Wie wird die Rente besteuert? Freibetrag, Steuern und Nettorente 2026
Ja, auch Rentner:innen müssen in Deutschland Steuern zahlen: Neben den Sozialabgaben kann von deiner Bruttorente auch Einkommensteuer abgehen. Wie viel übrig bleibt, hängt von deinem Rentenbeginn, deinem gesamten Einkommen in der Rente und bestimmten Freibeträgen ab. Dieser Guide führt dich Schritt für Schritt durch den Steuerdschungel in der Rente.
Welcher Teil der Rente wird versteuert?
Die gesetzliche Rente zählt grundsätzlich zum steuerpflichtigen Einkommen. Wie viel davon das Finanzamt berücksichtigt, hängt vor allem davon ab, wann deine Rente begonnen hat. Wenn du 2026 in Rente gehst, beträgt dein Besteuerungsanteil 84 Prozent.
Das heißt natürlich nicht, dass du 84 Prozent deiner Rente an das Finanzamt überweisen musst. Die Zahl legt fest, welcher Teil deiner ersten vollen Jahresbruttorente grundsätzlich in die Steuerrechnung einfließt.
Die übrigen 16 Prozent bilden die Grundlage für deinen persönlichen Rentenfreibetrag. Das Finanzamt rechnet diesen Prozentsatz in einen festen Eurobetrag um. Dieser Betrag bleibt auch bei zukünftigen regulären Rentenerhöhungen grundsätzlich gleich.
Steuerfreier Teil der Rente: Tabelle nach Rentenbeginn
Wie viel von deiner gesetzlichen Rente steuerfrei bleibt, hängt vom Kalenderjahr deines Rentenbeginns ab. Seit 2005 stellt Deutschland die Besteuerung der gesetzlichen Rente schrittweise um: Für jeden neuen Rentenjahrgang steigt der Besteuerungsanteil aktuell um 0,5 Prozentpunkte. Im Gegenzug sinkt der steuerfreie Anteil um 0,5 Prozentpunkte.
Je später deine Rente beginnt, desto größer ist also der Anteil, der versteuert werden muss. Wer ab 2058 in Rente geht, muss seine gesetzliche Rente grundsätzlich komplett versteuern.
| Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil | Steuerfreier Anteil |
|---|---|---|
| 2005 oder früher | 50 % | 50 % |
| 2010 | 60 % | 40 % |
| 2015 | 70 % | 30 % |
| 2020 | 80 % | 20 % |
| 2021 | 81 % | 19 % |
| 2022 | 82 % | 18 % |
| 2023 | 82,5 % | 17,5 % |
| 2024 | 83 % | 17 % |
| 2025 | 83,5 % | 16,5 % |
| 2026 | 84 % | 16 % |
| 2027 | 84,5 % | 15,5 % |
| 2028 | 85 % | 15 % |
| 2029 | 85,5 % | 14,5 % |
| 2030 | 86 % | 14 % |
| 2035 | 88,5 % | 11,5 % |
| 2040 | 91 % | 9 % |
| 2045 | 93,5 % | 6,5 % |
| 2050 | 96 % | 4 % |
| 2055 | 98,5 % | 1,5 % |
| ab 2058 | 100 % | 0 % |
Nachgelagerte Besteuerung und Doppelbesteuerung der Rente
Nach den ursprünglichen Plänen sollte der Besteuerungsanteil ab 2021 sogar jedes Jahr um einen Prozentpunkt steigen. Damit wären Renten schon ab 2040 komplett steuerpflichtig gewesen. Das Wachstumschancengesetz änderte diesen Zeitplan aber rückwirkend ab 2023.
Seit 2023 können Altersvorsorgeaufwendungen während des Berufslebens innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen komplett steuerlich abgesetzt werden. Wer heute Rentenbeiträge zahlt, kann damit also sein zu versteuerndes Einkommen senken. Im Gegenzug wird dann die spätere Rente stärker besteuert.
