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Neue Regeln für Jobs

Vier Jahre auf Probe? Die realen Folgen der neuen Befristungsregeln

Veröffentlicht:  16. Juli 2026, 09:13
3 min
Frau mit Brille liest nachdenklich ein Dokument am Schreibtisch

Der Koalitionsausschuss hat sich Anfang Juli 2026 auf ein Reformpaket geeinigt. Besonders umstritten ist die geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung: Künftig sollen Arbeitsverträge ohne Sachgrund bis zu vier statt bisher zwei Jahre möglich sein. Eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag der dpa zeigt, dass die Pläne auf Skepsis stoßen: 54 Prozent der Befragten lehnen die Reform ab, nur 26 Prozent befürworten sie. Doch was würde die geplante Änderung konkret für Angestellte bedeuten?

Die Pläne: Was sich 2027 ändert

Bislang gilt: Arbeitgeber dürfen Beschäftigte ohne Angabe eines sachlichen Grundes maximal zwei Jahre lang befristet einstellen. Innerhalb dieses Zeitraums darf der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Außerdem ist eine sachgrundlose Befristung grundsätzlich nur zulässig, wenn zuvor noch kein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden hat.

„Sachgrundlos“ bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht begründen muss, warum jemand nur befristet und nicht unbefristet eingestellt wird.

Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses soll sich Folgendes ändern:

  • Die Höchstdauer steigt von zwei auf vier Jahre.
  • Statt bisher drei sollen künftig bis zu sechs Vertragsverlängerungen möglich sein.
  • Die Regelung soll für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, die bis zum 31. Dezember 2030 neu eingestellt werden.
  • Nach den bisherigen Plänen soll außerdem eine erneute sachgrundlose Befristung beim selben Arbeitgeber erleichtert werden.
  • Das Vorbeschäftigungsverbot soll aufgehoben werden: Bislang durften Beschäftigte beim selben Arbeitgeber nur einmal sachgrundlos befristet eingestellt werden, künftig soll das mehrfach möglich sein.
  • Das Schriftformerfordernis für befristete Arbeitsverträge soll zum 1. Januar 2027 wegfallen. Bislang musste eine Befristung eigenhändig unterschrieben werden, künftig könnten mündliche oder digitale Vereinbarungen ausreichen.

Die Schattenseite: 4 Probleme für Angestellte

Der wichtigste Punkt zuerst: Betroffene könnten künftig doppelt so lange in einem Arbeitsverhältnis bleiben, das automatisch endet – ohne Kündigung und ohne dass der Arbeitgeber einen sachlichen Grund für die Befristung nennen muss.

Das kann Folgen haben:

  • Finanzierungen werden schwieriger: Banken verlangen für Kredite oder Baufinanzierungen oft einen unbefristeten Vertrag
  • Familienplanung wird komplizierter, weil die berufliche Zukunft länger unsicher bleibt
  • Wohnungssuche und Mietverträge sind mit „befristet beschäftigt“ manchmal schwieriger
  • Die Verhandlungsposition der Beschäftigten sinkt. Je länger ein Arbeitgeber jemanden in der Befristung halten kann, desto weniger Druck hat er, eine Festanstellung oder bessere Konditionen anzubieten

Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder andere arbeitsrechtliche Schutzrechte ändern sich durch die geplante Reform grundsätzlich nicht. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet jedoch weiterhin automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist, sofern keine Entfristung erfolgt.

Aus den Gewerkschaften kommt scharfe Kritik. Verdi-Chef Frank Werneke lehnt die Reform deutlich ab: „Die Ausweitung des Zeitraums für sachgrundlose Befristungen verlagert das unternehmerische Risiko auf die Beschäftigten. Das ist nicht akzeptabel.“ Auch DGB-Chefin Yasmin Fahimi lehnt die Pläne ab.

Zwei Personen arbeiten an Laptops; eine telefoniert, die andere blickt auf ein Smartphone. Auf dem Tisch steht eine Vase mit weißen Blumen.
Noch handelt es sich nicht um geltendes Recht. Die Pläne müssen zunächst als Gesetz in den Bundestag eingebracht und dort beschlossen werden. Im parlamentarischen Verfahren sind Änderungen noch möglich.

Die Reform kann aber auch Chancen bieten

Ganz so eindeutig fällt die Bewertung allerdings nicht aus. Für manche Arbeitnehmergruppen könnte die längere Befristungsmöglichkeit durchaus Vorteile bringen.

  • Berufseinsteiger und Quereinsteiger profitieren oft davon, dass Arbeitgeber eher bereit sind, jemanden einzustellen, wenn sie sich nicht sofort langfristig binden müssen – die Befristung wird zur Eintrittskarte in den Job
  • In manchen Fällen ist auch Beschäftigten selbst an Flexibilität gelegen, etwa während einer beruflichen Umorientierung

Ob diese Vorteile die längere Unsicherheit aufwiegen, wird unter Arbeitsmarktexperten unterschiedlich bewertet.

Das können Beschäftigte jetzt tun

Wer einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreibt, kann bereits im Vorstellungsgespräch oder bei den Vertragsverhandlungen nach einer Perspektive für eine spätere Entfristung fragen. Denkbar ist beispielsweise eine schriftliche Prüfungsklausel oder eine Übernahmezusage.

Rechtlich garantiert eine solche Formulierung zwar keine Festanstellung, sie kann aber ein Signal dafür sein, wie ernst der Arbeitgeber eine langfristige Zusammenarbeit meint.

Der Hintergrund: Warum der Umschwung?

Noch vor wenigen Monaten wurde darüber diskutiert, Kettenbefristungen mit Sachgrund stärker einzuschränken und zeitlich zu begrenzen, um Missbrauch zu verhindern.

Mit dem aktuellen Reformpaket verfolgt die Koalition nun einen anderen Ansatz: Unternehmen sollen bei Neueinstellungen mehr Flexibilität erhalten. Die wirtschaftliche Lage und der Wunsch nach mehr Dynamik auf dem Arbeitsmarkt spielen dabei eine zentrale Rolle.

Moderate Verschiebung zugunsten der Arbeitgeber

Die geplante Reform erweitert den Spielraum der Arbeitgeber bei sachgrundlosen Befristungen erheblich. Für Menschen, die neu in den Arbeitsmarkt einsteigen oder einen beruflichen Wechsel wagen, könnten dadurch zusätzliche Einstiegschancen entstehen. Gleichzeitig verlängert sich für viele Beschäftigte die Phase beruflicher Unsicherheit deutlich. Geplant ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.

Ob die Reform am Ende tatsächlich in dieser Form kommt, entscheidet erst das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.