Rente & Altersvorsorge
Rente mit 63: Der teure Denkfehler bei Beitragsjahren und Entgeltpunkten
Beitragsjahre oder Entgeltpunkte, beide stehen im Rentenbescheid, beide klingen ähnlich, und viele rechnen mit dem falschen, wenn sie ihren Ruhestand planen. Dabei entscheidet nur einer der beiden Werte, wann man in Rente gehen darf. Der andere bestimmt, wie viel am Ende übrig bleibt. Wer das nicht auseinanderhält, plant seinen Ausstieg auf falscher Grundlage und merkt es oft erst, wenn der Bescheid kommt.
Entgeltpunkte vs. Beitragsjahre: Das ist der Unterschied
Entgeltpunkte sind die Recheneinheit der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer in einem Jahr exakt das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient (für 2026 sind das vorläufig 51.944 Euro brutto), bekommt genau einen Rentenpunkt gutgeschrieben. Wer mehr verdient, erhält entsprechend mehr, wer weniger verdient, entsprechend weniger. Die maximale Punktzahl pro Jahr ist auf 1,95 Punkte gedeckelt (Beitragsbemessungsgrenze 2026: 101.400 Euro).
Das Gesetz schreibt keine Mindestanzahl an Entgeltpunkten vor. Die Punkte bestimmen zwar, wie hoch die spätere Rente ausfällt, aber nicht, wann der Renteneintritt überhaupt möglich ist. Das entscheiden allein die Beitragsjahre.
Wer mit 63 in Rente gehen will, muss sich also ausrechnen, wie viele Jahre bereits in die Rentenversicherung eingezahlt wurden.
Tipp: Wer seine Rente aufbessern möchte, kann ab dem 50. Lebensjahr gezielt Rentenpunkte zukaufen. Pro Entgeltpunkt kommen monatlich 42,52 Euro mehr Rente hinzu – bei einem Preis von rund 9.662 Euro (Stand 2026).
Der Vorteil: Diese Beiträge lassen sich in voller Höhe als Sonderausgaben absetzen (Höchstbetrag 2026: 30.826 Euro für Ledige), was die tatsächlichen Kosten spürbar senkt.
Früher in Rente: Mit oder ohne Abschlag?
Für die Altersrente für langjährig Versicherte, im Volksmund „Rente mit 63“, gilt gesetzlich (§ 36 SGB VI): Es braucht mindestens 35 Versicherungsjahre. Wer über 35 Jahre genau durchschnittlich verdient hat, kommt auf 35 Entgeltpunkte. Ein Rentenpunkt ist aktuell 42,52 Euro (ab Juli 2026) wert: Das entspricht einer monatlichen Bruttorente von rund 1.488 Euro.
Wer in Deutschland früher als mit 67 in Rente gehen möchte, hat im Wesentlichen zwei Optionen:
- Weg 1: Nach 35 Beitragsjahren mit Abschlag. Mit dieser Variante kann man ab 63 Jahren in Rente gehen, zahlt dafür aber lebenslange Abzüge: 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat, maximal 14,4 Prozent bei vier Jahren früherer Rente. Bei einer Rente von 1.800 Euro sind das dauerhaft rund 259 Euro weniger pro Monat und zwar Monat für Monat, ein Leben lang.
- Weg 2: Nach 45 Beitragsjahren ohne Abschlag. Besonders langjährig Versicherte dürfen ganz ohne Abzug früher in Rente gehen. Wer 1964 oder später geboren ist, kann diese Variante allerdings nicht mehr mit 63, sondern frühestens mit 65 Jahren nutzen. Das Rentenalter wird nach Jahrgang stufenweise angehoben.
Was zählt zu den Beitragsjahren, was nicht?
Viele unterschätzen, wie großzügig die Rentenversicherung bei den anrechenbaren Zeiten ist. Neben regulären Arbeitsjahren zählen auch:
- Kindererziehungszeiten (bis zu 3 Jahre pro Kind für Kinder ab 1992)
- Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I
- Pflegezeiten für Angehörige
- Minijob-Zeiten (sofern Beiträge gezahlt wurden)
- Zeiten freiwilliger Versicherung, sofern mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen
Nicht angerechnet werden allerdings Studiums- und Schulzeiten. Das gilt zumindest für alle, die nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen wollen: Bei der Rente nach 35 Beitragsjahren werden diese Phasen zumindest teilweise anerkannt.
So lassen sich die Beitragsjahre selbst prüfen
Der wichtigste Schritt: den eigenen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Darin steht jedes einzelne Jahr mit Pflichtbeiträgen, Anrechnungszeiten, Kindererziehungs- und Pflegezeiten.
Wer die 45 Jahre für die abschlagsfreie Rente knapp verfehlt, findet hier oft noch übersehene Monate: Minijobs, Arbeitslosengeld-I-Bezug oder Pflege von Angehörigen werden häufig vergessen.
Den Versicherungsverlauf gibt es auf drei Wegen:
- Online über das Servicekonto der Deutschen Rentenversicherung
- Schriftlich per Formular V0100
- Im persönlichen Beratungsgespräch
Wer Lücken im Verlauf entdeckt, kann sie oft noch nachträglich klären, etwa durch Nachweise alter Arbeitsverträge oder Bescheinigungen vom Jobcenter. Das lohnt sich besonders für alle, die kurz vor den 35 oder 45 Beitragsjahren stehen. Manchmal entscheidet ein einzelnes nachgewiesenes Jahr darüber, ob die Rente mit Abschlag oder ohne kommt.