Die lange Übergangszeit kann im Einzelfall zu einer Doppelbesteuerung der Rente führen. Vereinfacht gesagt passiert das, wenn jemand Rentenbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt hat und die daraus finanzierte Rente später noch einmal besteuert wird.
Um das Risiko zu senken, wurde der Zeitplan für den steigenden Besteuerungsanteil im Jahr 2024 rückwirkend ab 2023 geändert.
Wie wird aus dem steuerfreien Anteil dein Rentenfreibetrag?
Für deinen individuellen Freibetrag in Euro braucht das Finanzamt die Höhe deiner Rente.
Im Jahr des Rentenbeginns kriegen viele Menschen noch keine vollen zwölf Monatsrenten. Deshalb wird der dauerhaft geltende Rentenfreibetrag anhand der Jahresbruttorente im folgenden Kalenderjahr berechnet. Dabei verwendet das Finanzamt den Prozentsatz, der für das Jahr deines Renteneintritts gilt (siehe Tabelle oben).
Ein Beispiel:
Nora geht im September 2026 in Rente. Für sie gilt dauerhaft der steuerfreie Anteil des Rentnerjahrgangs 2026 von 16 Prozent. Im Jahr 2027 bekommt sie insgesamt 18.600 Euro Bruttorente.
18.600 Euro × 16 Prozent = 2.976 Euro Rentenfreibetrag
Ab 2027 bleiben damit grundsätzlich und dauerhaft 2.976 Euro ihrer Jahresrente steuerfrei.
Was passiert mit dem Rentenfreibetrag bei einer Rentenerhöhung?
Bei regulären Rentenerhöhungen wächst der einmal festgelegte Rentenfreibetrag nicht mit. Steigt Noras Jahresbruttorente später beispielsweise auf 20.000 Euro, bleibt ihr Rentenfreibetrag trotzdem bei 2.976 Euro.
Für die Steuerrechnung sieht das dann so aus:
20.000 Euro Jahresbruttorente minus 2.976 Euro Rentenfreibetrag = 17.024 Euro steuerpflichtige Renteneinkünfte
Werbungskosten und weitere abziehbare Ausgaben können davon wie immer noch abgehen.
Das ist übrigens der Grund, warum Rentenerhöhungen dazu führen können, dass Rentner:innen erstmals eine Steuererklärung abgeben oder Einkommensteuer zahlen müssen: Der steuerpflichtige Rentenbetrag steigt, während der persönliche Rentenfreibetrag gleich bleibt.
Was ist das zu versteuernde Einkommen bei der Rente?
Ob du als Rentner:in wirklich Steuern zahlst, hängt aber am Ende von deinem gesamten zu versteuernden Einkommen ab. Erst auf diesen Betrag wendet das Finanzamt den Einkommensteuertarif an.
Neben deiner Rentenzahlung gehören dazu auch andere Einkommensquellen, die du als Rentner:in hast: zum Beispiel Arbeitslohn, eine Betriebsrente oder Einkünfte aus einer vermieteten Wohnung gehören.
Bestimmte Versicherungsbeiträge, Werbungskosten, Spenden oder außergewöhnliche Belastungen werden dagegen abgezogen. Erst wenn diese Rechnung abgeschlossen ist, steht fest, ob Einkommensteuer auf die Rente anfällt.
Vereinfacht läuft die Rechnung so:
Steuerpflichtiger Teil deiner Rente plus weitere steuerpflichtige Einnahmen minus abziehbare Ausgaben = zu versteuerndes Einkommen
Welchen Steuerfreibetrag gibt es für Rentner:innen?
Für Rentner:innen gilt derselbe steuerliche Grundfreibetrag wie für Berufstätige. Beträgt dein zu versteuerndes Einkommen höchstens den Grundfreibetrag, zahlst du keine Einkommensteuer. Nur der Teil darüber wird nach dem progressiven Einkommensteuertarif belastet.
