Gehaltsangabe im Stellenangebot: Ja oder nein?

„Attraktives Gehalt“ oder „leistungsgerechte Bezahlung“ – diese Formulierungen hast du sicher schon öfter in Stellenangeboten gelesen und dich gefragt, was das nun genau heißt. Konkreter werden die meisten Unternehmen nicht, was die Bezahlung betrifft. Gleichwohl akzeptieren viele Unternehmen Bewerbungen nur mit Angabe einer Gehaltsvorstellung. Von dir als Bewerber:in wird also erwartet, direkt im ersten Schritt Transparenz bezüglich der wohl relevantesten Frage an den Tag zu legen, während das Unternehmen sich zum Thema Gehalt bedeckt hält.

An welche Vorschriften müssen sich Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz halten bezüglich Gehaltsangaben in Stellenanzeigen? Was hält Unternehmen davon ab, beim Thema Gehalt in Stellenausschreibungen konkreter zu werden? Was spricht aus Bewerber:innen-Sicht dafür, dass sich das ändert? Warum können auch Unternehmen davon profitieren, wenn sie in Stellenangeboten zukünftig konkreter werden, was die Gehaltsaussichten angeht? Wir haben alle wissenswerten Fakten für dich zusammengetragen.

Gehaltsangaben in Stellenangeboten: gesetzliche Vorschriften

Im deutschsprachigen Raum ist Österreich das einzige Land, in dem seit 2011 eine Gehaltsangabe für die jeweilige Position in der Stellenanzeige verpflichtend ist. Grundlage für diese Vorgabe bildet das österreichische Gleichbehandlungsgesetz. In Deutschland und in der Schweiz gibt es bisher keine bindenden Regelungen. Die Vorschrift zur Gehaltsangabe in Stellenausschreibungen in Österreich bezieht sich auf das Mindestentgelt für die jeweilige Position. Je nach Berufserfahrung und/oder zusätzlichen Qualifikationen kann das tatsächliche Gehalt deutlich darüber liegen und ist dann unter anderem abhängig davon, wie der:die Bewerber:in verhandelt. Die Angaben zur Höhe des Gehalts in Stellenangeboten in Österreich können sich sowohl auf den Stunden- als auch den Monatslohn (jeweils brutto) beziehen. Achtung: Meistens sind in dem angegebenen Gehalt die in Österreich üblichen 14 Monatsgehälter inkludiert. Die Pflicht zur Angabe des Mindestgehalts in Jobanzeigen gilt nicht nur für Vollzeit-, sondern auch für Teilzeitstellen oder kurzfristige Aushilfsjobs. Ausgenommen von der Regelung sind jedoch hohe Führungspositionen.

Österreich: Angaben zum Gehalt in Stellenanzeigen in der Praxis

Die Verpflichtung, Stelleninserate mit Gehaltsinformationen zu versehen, sollte für mehr Gehaltstransparenz und Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern am Arbeitsmarkt sorgen. Der Gedanke dahinter: Wenn feststeht, wie hoch das Gehalt für eine bestimmte Position in etwa ist, kann davon ausgegangen werden, dass sich die Gehälter angleichen, unabhängig vom Geschlecht der Bewerber:innen.

In der Praxis trägt das Gesetz nur sehr bedingt zu diesem Ziel bei. In Österreich gibt es vorgeschriebene Mindestlöhne, die nach Branchen geregelt sind. Unternehmen beziehen sich bei den Gehaltsangaben in Stellenangeboten zum Großteil auf diese Mindestlöhne, die ohnehin für Bewerber:innen einsehbar sind. Viele Unternehmen geben als Zusatz lediglich an, dass eine Überbezahlung möglich oder sogar vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund sind die Gehaltsinformationen in Stellenanzeigen für Bewerber:innen in Österreich nur begrenzt aussagekräftig.

Gehalt in Stellenausschreibungen – Pro & Contra für Bewerber:innen

Beim Thema Gehaltstransparenz in Stellenangeboten wünschen sich viele Bewerber:innen Klarheit. Das ist das Ergebnis einer Studie von Softgarden unter 2.000 Arbeitnehmer:innen in Deutschland. Auf die Frage, was aus ihrer Sicht in Stellenanzeigen fehlt, wurde am häufigsten eine konkrete Gehaltsangabe genannt.

Contra Gehaltsangabe: negative Beeinflussung?

