TV-L Gehalt 2026: Die Entgelttabellen und der Tarifvertrag der Länder
Die TV-L-Tabelle zeigt das monatliche Bruttoentgelt von Tarifbeschäftigten in 15 deutschen Bundesländern. Wie hoch dein TV-L-Gehalt ausfällt, bestimmen deine Entgeltgruppe und deine Stufe: Die Entgeltgruppe hängt von deiner Tätigkeit ab, die Stufe von deiner Berufserfahrung. Die aktuelle Entgelttabelle des TV-L gilt bis zum 31. Dezember 2026, ab März 2027 steigen die Gehälter im TV-L erneut.
Für wen gilt der TV-L im öffentlichen Dienst der Länder?
Der TV-L als Tarifvertrag für die Bundesländer gilt grundsätzlich für Beschäftigte, deren Arbeitgeber Mitglied in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder in einem ihrer Mitgliedverbände ist. Dazu gehören Arbeitgeber aus 15 Bundesländern, darunter Landesverwaltungen, staatliche Hochschulen und Schulen.
Die einzige Ausnahme ist Hessen: Das Bundesland hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag. Auch innerhalb des TV-L gibt es Unterschiede, denn für Pflegekräfte, Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst und bestimmte Ärzt:innen gelten eigene Entgelttabellen. Bei angestellten Lehrkräften (ohne Verbeamtung) richtet sich die Eingruppierung nach der Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EntgO-L).
TV-L und TVöD: Was ist der Unterschied?
Der allgemeine Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst heißt TVöD. Er gilt allerdings nicht für die Bundesländer, sondern regelt in erster Linie die Bezahlung und Arbeitsbedingungen beim Bund und bei den Kommunen.
TVöD und TV-L (dem „TVöD der Länder“) haben unterschiedliche Entgelttabellen, Eingruppierungsregeln und Tarifabschlüsse. Dieselbe Entgeltgruppe und Stufe können daher je nach Tarifvertrag ein anderes Gehalt ergeben. Auch die Arbeitszeit und die Jahressonderzahlung können abweichen.
Welcher Tarifvertrag für dich gilt, steht in deinem Arbeitsvertrag. Entscheidend ist dein Arbeitgeber:
- Beschäftigt dich ein Bundesland, gilt häufig der TV-L (oder der TV-H in Hessen)
- Bei einer Kommune greift meistens der TVöD-VKA
- Arbeitest du für den Bund, gilt in der Regel der TVöD Bund
Der öffentliche Dienst in Deutschland
Rund 5,4 Mio. Menschen sind insgesamt im öffentlichen Dienst beschäftigt. Etwa die Hälfte davon arbeitet für die Bundesländer, gut ein Drittel für die Kommunen, etwa zehn Prozent für den Bund und der Rest bei den Sozialversicherungsträgern. Zu den Beschäftigten zählen Tarifbeschäftigte ebenso wie Beamt:innen, Richter:innen sowie Berufs- und Zeitsoldat:innen. Insgesamt ist etwa ein Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst verbeamtet.
TV-L-Gehaltstabelle 2026: Bruttogehalt nach Entgeltgruppe und Stufe
Die aktuelle TV-L-Entgelttabelle gilt seit dem 1. April und noch bis zum 31. Dezember 2026. Sie zeigt dir das monatliche Tabellenentgelt in Euro für Vollzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder. Zulagen, Zuschläge und die Jahressonderzahlung kommen je nach Tätigkeit und persönlicher Situation noch dazu. Arbeitest du Teilzeit, wird das Tabellenentgelt entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit gekürzt.
