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Lohnnebenkosten sinken

Doppelbudget: Arbeitnehmende profitieren nur indirekt von Lohnnebenkosten-Senkung

Letztes Update:  11. Juni 2026, 16:23
2 min
Person im grauen Pullover mit Hand auf dem Kopf vor gelbem Hintergrund.

Ab 2028 will die Regierung in Österreich die Lohnnebenkosten um einen Prozentpunkt senken – eine Entlastung von rund zwei Milliarden Euro jährlich. Doch die Abgabe zahlen die Arbeitgeber:innen, nicht die Beschäftigten: Am Nettogehalt ändert sich dadurch zunächst nichts. Für Arbeitnehmer:innen entscheidet sich der Nutzen an anderer Stelle – und an einer droht sogar ein höherer Abzug.

Die Entlastung trifft die Arbeitgeber:innen, nicht das Netto

Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) sinkt ab 2028 von 3,7 auf 2,7 Prozent der Bruttolohnsumme. Diese Abgabe führen allein die Arbeitgeber:innen ab; auf der Gehaltsabrechnung taucht sie nicht auf. Brutto wie netto bleiben gleich, solange ein Betrieb die Ersparnis nicht freiwillig weitergibt – laut Gewerkschaft unwahrscheinlich.

Am stärksten entlastet das personalintensive Branchen wie Handel, Gastronomie und Pflege. 

Was Beschäftigte wissen sollten:

  • Was sinkt: der FLAF-Dienstgeberbeitrag von 3,7 auf 2,7 Prozent
  • Wer die Abgabe zahlt: ausschließlich die Arbeitgeber:innen
  • Was sich am Netto ändert: vorerst nichts
  • Wer direkt profitiert: Betriebe mit hoher Lohnsumme

Wo Beschäftigte trotzdem profitieren könnten

Der Nutzen ist indirekt. Sinken die Arbeitskosten, könnten Betriebe eher einstellen oder Stellen sichern – Eco Austria rechnet bei einem Prozentpunkt mit 10.000 bis 12.000 Jobs. Ob das eintritt, hängt davon ab, ob Unternehmen das Geld in Beschäftigung stecken oder in Gewinne.

Bei niedrigen Einkommen droht ein höherer Abzug

Eine andere geplante Änderung würden Beschäftigte sehr wohl spüren: Im Niedriglohnbereich soll der Arbeitslosenversicherungsbeitrag der Arbeitnehmer:innen ab 2027 einheitlich 2,95 Prozent betragen. Die bisher gestaffelte Senkung auf 0, 1 oder 2 Prozent fiele weg (mit Übergangsfrist für bestehende Verhältnisse). Wer wenig verdient, zahlt dann mehr – während die Entlastung bei den Betrieben landet.

Die Details liegen nun auf dem Tisch

Finanzminister Markus Marterbauer hat am 10. Juni im Nationalrat die Budgetrede gehalten und das Doppelbudget 2027/28 offiziell präsentiert. An den Kernaussagen ändert sich für Beschäftigte nichts: Die viel beworbene Entlastung bleibt eine Maßnahme für Unternehmen. Ob sie bei Arbeitnehmer:innen ankommt, entscheidet sich nicht im Budget, sondern in den Betrieben – über Jobs, sichere Stellen oder höhere Löhne in den KV-Runden 2027/28. Der endgültige Parlamentsbeschluss über das Doppelbudget ist für 10. Juli 2026 geplant.