Tatsächlich gibt es auf Seiten der Bewerber:innen einen Nachteil von Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen. So wissen Bewerber:innen die Gehaltsinformation vielleicht nicht konkret einzuschätzen. Handelt es sich um ein Mindestgehalt? Wie viel mehr ist drin? Am Ende wird ihre eigene Gehaltsvorstellung davon vielleicht negativ beeinflusst.

Pro Gehaltsangabe: Orientierungshilfe

Dass viele Unternehmen von Bewerber:innen einfordern, einen Gehaltswunsch zu definieren, sich aber selbst zu diesem Thema bedeckt halten, führt zu einem Ungleichgewicht zwischen den beiden Parteien – das Unternehmen hat einen Informationsvorsprung. Aus der Sicht von Arbeitnehmer:innen spricht daher eine Menge für Gehaltsangaben in Jobanzeigen:

Orientierungshilfe

Für Berufseinsteiger:innen ist die Gehaltsangabe vor allem eine Orientierungshilfe, um am Beginn der Karriere leichter einschätzen zu können, wie viel Gehalt sie verlangen können. Aber auch Arbeitnehmer:innen mit längerer Berufserfahrung, die das Unternehmen wechseln oder sich umorientieren wollen, profitieren von Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen bei der Wahl der Unternehmen, bei denen sie sich bewerben.

Bessere Verhandlungsbasis

Wenn von beiden Seiten Angaben zum Gehalt gemacht werden, findet die Kommunikation auf Augenhöhe statt. Alle Beteiligten verfügen über die gleichen Informationen, was das Thema Bezahlung betrifft und bösen Überraschungen wird frühzeitig vorgebeugt. Als Bewerber:in kannst du so ganz anders und selbstsicherer verhandeln.

Mehr Gehaltstransparenz & Gleichberechtigung

Wäre ein Gehalt in der Stellenausschreibung vorgegeben, würden Bewerber:innen jeden Geschlechts mit derselben Ausgangsbasis verhandeln. Wenn sich Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen flächendeckend etablieren würden, würde dies für Gehaltstransparenz und somit für Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern sorgen.

Verhandlungstipps für Frauen

Die Höhe deines individuellen Gehalts ist auch davon abhängig, wie du verhandelst. Vor allem für Frauen ist es wichtig, sich für eine faire und angemessene Bezahlung einzusetzen. Wie du im nächsten Gehaltsgespräch das Beste für dich herausholst, erfährst du in unserem Ratgeber.

Gehalt in Stellenangeboten – Pro & Contra für Unternehmen

Contra Gehaltsangabe: so günstig & so unspezifisch wie möglich

Weshalb sind Unternehmen sehr zurückhaltend, was Gehaltsangaben in Stellenanzeigen angeht? Der Hauptgrund: Der Großteil der Unternehmen sieht dafür bisher wohl keine Notwendigkeit. Außerdem gibt es, mit Ausnahme von Österreich, diesbezüglich auch keine bindende Informationspflicht.

Unternehmen wollen in der Regel zu möglichst günstigen Konditionen Mitarbeiter:innen einstellen. Durch die Frage nach der Gehaltsvorstellung spielen Arbeitgeber den Ball den Bewerber:innen zu und können sich so vorerst bedeckt halten. Mit einer konkreten Angabe in einer Stellenausschreibung legt sich ein Unternehmen fest. Je genauer die Höhe des Gehalts definiert ist, desto weniger flexibel kann ein Unternehmen bei der Einstellung neuer Mitarbeitenden agieren.

Pro Gehaltsangabe: imagefördernd

Auch Unternehmen können von mehr Transparenz bei Gehaltsangaben in Stellenangeboten profitieren:

Weniger Recruiting-Aufwand

Je genauer ein Unternehmen eine Stellenanzeige, die damit verbundenen Tätigkeiten und weitere Bedingungen wie das Gehalt definiert, desto gezielter und zeiteffizienter kann die Personalsuche vonstatten gehen.

Attraktivität erhöhen

Viele Unternehmen suchen händeringend nach Talenten und Fachkräften und konkurrieren mit Mitbewerber:innen am Arbeitsmarkt. Durch Gehaltsangaben in Stellenangeboten können Unternehmen ihre Attraktivität für potentielle Bewerber:innen erhöhen.

Mehr Bewerbungen

Je konkreter die Stellenausschreibung, desto höher die Wahrscheinlichkeit für eine Bewerbung: Eine Analyse des Klick-Verhaltens von mehr als 150.000 Fach- und Führungskräften auf Stellenanzeigen ergab, dass eine Gehaltsangabe die Anzahl der Bewerbungen um 20 Prozent steigert.

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letztes Update: 11. März 2022