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| E15 | 5.658,38 € | 6.067,30 € | 6.283,38 € | 7.050,89 € | 7.632,07 € | 7.854,52 € |
| E14 | 5.143,59 € | 5.515,90 € | 5.821,41 € | 6.283,38 € | 6.991,23 € | 7.194,48 € |
| E13 | 4.759,37 € | 5.106,09 € | 5.366,89 € | 5.873,56 € | 6.573,97 € | 6.764,69 € |
| E12 | 4.310,90 € | 4.599,41 € | 5.210,41 € | 5.746,90 € | 6.439,85 € | 6.626,54 € |
| E11 | 4.178,35 € | 4.444,86 € | 4.748,43 € | 5.210,41 € | 5.881,02 € | 6.050,95 € |
| E10 | 4.038,42 € | 4.299,95 € | 4.599,41 € | 4.904,89 € | 5.486,13 € | 5.644,20 € |
| E9b | 3.620,10 € | 3.870,81 € | 4.035,07 € | 4.488,99 € | 4.875,10 € | 5.014,87 € |
| E9a | 3.620,10 € | 3.870,81 € | 3.925,58 € | 4.035,07 € | 4.488,99 € | 4.615,76 € |
| E8 | 3.419,52 € | 3.659,02 € | 3.795,52 € | 3.925,58 € | 4.069,31 € | 4.158,27 € |
| E7 | 3.235,83 € | 3.469,72 € | 3.645,69 € | 3.781,85 € | 3.891,36 € | 3.987,16 € |
| E6 | 3.186,57 € | 3.418,08 € | 3.547,20 € | 3.679,20 € | 3.768,15 € | 3.863,96 € |
| E5 | 3.073,97 € | 3.301,87 € | 3.430,99 € | 3.553,66 € | 3.652,34 € | 3.720,25 € |
| E4 | 2.949,24 € | 3.179,22 € | 3.340,61 € | 3.430,99 € | 3.521,39 € | 3.579,47 € |
| E3 | 2.915,57 € | 3.140,47 € | 3.205,03 € | 3.308,32 € | 3.392,25 € | 3.463,27 € |
| E2 | 2.742,84 € | 2.953,24 € | 3.017,80 € | 3.082,36 € | 3.230,84 € | 3.385,81 € |
| E1 | – | 2.534,49 € | 2.565,06 € | 2.601,78 € | 2.638,51 € | 2.730,30 € |
Quelle: Tarifgemeinschaft deutscher Länder (allgemeine Entgelttabelle nach Anlage B)
TV-L Eingruppierung: Die Tätigkeit zählt
Nach § 12 TV-L gilt die Tarifautomatik: Das heißt, dass deine dauerhaft übertragenen Aufgaben über deine TV-L Eingruppierung entscheiden. Diesen Punkt schätzen übrigens viele falsch ein. Deine Qualifikation ist zwar wichtig, ein bestimmter Abschluss garantiert dir aber nicht unbedingt, dass du in eine bestimmte Entgeltgruppe eingruppiert wirst.
Ein Abschluss führt nur dann in eine bestimmte Entgeltgruppe, wenn die Stelle auch die passenden Aufgaben umfasst. In der Regel müssen Arbeitsvorgänge, die die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe erfüllen, mindestens die Hälfte deiner Arbeitszeit ausmachen. Für einzelne Tätigkeitsmerkmale gelten abweichende Zeitanteile.
Beispiele: Das TV-L-Gehalt in E13, E6 und E5
Das TV-L-Gehalt in E13 reicht 2026 von 4.759,37 Euro in Stufe 1 bis 6.764,69 Euro in Stufe 6. Im allgemeinen Verwaltungsdienst setzt E13 eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung und eine entsprechende Tätigkeit oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen voraus. Ein Masterabschluss allein garantiert dir die Eingruppierung allerdings nicht. Für angestellte Lehrkräfte und einzelne Tätigkeitsbereiche gelten eigene Merkmale.
In der Entgeltgruppe TV-L E6 verdienst du je nach Stufe zwischen 3.186,57 und 3.863,96 Euro brutto im Monat. Im allgemeinen Verwaltungsdienst verlangt E6 Tätigkeiten, für die vielseitige Fachkenntnisse erforderlich sind. Andere Berufsgruppen werden nach den jeweils passenden Abschnitten der Entgeltordnung bewertet.
Das TV-L-Gehalt in E5 liegt zwischen 3.073,97 und 3.720,25 Euro brutto im Monat. Im allgemeinen Verwaltungsdienst erfasst E5 Tätigkeiten mit gründlichen Fachkenntnissen sowie Tätigkeiten, die eine anerkannte Berufsausbildung von mindestens drei Jahren und einen passenden Aufgabenbereich voraussetzen.
