8-Stunden-Tag auf der Kippe
73,5-Stunden-Woche? Merz-Regierung will Acht-Stunden-Tag kippen
Bis zu 73,5 Wochenstunden wären rechtlich möglich, wenn die Bundesregierung den Acht-Stunden-Tag aus dem Arbeitszeitgesetz streicht. Genau das plant die Koalition unter Kanzler Friedrich Merz für Millionen Beschäftigte in Deutschland. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) legt im Juni einen Gesetzentwurf vor – Gewerkschaften laufen Sturm.
Nur noch eine Wochengrenze statt Tagesgrenze
Bisher schreibt § 3 Arbeitszeitgesetz acht Stunden pro Tag vor, ausnahmsweise zehn – bei einem Halbjahresdurchschnitt von acht. Künftig soll diese Tagesregel entfallen und nur noch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten. So steht es im Koalitionsvertrag von Union und SPD.
Bas wies im Bundestag den Vorwurf zurück, es gehe um längere Arbeitszeiten generell. Sie will Eltern mehr Spielraum für Beruf und Familie geben. Parallel kommt eine elektronische Zeiterfassung als Umsetzung des EuGH-Urteils von 2019.
So entstehen rechnerisch 73,5 Stunden
- 24 Stunden minus 11 Stunden Mindestruhezeit
- minus 45 Minuten Pflichtpause
- = 12 Stunden 15 Minuten Arbeit am Tag
- mal sechs Werktage (EU-Recht garantiert nur einen Ruhetag)
- = 73,5 Stunden pro Woche
Die Rechnung stammt vom gewerkschaftsnahen Hugo-Sinzheimer-Institut. Im Halbjahresmittel bliebe die 48-Stunden-Grenze bestehen. Einzelne Wochen könnten dafür umso intensiver ausfallen.

Schichtbranchen besonders im Fokus
DGB-Chefin Yasmin Fahimi rät öffentlich von dem Vorhaben ab. Aus ihrer Sicht fehlt Beschäftigten in vielen Betrieben die Verhandlungsmacht, sich gegen 12- oder 13-Stunden-Anweisungen zu wehren.
NGG-Chef Guido Zeitler warnt vor Risiken in Branchen mit Schichtdienst und hohem Druck – etwa Lebensmittelproduktion und Gastronomie.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz sieht ab 40 Wochenstunden erhöhte Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Arbeitsunfälle.
Eine forsa-Umfrage zeigt jedoch Zustimmung: 59 Prozent halten den Wechsel zur Wochengrenze für richtig, unter abhängig Beschäftigten sind es 57 Prozent.
Was offen bleibt
Beschlossen ist nichts. Nach dem Juni-Entwurf folgen Verbändeanhörung und Bundestagsverfahren, in denen sich Details verschieben können. Die Richtung ist klar: mehr betriebliche Flexibilität, weniger gesetzlicher Tagesschutz. Wie groß der Spielraum nach oben am Ende wird, hängt davon ab, wie stark Mitbestimmung und Tarifverträge gegenhalten.