Gesundheitsreform
Teil-Krankschreibung: Diese neuen Regeln plant die Bundesregierung
Krank oder arbeitsfähig. Dazwischen kennt das deutsche Arbeitsrecht bislang nichts. Das könnte sich ändern: Im Zuge der Gesundheitsreform hat die Koalition die Einführung einer Teil-Krankschreibung beschlossen. Die neue Regelung soll nach aktuellem Stand zum 1. Januar 2028 in Kraft treten. Die konkrete Ausgestaltung basiert auf den Empfehlungen der Regierungskommission und den beschlossenen Eckpunkten der Reform.
Das Problem: Alles oder nichts
Ausgangspunkt war der Bericht der FinanzKommission Gesundheit, die Ende März 2026 eine stufenweise Arbeitsunfähigkeit empfohlen hatte. Die Bundesregierung hat den Vorschlag inzwischen aufgegriffen und im Rahmen der GKV-Reform konkretisiert. Ziel ist es, Beschäftigten den schrittweisen Wiedereinstieg zu erleichtern und längere vollständige Arbeitsausfälle zu vermeiden.
So würde die Teilkrankschreibung funktionieren
Das Prinzip: Ärzte entscheiden gemeinsam mit Patient:innen, wie viel Arbeit realistisch ist. Konkret schlägt die Kommission vor, dass behandelnde Ärztinnen und Ärzte die Arbeitsunfähigkeit in vier Stufen einschätzen: 100, 75, 50 oder 25 Prozent und das jeweils in enger Abstimmung mit der betroffenen Person.
Konkret vorgeschlagen sind:
- Beschäftigte erhalten für die geleistete Arbeitszeit weiterhin Gehalt vom Arbeitgeber.
- Für die krankheitsbedingt ausfallenden Stunden zahlt die Krankenkasse ein anteiliges Krankengeld.
- Die Zustimmung des Arbeitgebers ist Voraussetzung. Reagiert dieser innerhalb von sieben Tagen nicht oder lehnt ab, gilt wieder eine vollständige Arbeitsunfähigkeit.
- Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Arbeitsplätze oder Aufgaben für eine Teil-Krankschreibung anzupassen.
- Arbeitgeber müssen Beginn und Ende einer Teilbeschäftigung künftig elektronisch an die Krankenkasse melden.
- Nach der beschlossenen Reform soll die Teil-Krankschreibung zum 1. Januar 2028 eingeführt werden. Vorgesehen ist eine ärztlich festgestellte Teilarbeitsunfähigkeit in den Stufen 25, 50 oder 75 Prozent, sofern Beschäftigte, Ärztinnen und Ärzte sowie Arbeitgeber zustimmen.

Vorbild Skandinavien: Modell längst Alltag
In Ländern wie Schweden oder Norwegen ist die Teilkrankschreibung seit Jahren etabliert. Beschäftigte bleiben dort häufiger im Arbeitsprozess, auch wenn sie gesundheitlich eingeschränkt sind.
Expert:innen in Deutschland fordern die Einführung schon länger. Unterstützung kommt unter anderem von der Bundesärztekammer und dem Sachverständigenrat Gesundheit.
Kritik wächst: Droht Druck durch Arbeitgeber?
Nicht alle sehen das Modell positiv. Gewerkschaften warnen vor Druck durch Arbeitgeber. Beschäftigte könnten sich gezwungen fühlen, trotz Krankheit zu arbeiten.
Die Kommission selbst räumt ein, dass Arbeitgeber Druck ausüben könnten. Entscheidend sei deshalb, dass die Einschätzung auf medizinischer Grundlage erfolge und die Zustimmung der Betroffenen voraussetze. Eine vollständige Krankschreibung bleibt jederzeit möglich.
Alternde Belegschaften erhöhen den Druck
Die Reform sieht außerdem eine wissenschaftliche Begleitung der neuen Regelung vor. Damit soll überprüft werden, wie sich die Teil-Krankschreibung unter anderem auf Krankheitsdauer, Wiedereinstieg in den Beruf und den Bezug von Krankengeld auswirkt.