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Besoldung 2026 im Länder-Vergleich

September-Ziel verpasst: Besoldungsgesetz bleibt offen

von Marie S.
Letztes Update:  Heute, 11:09
3 min
Polizeibeamt*in in schwarzer Schutzkleidung von hinten, mit Helm und Aufschrift „POLIZEI BY 4423“, auf einer Grünfläche im Freien.

Bei rund 1,7 Millionen Beamt:innen, Richter:innen und Soldat:innen entwickelt sich die Besoldung 2026 unterschiedlich: In mehreren Bundesländern ist sie bereits gestiegen. Für Bundesbeamte laufen die geplanten Erhöhungen weiter als Abschläge. Der September-Zeitplan für den überarbeiteten Gesetzentwurf ist verstrichen; ein überarbeiteter Entwurd steht weiter aus.

2,8 % mehr gibt es bisher nur als Abschlag

Für Bundesbeamte sollte das Bundesalimentationsgesetz zwei Erhöhungen bringen, rückwirkend zum 1. April 2025 um 3,0 Prozent und zum 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent. Beide Stufen zahlt der Bund bereits als Abschlag aus: Eine erste Abschlagszahlung floss laut Deutschem Bundeswehrverband schon, seit Mai 2026 kommt der Abschlag auf die zweite Erhöhungsstufe hinzu. Was fehlt, ist die rechtssichere gesetzliche Grundlage.

Der aktuelle Stand in Kürze:

  • Das Gesetz hat den Bundestag noch nicht erreicht
  • Streitpunkt: das fiktive Partnereinkommen. Konkret geht es um den Wegfall des Ehegattenzuschlags, der künftig ein Doppelverdiener-Modell unterstellen würde. DGB und dbb halten diese Anrechnung für verfassungswidrig
  • Zusätzlicher Rückschlag: Die 1.000-Euro-Entlastungsprämie ist im Mai im Bundesrat gescheitert und wird nicht weiterverfolgt
  • ver.di war davon ausgegangen, dass Bundesinnenminister Dobrindt den überarbeiteten Gesetzentwurf noch im September ins Kabinett einbringt. In den offiziellen Ergebnissen der Kabinettssitzung vom 30. September ist das Vorhaben nicht aufgeführt. Ein neuer Termin ist öffentlich bislang nicht bekannt, offenbar gibt es Klärungsbedarf zwischen CDU/CSU und SPD. Nach einem Kabinettsbeschluss muss noch der Bundestag entscheiden

Betroffen sind rund 200.000 Bundesbeamte, 180.000 Soldat:innen und Hunderttausende Versorgungsempfänger, die seit Jahren auf eine verfassungskonforme Besoldung warten. Anfang September sah ver.di darin noch „endlich ein Signal“ für die Betroffenen, das Bundesverfassungsgericht hatte die unzureichende Besoldung bereits 2020 gerügt.

Gruppe von Soldaten in Tarnuniform marschiert geschlossen auf einer Straße
Das BMI hat nach Angaben von ver.di weiterhin zugesichert, dass Bundesbeamte keine neuen Widersprüche einlegen müssen, um mögliche Ansprüche aus den Besoldungsverfahren zu sichern.

Länder-Überblick: Wie viel die einzelnen Bundesländer mehr zahlen

Anders als bei Bundesbeamten gibt es für Landesbeamte keinen zentralen Gesetzentwurf. Stattdessen muss jedes Bundesland den TV-L-Tarifabschluss vom Februar 2026 (der zunächst nur für die Angestellten der Länder gilt) per eigenem Landesgesetz auf seine Beamten übertragen.