2026 beträgt der Grundfreibetrag:
- 12.348 Euro für alleinstehende Personen
- 24.696 Euro als rechnerischer Grundfreibetrag bei zusammen veranlagten Ehepaaren
Bei Ehepaaren betrachtet das Finanzamt das gemeinsame Einkommen und wendet das sogenannte Splittingverfahren an. Verdient oder bezieht eine Person bereits andere steuerpflichtige Einkünfte, lässt sich die doppelte Grenze daher nicht einfach einer einzelnen Rente zuordnen.
Vereinfachtes Rechenbeispiel für die Besteuerung der Rente
Du gehst 2026 in Rente und bekommst monatlich 1.500 Euro brutto. Bei zwölf gleich hohen Zahlungen sind das 18.000 Euro Jahresbruttorente. Davon fließen zunächst 84 Prozent (also 15.120 Euro) als steuerpflichtiger Rentenanteil in die Rechnung ein.
Der Werbungskosten-Pauschbetrag und deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können davon noch abgehen. Hast du weitere steuerpflichtige Einnahmen, werden sie dazugerechnet. Das Ergebnis vergleicht das Finanzamt dann mit dem Grundfreibetrag und wendet darauf den Steuertarif an.
Übersicht: Besteuerung der Rente in Deutschland
So wird die Steuer auf die Rente Schritt für Schritt berechnet:
Die beschriebene Rechnung gilt vor allem für die gesetzliche Altersrente. Auch Erwerbsminderungs-, Witwen-, Witwer- und Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden aber nach diesem Grundprinzip besteuert. Für private Renten, Betriebsrenten, Riester-Auszahlungen und Beamtenpensionen gelten teilweise andere Regeln.
Wie hoch darf die Rente 2026 sein, ohne dass Steuern anfallen?
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jedes Jahr eine Tabelle mit Modellwerten. Für alleinstehende Personen, deren Rente 2026 beginnt, nennt das Ministerium eine Jahresbruttorente von 17.084 Euro als höchste noch „steuerlich unbelastete“ Rente.
Wegen der Rentenerhöhung im Juli 2026 entspricht das in der offiziellen Berechnung:
- bis zu 1.394 Euro Bruttorente pro Monat im ersten Halbjahr 2026,
- bis zu 1.453 Euro Bruttorente pro Monat im zweiten Halbjahr 2026.
Diese Werte sind nur eine Orientierung: Die Berechnung gilt für eine gesetzliche Rente ohne weitere steuerpflichtige Einnahmen. Außerdem verwendet das Ministerium feste Annahmen zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Dein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der Zuschlag für Kinderlose oder weitere abziehbare Kosten können das Ergebnis verändern.
Eine Bruttorente oberhalb der genannten Beträge führt deshalb nicht automatisch zu einer hohen Steuer. In vielen Fällen liegt das zu versteuernde Einkommen nur knapp über dem Grundfreibetrag: Dann fällt auch die Einkommensteuer vergleichsweise niedrig aus.
Umgekehrt kann eine niedrigere Rente steuerpflichtig werden, wenn weitere Einnahmen dazukommen. Deshalb reicht es nicht, nur auf den monatlichen Rentenbetrag zu schauen.
Nettorente schnell berechnen: So gehst du vor
Der Begriff Nettorente wird nicht einheitlich verwendet. Die Deutsche Rentenversicherung meint damit häufig der Betrag nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Deine persönliche Einkommensteuer kennt die Rentenversicherung ja nicht, deswegen handelt es sich um einen Nettobetrag vor Steuern.