TV-L Stufen: Mehr Erfahrung bringt mehr Geld
Bei der Einstellung hängt deine TV-L Stufe von der anerkannten Berufserfahrung ab. Sogenannte „förderliche Berufserfahrung“ kann der Arbeitgeber ggf. zusätzlich berücksichtigen, wenn deine bisherigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die neue Stelle nützlich sind.
- Ohne die entsprechende Berufserfahrung startest du in den Entgeltgruppen E2 bis E15 grundsätzlich in Stufe 1
- Mit mindestens einem Jahr einschlägiger Erfahrung bei einem anderen Arbeitgeber beginnst du in Stufe 2
- Ab drei Jahren kommst du in der Regel in Stufe 3
Danach steigst du grundsätzlich nach festgelegten Zeiten innerhalb derselben Entgeltgruppe auf. Ein großer Vorteil im öffentlichen Dienst ist für viele, dass du deine Gehaltserhöhungen nicht verhandeln musst: Der TV-L legt ziemlich genau fest, wer wann wie viel Geld bekommt. Für den regulären TV-L-Stufenaufstieg gelten diese Laufzeiten:
| Aufstieg | Erforderliche Zeit |
|---|---|
| Stufe 1 zu Stufe 2 | 1 Jahr |
| Stufe 2 zu Stufe 3 | 2 Jahre |
| Stufe 3 zu Stufe 4 | 3 Jahre |
| Stufe 4 zu Stufe 5 | 4 Jahre |
| Stufe 5 zu Stufe 6 | 5 Jahre |
Quelle: TV-L, §§ 16 und 17
Die Laufzeiten bis zu den Stufen 4, 5 und 6 können bei erheblich über- oder unterdurchschnittlicher Leistung verkürzt oder verlängert werden. In E1 startest du direkt in Stufe 2 und steigst dann jeweils nach vier Jahren auf.
Jahressonderzahlung und Zuschläge erhöhen das TV-L-Gehalt
Das Tabellenentgelt ist dein tarifliches Brutto-Grundgehalt. Je nach Tätigkeit, Arbeitszeitlage, Entgeltgruppe und Beschäftigungszeit können Zuschläge dazukommen, zum Beispiel für Nachtarbeit, Sonntage, Feiertage, Überstunden, Rufbereitschaft, Schichtarbeit oder besondere Erschwernisse. Außerdem sieht der TV-L eine betriebliche Altersvorsorge über die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes vor.
Wenn dein Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht, hast du grundsätzlich Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (auch bekannt als Weihnachtsgeld). In der Regel wird sie mit deinem Novembergehalt überwiesen. Die Basis für die Jahressonderzahlung ist das durchschnittliche Monatsentgelt aus den Monaten Juli, August und September.
Der Bemessungssatz (also der Prozentsatz, mit dem die Jahressonderzahlung berechnet wird) hängt von deiner Entgeltgruppe ab:
| Entgeltgruppe | Jahressonderzahlung |
|---|---|
| E1 bis E4 | 87,43 % |
| E5 bis E8 | 88,14 % |
| E9a bis E11 | 74,35 % |
| E12 und E13 | 46,47 % |
| E14 und E15 | 32,53 % |
TV-L in Bayern: Arbeitszeit im TV-L: In Bayern arbeitest du länger
Die allgemeine TV-L-Entgelttabelle gilt in allen 15 TdL-Ländern, die regelmäßige Wochenarbeitszeit unterscheidet sich aber. Zwischen Schleswig-Holstein und Bayern liegen rund 1 Stunde und 24 Minuten pro Woche. Auf ein Jahr gerechnet sind das gut 60 Stunden Mehrarbeit für exakt dasselbe Tabellenentgelt.
Zum Vergleich: Im allgemeinen TVöD für Bund und Kommunen beträgt die regelmäßige Wochenarbeitszeit seit 2023 jeweils 39 Stunden. Die folgenden Werte gelten für TV-L Beschäftigte ohne besondere Arbeitszeitregelung:
| Land | Wochenarbeitszeit |
|---|---|
| Schleswig-Holstein | 38:42 |
| Hamburg, Rheinland-Pfalz | 39:00 |
| Bremen | 39:12 |
| Berlin | 39:24 |
| Baden-Württemberg, Saarland | 39:30 |
| Niedersachsen | 39:48 |
| Nordrhein-Westfalen | 39:50 |
| Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | 40:00 |
| Bayern | 40:06 |
TV-L Gehaltserhöhung: Wann steigt das Gehalt wieder?
