fünf Tagen pro Woche: 20 Urlaubstage
  • Arbeit an drei Tagen pro Woche: Zwölf Urlaubstage (20 geteilt durch 5 mal 3)
  • Arbeit an zwei Tagen pro Woche: Acht Urlaubstage (20 geteilt durch 5 mal 2)

Beim Minijob wird der volle Urlaubsanspruch nicht sofort mit Beginn des Arbeitsverhältnisses erworben. Dafür musst du grundsätzlich erst eine Wartezeit von sechs Monaten erfüllen. Beginnt dein Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres und die Wartezeit wird nicht erfüllt, gibt es einen anteiligen Anspruch von einem Zwölftel pro vollem Beschäftigungsmonat. Dein Arbeitgeber kann dir nach individueller Absprache und vertraglicher Festlegung aber auch schon vorher den vollen Urlaub gewähren.

Solltest du dein Arbeitsverhältnis beenden und – beispielsweise aus betrieblichen Ablaufgründen – keinen Urlaub mehr machen können, muss dein Arbeitgeber das finanziell abgelten.

Kündigung im Minijob: Fristen, Form und Aufhebungsvertrag

Du fühlst dich in deinem Minijob nicht mehr wohl oder möchtest in eine sozialversicherungspflichtige Stelle wechseln? Für Minijobs gelten 2026 bei der Kündigung grundsätzlich dieselben Regeln wie für Vollzeitarbeitsverhältnisse. Die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Innerhalb der Probezeit, die in vielen Betrieben entweder drei oder sechs Monate umfasst, gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Fristen für Arbeitgeberkündigungen nach folgendem Prinzip:

  • Nach zwei Jahren auf einen Monat
  • Nach fünf Jahren auf zwei Monate
  • Nach 20 Jahren auf die maximale Frist von sieben Monaten

Zur Form der Kündigung gilt: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben werden. Die elektronische Form, also per E-Mail oder WhatsApp, ist ausgeschlossen. Eine Begründung muss das Kündigungsschreiben nicht enthalten.

Alternativ zur Kündigung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag beenden. Der Vorteil: Es kann ein individuell vereinbarter Beendigungszeitpunkt gewählt werden, ohne an Kündigungsfristen gebunden zu sein. Wichtig zu wissen ist, dass ein Aufhebungsvertrag beim Bezug von Arbeitslosengeld zu einer Sperrzeit führen kann, auch wenn das bei einem Minijob seltener praktisch relevant wird.

Außerordentliche Kündigung im Minijob

Eine außerordentliche Kündigung – auch fristlose Kündigung genannt – durch Arbeitnehmer:in oder Arbeitgeber ist auch im Minijob möglich. Dafür muss ein wichtiger Grund nach § 626 BGB vorliegen. Das sind zum Beispiel Diebstahl, schwerer Vertrauensbruch oder Mobbing am Arbeitsplatz.

Sollte die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgen, hat dieser dafür eine Erklärungsfrist von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrunds.

Frauen in Minijobs: Warum das ein strukturelles Problem ist

Im ersten Quartal 2025 waren 56,2 Prozent der Minijobber weiblich und 43,8 Prozent männlich. Laut einer Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung waren Frauen im Jahr 2023 zudem rund 1,4-mal so häufig ausschließlich geringfügig beschäftigt wie Männer. Im Jahresdurchschnitt ging etwa jede siebte Frau, aber nur jeder elfte Mann, ausschließlich einer geringfügig entlohnten oder kurzfristigen Tätigkeit nach.

Die Stiftung sieht darin ein strukturelles Problem. Steuer- und abgabenrechtliche Anreize, etwa in Verbindung mit dem Ehegattensplitting, würden es begünstigen, dass verheiratete Frauen ihre Erwerbstätigkeit langfristig auf einen Minijob beschränken. Damit drohe die geringfügige Beschäftigung zur Teilzeitfalle für Frauen zu werden. Hinzu kommt: Wer sich einmal für einen Minijob entscheidet, bleibt oft dauerhaft darin. Gut drei Viertel der ausschließlich geringfügig beschäftigten Frauen bleiben länger als zwei Jahre in dieser Beschäftigungsform. Bei knapp einem Drittel sind es sogar mehr als neun Jahre. Der erhoffte Sprungbretteffekt in reguläre Arbeit tritt gemäß der Stiftung in der Praxis selten ein.