Umgangssprachlich verstehen viele Menschen unter der Nettorente aber das Geld, das nach allen Abzügen tatsächlich verfügbar bleibt. In diesem Artikel unterscheiden wir deshalb zwei Beträge:
- Rentenzahlbetrag: Bruttorente minus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, aber vor Abzug der Einkommensteuer
- Verfügbare Nettorente: Bruttorente minus Krankenversicherung, Pflegeversicherung und rechnerischer Einkommensteuer
Brutto-Netto-Rechner für die Rente
Ein normaler Brutto-Netto-Rechner kann die Nettorente nicht zuverlässig berechnen. Er ist für Arbeitnehmer:innen gebaut: Bei der gesetzlichen Rente gelten andere Sozialabgaben, ein persönlicher Rentenfreibetrag und meist kein laufender Steuerabzug durch die Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung bietet auf ihrer Website spezielle Rechner.
Welche Abzüge gehen von der Bruttorente ab?
Bist du in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, teilst du dir den allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag mit der Rentenversicherung. Von deiner gesetzlichen Bruttorente zahlst du:
- 7,3 Prozent für die Krankenversicherung,
- die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Krankenkasse,
- 3,6 Prozent für die Pflegeversicherung, wenn du mindestens ein Kind hast,
- 4,2 Prozent Pflegeversicherung, wenn du kinderlos bist und der gesetzliche Zuschlag für dich gilt.
Den Pflegeversicherungsbeitrag trägst du komplett selbst. Bei einer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sieht die Rechnung anders aus.
Beispielberechnung der Nettorente in Deutschland (Tabelle)
In der folgenden Tabelle schauen wir uns das an, was man umgangssprachlich unter der Nettorente versteht: Also den Betrag, über den du verfügen kannst. Für die Beispiele gehen wir von diesen Voraussetzungen aus:
- Rentenbeginn im Jahr 2026
- Einkommensteuertarif 2026
- zwölf gleich hohe Monatsrenten
- alleinstehende Person
- mindestens ein Kind
- keine Kirchensteuer
- keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen
- gesetzliche Krankenversicherung mit 2,9 Prozent Zusatzbeitrag
- insgesamt 12,35 Prozent Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro
- Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro
| Monatliche Bruttorente | Rentenzahlung (vor Einkommensteuer) | Einkommensteuer pro Jahr | Verfügbare Nettorente pro Monat |
|---|---|---|---|
| 800 € | ca. 701 € | 0 € | ca. 701 € |
| 1.000 € | ca. 877 € | 0 € | ca. 877 € |
| 1.300 € | ca. 1.139 € | 0 € | ca. 1.139 € |
| 1.500 € | ca. 1.315 € | ca. 59 € | ca. 1.310 € |
| 2.000 € | ca. 1.753 € | ca. 862 € | ca. 1.681 € |
| 2.500 € | ca. 2.191 € | ca. 1.909 € | ca. 2.032 € |
| 3.000 € | ca. 2.630 € | ca. 3.025 € | ca. 2.377 € |
Rente und Steuer: Ab wann wird Einkommensteuer auf die Rente fällig?
Die Rente muss grundsätzlich versteuert werden. Trotzdem gibt es viele Rentner:innen, die aufgrund der Freibeträge keine Steuern zahlen. Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.300 Euro stehen die Chancen recht gut, dass du keine Einkommenssteuer abführen musst. Eine feste Grenze, bis zu der die Rente steuerfrei ist, gibt es aber nicht: Das Finanzamt rechnet immer mit dem gesamten Kalenderjahr und berücksichtigt deine persönliche Situation.
Entscheidend sind vor allem:
- das Jahr deines Rentenbeginns,
- dein festgeschriebener Rentenfreibetrag,
- die Höhe deiner Jahresbruttorente,
- weitere steuerpflichtige Einnahmen,
- deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,
- Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen,
- dein Familienstand.
Deshalb kann es sein, dass zwei Rentner:innen mit derselben Bruttorente unterschiedlich viele Steuern zahlen. Wer schon länger Rente bekommt, hat häufig einen höheren Rentenfreibetrag. Zusätzliche Einnahmen aus einem Job, einer Betriebsrente oder einer vermieteten Wohnung können die Steuerbelastung dagegen erhöhen.
