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Besoldungsrunde 2026

Ab 1. Oktober 2,82 % mehr: Bayerns Beamte bekommen ihr Plus

Veröffentlicht:  30. September 2026, 10:15
3 min
Ein Lehrer im Klassenzimmer mit seinen Schülern.

Mit den Oktober-Bezügen steigt die Besoldung in Bayern um 2,82 Prozent, sechs Monate später als bei den Tarifbeschäftigten der Länder. Ausgezahlt wird im Vorgriff, denn der Landtag hat das Gesetz noch nicht beschlossen. In mehr als der Hälfte der Bundesländer ist das Plus bereits angekommen, anderswo warten Beamt:innen bis Dezember. Wann das Geld kommt, entscheidet allein der Dienstherr.

Was Bayerns Beamte ab Oktober bekommen

Grundlage der Auszahlung ist ein Ministerratsbeschluss vom 19. Mai 2026. Anwärter:innen erhalten 60 Euro mehr im Grundbetrag. Die neuen Besoldungstabellen des Landesamts für Finanzen gelten deshalb nur vorläufig.

Durch die Verschiebung spart der Freistaat in den beiden Haushaltsjahren laut Finanzministerium insgesamt rund 600 Millionen Euro. Der Bayerische Beamtenbund spricht von einem Bruch mit jahrzehntelanger Praxis und hat sich in einem Brandbrief an die Landtagsabgeordneten gewandt. Laut Merkur haben bereits rund 63.000 bayerische Beamt:innen Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt.

Gleicher Abschluss, 16 verschiedene Zahltage

Am 14. Februar 2026 einigten sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften auf 2,8 Prozent mehr ab dem 1. April 2026; mindestens 100 Euro, dazu 2,0 Prozent im März 2027 und 1,0 Prozent im Januar 2028. Auf die Beamtenschaft wirkt das nicht automatisch: Jedes Land braucht ein eigenes Gesetz. Hinzu kommt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025, der die Maßstäbe für eine amtsangemessene Alimentation verschärft hat. Mehrere Länder legen deshalb Geld drauf, Brandenburg setzt die Grundgehälter sogar komplett neu fest. 

Bundesland202620272028Stand
Baden-Württemberg1. April: +2,82 %1. März: +2,0 %1. Jan.: +1,0 %Gesetzentwurf, Vorabzahlung erfolgt
Bayern1. Okt.: +2,82 %1. Sept.: +2,0 %1. Jan.: +1,0 %Referentenentwurf
Berlin1. April: +3,8 %1. März: +2,0 %keine RegelungGesetz in Kraft
Brandenburg1. Jan.: Neufestsetzung der Grundgehälter, +7,14 bis +17,94 %1. März: Arbeitszeit 40 → 41 Std.¹–Referentenentwurf
Bremen1. April: +2,8 % (mind. 100 €); 1. Juli: 41 Std.1. März: +2,0 %1. Jan.: +1,0 %Gesetzentwurf
Hamburg1. April: +2,8 % (mind. 100 €), Sonderzahlung 27,5 %1. Jan.: 41 Std.; 1. März: +2,0 %1. Jan.: +1,0 %Gesetzentwurf
Hessen1. Juli: +3,02 % (mind. 110 €)1. Okt.: +2,8 %keine RegelungGesetzentwurf
Mecklenburg-Vorpommern1. April: +2,8 % (mind. 100 €)1. März: +2,0 %1. Jan.: +1,0 %Gesetz in Kraft
Niedersachsen1. April: +2,8 % (mind. 100 €)Folgegesetz offenFolgegesetz offenGesetz in Kraft
Nordrhein-Westfalen1. April: +3,36 % auf die Grundgehälter, Zulagen +2,8 %1. März: +2,0 %1. Jan.: +1,0 %Gesetz beschlossen
Rheinland-Pfalz1. April: +3,3 % (mind. 100 €)1. März: +2,0 %1. Jan.: +1,0 %Gesetzentwurf
Saarland1. April: +2,8 % (mind. 100 €)1. März: +2,0 %1. Jan.: +1,0 %Gesetzentwurf
Sachsen1. April: +2,82 %²1. März: +2,0 %1. Jan.: +1,0 %Gesetz in Kraft
Sachsen-Anhalt1. April: +2,8 %²1. März: +2,0 %1. Jan.: +1,0 %Gesetz beschlossen
Schleswig-Holstein1. Jan.: +4,0 %³1. Jan.: +3,8 %keine RegelungGesetzentwurf
Thüringen1. April: +2,8 % (mind. 100 €)1. März: +2,0 %1. Jan.: +1,0 %Gesetzentwurf