Minijobs abschaffen? Die aktuelle Debatte in Deutschland

Obwohl über 6,8 Millionen Menschen im ersten Quartal 2026 bei der Minijob-Zentrale angemeldet waren, ist die politische Diskussion um die Zukunft dieser Beschäftigungsform lebhafter denn je.

Im Sommer 2026 empfahl die Rentenkommission der deutschen Bundesregierung, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs weitgehend abzuschaffen. Die Befürworter:innen einer Reform kommen aus allen politischen Lagern. Parteien wie die SPD, die Grünen oder die Linke sehen im Minijob beispielsweise eine strukturelle Falle, die besonders Frauen in niedrig entlohnter, sozial kaum abgesicherter Teilzeit hält und damit das Altersarmutsrisiko erhöht. Gewerkschaften wie ver.di verweisen außerdem seit Jahren darauf, dass Minijobber:innen nur selten der Sprung in eine reguläre Beschäftigung gelingt.

Auf der Gegenseite warnen Arbeitgeberverbände und der Handel vor dem Verlust hunderttausender flexibler Stellen. Auch deshalb dürfte es bis zu einer endgültigen Abschaffung von Minijobs noch dauern.

Gibt es Minijobs in Österreich und der Schweiz?

Der Begriff Minijob ist spezifisch für Deutschland. Die Nachbarländer Schweiz und Österreich kennen jedoch ähnliche berufliche Konstruktionen.

In Österreich ist die geringfügige Beschäftigung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt. Geringfügig beschäftigt ist, wer nicht mehr als 551,10 Euro im Kalendermonat verdient, was dem unveränderten Wert für 2026 entspricht. Die Grenze wurde 2026 aus Budgetgründen erstmals nicht erhöht. Wie in Deutschland sind geringfügig Beschäftigte von der Kranken- und Pensionsversicherung ausgenommen, jedoch unfallversichert. Eine freiwillige Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung ist für monatlich 83,49 Euro (Stand: 2026) möglich. Seit dem 1. Januar 2026 solltest du darauf achten, dass eine geringfügige Beschäftigung neben dem Bezug von Arbeitslosengeld nur noch in Ausnahmefällen erlaubt ist.

Schweizer Arbeitnehmer:innen können keinem klassischen Minijob nachgehen. Es gibt aber sehr wohl eine Freigrenze für geringfügige Einkommen in der AHV. Löhne von weniger als 2.500 Schweizer Franken pro Jahr und Arbeitgeber unterliegen grundsätzlich nicht der AHV-Beitragspflicht. Ausnahmen gelten für Privathaushalte und bestimmte Kulturbranchen, wo ab dem ersten Franken AHV-Pflicht besteht. Arbeitsrechtlich gelten in der Schweiz dieselben Schutzrechte wie für alle Beschäftigten.

Häufige Fragen zum Thema Minijob

Die Verdienstgrenze im Minijob liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro brutto im Monat. Wer mehr verdient, fällt aus der Minijob-Regelung heraus und wird sozialversicherungspflichtig. Bis zu zweimal im Jahr darf die Grenze kurzfristig auf 1.206 Euro verdoppelt werden, etwa bei einer Krankheitsvertretung, sofern der Jahresdurchschnitt eingehalten wird.

Ja, du hast als Minijobber:in Anspruch auf Urlaub. Das Bundesurlaubsgesetz gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Ein Arbeitsvertrag, der den Urlaub ausschließt, ist in diesem Punkt unwirksam. Wie viele Tage du bekommst, richtet sich nach der Anzahl deiner Arbeitstage pro Woche.

Es gilt im Minijob die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Das sind vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. In der Probezeit sind es zwei Wochen.

Du kannst mehrere Minijobs haben, allerdings werden die Verdienste aus allen geringfügig entlohnten Jobs zusammengerechnet. Übersteigt die Summe die 603-Euro-Grenze regelmäßig, entfällt der Minijob-Status. Deine Beschäftigungen werden sozialversicherungspflichtig.