Rente und Nebenjob
633 Euro ab 2027: Was der Minijob für Studierende bringt
Kellnern, Regale einräumen, Nachhilfe geben: 6,8 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Minijob. Viele davon sind Studierende. Nach monatelanger Debatte hat der Koalitionsausschuss Anfang Juli entschieden, den Minijob-Sonderstatus erhalten zu lassen, die härtesten Vorschläge der Alterssicherungskommission kommen zunächst nicht. Für Studierende gibt es damit vorläufig Entwarnung, doch die neue Verdienstgrenze ab 2027 und die politische Debatte im Herbst 2026 bleiben relevant.
Was ab 2027 konkret gilt
Weil die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie zum 1. Januar 2027 von aktuell 603 auf 633 Euro pro Monat. Der Mindestlohn erhöht sich zeitgleich von 13,90 auf 14,60 Euro pro Stunde.Der Koalitionskompromiss vom 2. Juli 2026 hat die vorgeschlagene Abschaffung des Minijob-Sonderstatus abgeschwächt.
Was tatsächlich beschlossen wurde:
- Die Pauschalsteuer auf Minijobs steigt ab 2027 von 2 auf 5 Prozent (zahlt der Arbeitgeber)
- Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Minijobs steigt zum 1. Januar 2027 von 13 auf 17,5 Prozent – im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli beschlossen und am 29. Juli 2026 verkündet (zahlt ebenfalls der Arbeitgeber)
- Am Netto der Beschäftigten ändert sich zunächst nichts
Für Studierende ohne Werkstudentenstatus, also mit klassischem Minijob, bedeutet das: Wer bisher 603 Euro monatlich verdient hat, kann ab 2027 bis zu 633 Euro verdienen, ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen (mit Ausnahme des freiwilligen Eigenanteils zur Rente). Wichtig bleibt eine andere Grenze: 565 Euro pro Monat für die kostenlose Familienversicherung.
Werkstudierende: Was der Kompromiss für diese Gruppe bedeutet
Werkstudenten sind vom Koalitionskompromiss nicht direkt betroffen: Sie fallen ohnehin nicht unter die Minijob-Regeln. Sie zahlen vollen Rentenbeitrag, dafür aber keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Ihre Grenze: 20 Stunden pro Woche im Semester.
Wer den Werkstudentenstatus hat, kommt also glimpflich davon – so oder so. Auch Ökonom Enzo Weber vom IAB ordnet das ein: Für Werkstudierende ist die Reformdebatte im Kern eine Debatte über die Zukunft eines anderen Modells.
Enger wird es für diese Studierenden-Gruppen
Auch wenn der Sonderstatus erhalten bleibt, gibt es Studierenden-Gruppen, die den Werkstudenten-Status ohnehin nicht bekommen und deshalb voll sozialversicherungspflichtig arbeiten:
- Student:innen im Urlaubssemester
- Dual Student:innen
- Promotionsstudent:innen
Diese Gruppen erfüllen die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg schon heute nicht. Wenn sie einen Minijob nutzen, gilt für sie ab 2027 die 633-Euro-Grenze, am Netto ändert sich auch hier nichts, weil die höheren Abgaben der Arbeitgeber trägt.
Die härtere Reform ist nur vertagt
Vom Tisch ist die Debatte trotzdem nicht: Die Alterssicherungskommission hatte in Empfehlung 26 vorgeschlagen, die Beitragsfreiheit von Minijobs weitgehend abzuschaffen und die Sozialabgaben von 31 auf über 38 Prozent anzuheben. Der Staat hätte sich davon rund 4,5 Milliarden Euro zusätzliche Sozialversicherungseinnahmen erhofft.
CSU-Chef Markus Söder nannte diese Reform „vom Tisch“, Bundeskanzler Friedrich Merz widersprach. Im ARD-Sommerinterview am 30. August 2026 bekräftigte Merz den Reformkurs: „Wir sind uns einig, dass wir alle Anreize zur Frühverrentung beenden müssen.“ Eine Entscheidung über den nächsten Schritt soll im Herbst 2026 fallen.
Kritik kommt von verschiedenen Stellen
Kritik kommt vom Deutschen Studierendenwerk und der Studierendenvertretung fzs, die vor einer widersprüchlichen Politik warnen: Einerseits fordere man mehr studentische Erwerbstätigkeit, andererseits verschlechtere man gerade deren Rahmenbedingungen, während parallel die BAföG-Reform stockt.
Auch aus der Gastronomie kommt Widerstand, der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga kämpft für den Erhalt der Minijobs als flexibles Beschäftigungsmodell. Arbeitsrechtlerin Isabel Hexel hatte gewarnt, dass mehr Bürokratie bei der Krankenkassenmeldung kleine Betriebe abschrecken könnte – ein Punkt, den auch der Koalitionskompromiss nicht komplett beseitigt. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga kämpft für den Erhalt der Minijobs als flexibles Beschäftigungsmodell.