¹ Befristet bis 31. Juli 2032. Eine Stunde mehr pro Woche entspricht rechnerisch einer Kürzung um rund 2,5 Prozent je Arbeitsstunde – das gilt auch für Bremen und Hamburg.
² Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt übernehmen den tariflichen Mindestbetrag von 100 Euro nicht. Drei von ihnen gleichen das über 2,82 statt 2,8 Prozent aus, Sachsen-Anhalt nicht.
³ Zusätzlich rückwirkend zum 1. Januar 2025: +3,2 Prozent, mindestens 125 Euro, in den Gruppen A 6 bis A 15; darüber bis zu 4,58 Prozent.

Person sitzt am Schreibtisch und schaut etwas am Laptop.
Die Besoldungserhöhung erfolgt nicht für alle Bundesländer zur gleichen Zeit und in gleicher Höhe.

Wo das Plus schon angekommen ist

Am schnellsten war das Saarland: Dort kam die Erhöhung mit der Juni-Abrechnung an, samt Nachzahlung für April und Mai. Mecklenburg-Vorpommern zahlte ebenfalls mit den Juni-Bezügen rückwirkend ab April. Niedersachsen und Sachsen-Anhalt folgten im Juli, Sachsen und Baden-Württemberg Ende Juli, Berlin mit den August-Bezügen – dafür mit 3,8 Prozent beim höchsten Plus. In Hessen hat der Landtag das Gesetz Ende August beschlossen, die Erhöhung gilt rückwirkend ab Juli.

Für alle anderen läuft die Uhr noch:

  • Rheinland-Pfalz: Vorgriffszahlung mit den September-Bezügen, Nachzahlung ab April inklusive
  • Bayern: ab 1. Oktober
  • Schleswig-Holstein: Gesetz Mitte September beschlossen, Auszahlung samt Nachzahlung mit den November-Bezügen
  • Thüringen: Auszahlung voraussichtlich im November
  • Brandenburg und Bremen: Dezember-Abrechnungen, Vorauszahlungen sind nicht geplant

Bei den Nachzahlungen entscheidet der Widerspruch

Für zurückliegende Jahre trennt sich das Feld noch deutlicher. Das Saarland will rückwirkend ab 2023 alle Besoldungsgruppen anpassen, unabhängig davon, ob jemand Widerspruch eingelegt oder geklagt hat. Thüringen zahlt für 2025 an alle, für 2008 bis 2024 dagegen nur an Kläger:innen und Widerspruchsführer:innen. Berlin, das Karlsruhe direkt zur Korrektur verpflichtet hat, knüpft im Entwurf seines Reparaturgesetzes jede Nachzahlung an einen Widerspruch für das jeweilige Jahr. Gut 490 Millionen Euro stellt das Land dafür bereit, berechnet nach individueller Laufbahn.

Bayern sieht keinen Handlungsbedarf, Rheinland-Pfalz plant gar keine Nachzahlungen, mehrere Länder warten weitere Karlsruher Entscheidungen ab. Der Tarifabschluss gilt bundesweit gleich – der Zahltag und der Anspruch auf Nachzahlung tun es nicht. Über beides entscheidet der Dienstherr und damit der Wohnort.