FAQ: Rente, Besteuerung und Freibeträge
Einen besonderen Steuersatz für die Rente gibt es nicht. Für Rentner:innen gilt derselbe progressive Einkommensteuertarif wie für andere Steuerpflichtige. Entscheidend ist dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen.
Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro fällt 2026 keine Einkommensteuer an. Danach beginnt der Steuersatz bei ungefähr 14 Prozent und steigt mit dem Einkommen schrittweise.
Eine Steuererklärung ist grundsätzlich nötig, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. 2026 beträgt dieser 12.348 Euro für alleinstehende Personen. Auch weitere Einnahmen, etwa aus einem Job, einer Betriebsrente oder Vermietung, können eine Abgabepflicht auslösen. Fordert dich das Finanzamt zur Steuererklärung auf, musst du sie unabhängig von der Rentenhöhe einreichen.
Bei einer Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Partner:innen zusammengerechnet und anschließend nach dem Splittingverfahren besteuert. 2026 entspricht der gemeinsame Grundfreibetrag rechnerisch 24.696 Euro. Bezieht eine Person weitere Einkünfte, steht dieser Betrag nicht zusätzlich allein für die Rente der anderen Person zur Verfügung.
Ja. Dein persönlicher Rentenfreibetrag bleibt bei regulären Rentenerhöhungen grundsätzlich gleich. Die Erhöhung vergrößert daher den steuerpflichtigen Rentenbetrag. Dadurch kannst du mit deinem zu versteuernden Einkommen erstmals über den Grundfreibetrag rutschen.
Erwerbsminderungs-, Witwen-, Witwer- und Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nach denselben Regeln wie die gesetzliche Altersrente besteuert. Maßgeblich sind unter anderem die jeweilige Rentenart, der Rentenbeginn und weitere Einkünfte.
Nein. Bei einer privaten Leibrente ist häufig nur der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig. Seine Höhe hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Leistungen aus einer geförderten Betriebsrente oder Riester-Rente können dagegen weitgehend oder komplett steuerpflichtig sein. Auch bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung gibt es Unterschiede.
Ja. Erwartet das Finanzamt auch in den kommenden Jahren eine Einkommensteuer, kann es vierteljährliche Vorauszahlungen festsetzen. Die Termine und Beträge stehen im Steuerbescheid.
Eine freie Auszahlung der gesetzlichen Altersrente als einmaliger Kapitalbetrag ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Beitragserstattung kommt nur für bestimmte Personengruppen infrage, etwa wenn kein Rentenanspruch besteht oder besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Eine solche Erstattung kann sämtliche Ansprüche aus den betreffenden Beitragszeiten beenden.
Bei 1.300 Euro monatlicher Bruttorente zahlst du häufig noch keine Einkommensteuer, wenn die gesetzliche Rente dein einziges Einkommen ist. Pauschal lässt sich das allerdings nicht beantworten.
Ein Beispiel: Beginnst du 2026 mit der Rente, sind 84 Prozent steuerpflichtig. Bei 15.600 Euro Jahresrente entspricht das 13.104 Euro. Dieser Betrag ist noch nicht dein zu versteuerndes Einkommen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie steuerliche Pauschbeträge werden unter anderem abgezogen. Dadurch dürfte eine alleinstehende Person ohne weitere Einkünfte unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro für 2026 bleiben.
Der Rentenfreibetrag ist der Teil deiner gesetzlichen Rente, der dauerhaft steuerfrei bleibt. Seine Höhe hängt von deinem Rentenbeginn ab und bleibt für den gesamten Zeitraum, in dem du Rente beziehst, gleich. Der steuerliche Grundfreibetrag ist derselbe wie für berufstätige Steuerzahler:innen: Er gilt für dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen und beträgt 2026 für Alleinstehende 12.348 Euro. Einkommensteuer fällt erst an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen diesen Betrag überschreitet.