Besoldung & Besoldungsgruppen: Alles, was du wissen musst
Beamt:innen in Deutschland erhalten kein klassisches Gehalt, sondern eine Besoldung. Diese basiert nicht auf individuellen Verhandlungen, sondern ist gesetzlich in Besoldungsgruppen (A, B, W, R) geregelt. Das Grundgehalt richtet sich nach dem Dienstrang und der Verantwortung, ergänzt durch Zulagen wie den Familienzuschlag.
Während der Bund die Besoldung seiner Kräfte zentral festlegt, obliegt dies für Landesbeamt:innen den einzelnen Bundesländern. Obwohl Beamt:innen kein Streikrecht haben, orientieren sich Anpassungen ihrer Bezüge meist an Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes (TVöD/TV-L), müssen aber per Gesetz übertragen werden. Ein zentraler Vorteil ist das höhere Netto vom Brutto, da Beamt:innen keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen. Die Besoldung unterliegt regelmäßigen Reformen; aktuelle Tabellen sind oft als Prognosen zu verstehen, da die tatsächliche Auszahlung von legislativen Anpassungen abhängt. Wer genau wissen will, was auf dem Konto landet, nutzt am besten offizielle Besoldungsrechner.
Beamt:innen in Deutschland erhalten kein Gehalt, sondern eine Besoldung. Wie sie die Beamtenbesoldung zusammensetzt, welche Besoldungsgruppen es gibt und was die große Besoldungsreform 2026 für alle Beteiligten bedeutet: Wir haben alles Wissenswerte für dich zusammengestellt.
Hinweis:
Die in diesem Artikel kommunizierten Besoldungstabellen zeigen die im Zuge einer tiefgreifenden Strukturreform geplanten Anpassungen, die zum 1. Mai 2026 in Kraft treten sollten. Dies ist noch nicht erfolgt. Die Tabellenwerte sind damit als Prognosen zu lesen.
Was ist Besoldung & wer bekommt sie?
Als Besoldung wird in Deutschland das Einkommen von Beamt:innen, Soldat:innen und Richter:innen bezeichnet. Diese setzt sich aus unterschiedlichen Beträgen zusammen:
- Grundgehalt
- Leistungsbezüge (für Hochschullehrer:innen)
- Familienzuschlag
- Zulagen und Vergütungen
- Auslandsbesoldung
- Anwärterbezüge und vermögenswirksame Leistungen
Die Besoldung wird, anders als bei Angestellten in der Privatwirtschaft, monatlich im Voraus gezahlt. Die Höhe der Besoldung wird auch nicht individuell verhandelt, sondern ist durch sogenannte Besoldungsgruppen festgelegt.
Das Grundgehalt für Beamt:innen richtet sich nach der mit dem Dienstrang und dem Amt verbunden Verantwortung. Die Höhe des Grundgehalts wird in den Besoldungsgruppen regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst.
Besoldung Bund oder Land – Unterschiede zwischen Bundes- & Landesbeamten
Neben der Besoldungsordnung des Bundes gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesländer, denn seit der Föderalismusreform liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern.
- Für Bundesbeamt:innen, Soldat:innen und Bundesrichter:innen wird die Besoldung im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt
- Für Beamt:innen und Berufsrichter:innen der Länder (also zum Beispiel Lehrer:innen, Landespolizist:innen oder Justizvollzugsbeamt:innen) sind die jeweiligen Landesbesoldungsgesetze der Bundesländer zuständig.
Die Informationen in diesem Text beziehen sich auf die bundesweiten Regelungen. Je nach Bundesland kann es Abweichungen nach oben und unten geben. Die Besoldungstabellen für die einzelnen Bundesländer findest du hier.
Beamtenbesoldung: Warum Tarifverträge für Beamte relevant sind
Auch wenn Beamt:innen keinen Tarifvertrag haben und kein Streikrecht besitzen, orientiert sich ihre Besoldungsanpassung an den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes.
Zuerst verhandeln die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern einen Tarifvertrag für die Angestellten (TVöD oder TV-L). Tarifabschlüsse erhöhen die Beamtenbesoldung aber nicht automatisch: Häufig orientieren sich Bund und Länder an den Ergebnissen für ihre Tarifbeschäftigten. Wirksam wird eine Anpassung für Beamt:innen aber erst durch ein Gesetz oder vorläufige Abschlagszahlungen. Für die meisten Länder ist der TV-L relevant, Hessen hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag.
Übrigens:
Nicht alle Personen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, sind verbeamtet. Nur rund ein Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind Beamt:innen. Mitarbeiter:innen ohne Beamtenstatus tragen die Bezeichnung Tarifbeschäftigte oder Angestellte im öffentlichen Dienst.