Das Tarifergebnis sieht für Angestellte der Länder Folgendes vor:

  • Ab 1. April 2026: +2,8 Prozent (mindestens 100 Euro)
  • Ab 1. März 2027: weitere +2,0 Prozent
  • Ab 1. Januar 2028: zusätzlich +1,0 Prozent

Nicht alle Länder folgen diesem Tarifabschluss, einige zahlen deutlich mehr, Bayern deutlich später. Eine Übersicht nach aktuellem Stand, wie ihn unter anderem Haufe und Öffentlicher Dienst News dokumentieren:

  • Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Thüringen: +2,8 Prozent ab April 2026, mindestens 100 Euro
  • Baden-Württemberg: +2,8 Prozent, mindestens 100 Euro, rückwirkend zum 1. April 2026
  • Bayern: erste Erhöhung (+2,82 Prozent) erst seit 1. Oktober 2026, alle Schritte werden um sechs Monate verschoben
  • Berlin: +3,8 Prozent zum 1.4.2026 (die für 2028 vorgesehene Erhöhung wird vorgezogen), Auszahlung seit August
  • Brandenburg: Geplant ist unter anderem eine rückwirkende Anpassung ab 1. Januar 2026
  • Hessen: +3,02 Prozent zum 1.7.2026 (eigener TV-H, mindestens 110 Euro)
  • NRW: +3,36 Prozent auf die Grundgehälter zum 1.4.2026
  • Rheinland-Pfalz: +3,3 Prozent zum 1.4.2026
  • Sachsen: +2,82 Prozent, mindestens 100 Euro, rückwirkend zum 1. April 2026
  • Sachsen-Anhalt: +2,8 Prozent zum 1.4.2026, der Landtag stimmte bereits am 21. Mai zu
  • Schleswig-Holstein: +4,0 Prozent zum 1.1.2026 (dazu rückwirkend +3,2 Prozent für 2025 und +3,8 Prozent zum 1.1.2027 – das großzügigste Paket aller Länder)

In mehreren Ländern landete das erste zusätzliche Geld damit im Juli oder Anfang August auf den Konten.

Die Beamtenbesoldung brauchte eine dringende Reform

Im September 2025 hatte das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig war: Rund 95 Prozent der Besoldungsregelungen in der Besoldungsordnung A (dazu zählen zum Beispiel Polizist:innen und Feuerwehrleute) in der Berliner Besoldung verstießen gegen das Grundgesetz. Dieser Beschluss ist der eigentliche Auslöser der jetzigen Reform und seine Wirkung geht weit über Berlin hinaus.

Der neue Maßstab: Als Untergrenze gilt künftig das Median-Äquivalenzeinkommen der Gesamtbevölkerung. Der Median ist jener Betrag, bei dem genau die Hälfte der Bevölkerung mehr und die andere Hälfte weniger verdient. Die Beamtenbesoldung muss in der untersten Besoldungsgruppe mindestens 80 Prozent dieses Wertes erreichen – deutlich mehr als das bisherige Mindestniveau.

Spitzenbeamte: Dobrindt bremst den Gehaltssprung

So weit, so gut. Der ursprüngliche Reformentwurf hätte Bundeskanzler Friedrich Merz allerdings eine Gehaltserhöhung beschert: laut „Bild“ rund 65.000 Euro pro Jahr. Die Bundesminister:innen hätten sich ebenfalls über ein fünfstelliges jährliches Plus freuen dürfen, Staatssekretär:innen über gut 39.000 Euro mehr.

Innenminister Alexander Dobrindt hat das bereits Mitte April korrigiert: Die Grundgehälter für Spitzenbeamte in der Besoldungsgruppe B3 sinken von ursprünglich geplanten 10.854 Euro auf 10.573 Euro pro Monat. Hintergrund war nach Medienberichten eine Panne im eigenen Haus: Beamte des Innenministeriums hatten die ausdrückliche Vorgabe ignoriert, die B-Besoldung von den großen Gehaltssprüngen auszunehmen.

Das können Beamte nun tun

Während der Bund festhängt und die Länder unterschiedlich schnell umsetzen, lohnt sich für Beamte der Blick auf beiden Punkte:

  • Bundesbeamte: Die monatlichen Abschläge laufen weiter. Ein neuer Kabinettstermin ist öffentlich bislang nicht bekannt; mögliche Nachzahlungen richten sich nach dem endgültigen Gesetz. Am Widerspruchs-Status ändert sich dadurch nichts.
  • Landesbeamte: Ein Blick auf die eigene Bundesland-Übersicht klärt, wann und wie viel wirklich kommt.