Die erste Erhöhung aus der TV-L-Tarifrunde 2026 steckt schon in der aktuellen Gehaltstabelle: Seit dem 1. April 2026 liegen die Tabellenentgelte um 2,8 Prozent, mindestens aber um 100 Euro höher. Die Ausbildungsentgelte steigen in drei Schritten um insgesamt 150 Euro. Auch Schicht- und Wechselschichtzulagen wurden zum 1. Juli 2026 deutlich angehoben, die Wechselschichtzulage ist von 105 auf 200 Euro gestiegen.
Die aktuellen Entgelttabellen gelten bis zum 31. Dezember 2026, dann greift zunächst eine Übergangstabelle. Der nächste Gehaltssprung folgt am 1. März 2027 mit weiteren 2 Prozent. Am 1. Januar 2028 steigen die Beträge noch einmal um 1 Prozent.
Die offiziellen neuen Entgelttabellen für 2027 und 2028 sind schon veröffentlicht. Du musst für diese Erhöhungen keine neue Stufe erreichen: Solange dein Arbeitsverhältnis unter den TV-L fällt, wird dein Tabellenentgelt zum jeweiligen Termin angepasst. Die Entgelttabellen können frühestens zum 31. Januar 2028 gekündigt werden. Wann die Verhandlungen für den nächsten Tarifabschluss beginnen, steht noch nicht fest.
FAQ: Tarifvertrag & Gehalt nach TV-L
Der TV-L gilt für die Tarifbeschäftigten von 15 Bundesländern, der TVöD für Bund und Kommunen. Die Entgelttabellen unterscheiden sich, im TVöD liegen die Werte meist etwas höher. Größere Unterschiede gibt es bei der Arbeitszeit, die im TV-L je nach Land zwischen 38:42 und 40:06 Stunden liegt, und bei der Jahressonderzahlung.
Ja, Bayern ist Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Nur Hessen hat einen eigenen Tarifvertrag. Für Tarifbeschäftigte des Freistaats gilt daher grundsätzlich die reguläre TV-L-Tabelle, sofern der Arbeitsvertrag auf den TV-L verweist. Arbeitest du für eine bayerische Stadt, Gemeinde oder einen Landkreis, gilt häufig der TVöD-VKA. Beamt:innen des Freistaats werden nach dem bayerischen Besoldungsrecht bezahlt. Für die Wahl der richtigen Gehaltstabelle zählen damit dein Arbeitgeber und dein Beschäftigungsstatus, nicht dein Wohnort.
Von Stufe 1 bis Stufe 6 vergehen 15 Jahre. Die einzelnen Laufzeiten betragen ein, zwei, drei, vier und fünf Jahre. Wer einschlägige Berufserfahrung mitbringt, startet höher: ab einem Jahr in Stufe 2, ab drei Jahren in Stufe 3.
Deine Entgeltgruppe folgt den Aufgaben der Stelle. Spielraum gibt es vor allem bei der Einstiegsstufe: Lass relevante und förderliche Berufserfahrung vor der Vertragsunterzeichnung prüfen. Zur Personalgewinnung oder Mitarbeiterbindung kann der Arbeitgeber außerdem ein höheres Entgelt gewähren. Einen Anspruch darauf hast du aber nicht.
Bei Teilzeit erhältst du das Tabellenentgelt anteilig. Die Rechnung lautet: Tabellenentgelt einer vergleichbaren Vollzeitkraft mal deine Wochenstunden, geteilt durch die reguläre Vollzeitarbeitszeit. Zuschläge und Sonderzahlungen können eigenen Berechnungsregeln folgen.
Die TV-L-Tabelle zeigt dein monatliches Brutto-Grundgehalt. Wie viel davon auf deinem Konto landet, hängt unter anderem von Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträgen, Krankenversicherung und möglicher Kirchensteuer ab. Zuschläge, Zulagen und die Jahressonderzahlung können dein Einkommen zusätzlich erhöhen.