Welche Besoldungsgruppen gibt es?
Das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) unterscheidet vier Besoldungsordnungen: A, B, W und R. Innerhalb dieser Ordnungen gibt es einzelne Besoldungsgruppen wie A13, B3, W2 oder R2. Daneben existiert die auslaufende Besoldungsordnung C, die seit 2002 durch die W-Besoldung abgelöst wurde und nur noch für Altfälle gilt.
Die geltenden Besoldungstabellen ordnen sich nach Gruppen (Qualifizierung) und Stufen innerhalb einer Gruppe (Erfahrung).
- Besoldungsgruppe A: Beamte im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst
- Besoldungsgruppe B: Spitzenbeamte und Soldat:innen in besonderen Positionen
- Besoldungsgruppe W (früher C): Hauptsächlich Professor:innen sowie bestimmte hauptberufliche Hochschulleitungen
- Besoldungsgruppe R: Richter:innen und Staatsanwält:innen
Beamt:innen auf Probe und Lebenszeit erhalten grundsätzlich ein Grundgehalt nach ihrer Besoldungsgruppe. Anwärter:innen und Referendar:innen im Vorbereitungsdienst bekommen eigene Anwärterbezüge. Die Besoldungstabellen für Anwärter:innen auf den Beamtenstatus findest du hier.
Übrigens:
In den nachfolgend aufgeführten Besoldungstabellen werden die Grundgehälter aufgeführt. Dazu kommen (je nach individueller Situation) Familienzuschlag, Auslandszuschlag oder weitere Zulagen.
Die Grundgehälter von Soldat:innen ergeben sich aus den Bundesbesoldungsordnungen A und B. Die Bundeswehr hat hier Beispiele für die Grundgehälter verschiedener Laufbahnen zusammengestellt.
Besoldungstabelle A: A3 bis A16 Besoldung (Prognose 2026)
Die Besoldungsordnung A gilt für den Großteil der Bundesbeamt:innen sowie für viele Berufs- und Zeitsoldat:innen. Sie ist unterteilt in:
- A3 bis A6: Einfacher Dienst (z. B. Justizwachtmeister:innen, Amtsgehilf:innen)
- A6 bis A9: Mittlerer Dienst (z. B. Polizeimeister:innen, Regierungssekretär:innen)
- A9 bis A13: Gehobener Dienst (z. B. Kommissar:innen, Inspektor:innen, Diplom-Verwaltungswirt:innen)
- A13 bis A16: Höherer Dienst (z. B. Studienrät:innen, Regierungsrät:innen. Voraussetzung: Master oder gleichwertiger Universitätsabschluss)
Die Einkommensspanne für Bundesbeamte (Grundgehalt brutto, seit Mai 2026) reicht in der Besoldungsgruppe A von rund 3.107 Euro (A3, Stufe 2) bis 9.797 Euro (A16, Stufe 8). Dazu kommen ggf. Familienzuschläge und mögliche Zulagen.
Besoldungsgruppe A3, A4, A5 & A6 – einfacher Dienst
| Besoldungsgruppe A | Besoldung Bund in Euro (Grundgehalt/Monat) | Berufsgruppe (Beispiele) |
|---|---|---|
| A3 | 3.107 bis 3.645 Euro | Einfacher Dienst: - Schaffner:in - Matros:in - Gefreite:r - Sekretär:in |
| A4 | 3.175 bis 3.726 Euro | |
| A5 | 3.245 bis 3.808 Euro | |
| A6 | 3.407 bis 3.998 Euro |
Besoldungsgruppe A7, A8 & A9 – mittlerer Dienst
| Besoldungsgruppe A | Besoldung Bund in Euro (Grundgehalt/Monat) | Berufsgruppe (Beispiele) |
|---|---|---|
| A7 | 3.578 bis 4.198 Euro | Technischer und nicht technischer mittlerer Dienst: - Justizvollzugsbeamte:r - Krankenpfleger:in - Kapitän:in - Gerichtsvollzieher:in |
| A8 | 3.757 bis 4.408 Euro | |
| A9 | 4.132 bis 4.849 Euro |
Besoldungsgruppe A10, A11 & A12 – gehobener Dienst
| Besoldungsgruppe A | Besoldung Bund in Euro (Grundgehalt/Monat) | Berufsgruppe (Beispiele) |
|---|---|---|
| A10 | 4.546 bis 5.334 Euro | Gehobener Dienst mit Diplom oder Bachelor: - Kriminalkommisar:in - Oberleutnant - Fachlehrer:in mit abgeschlossener Ingenieurs- oder Fachhochschulausbildung - Konrektor:in |
| A11 | 5.000 bis 5.867 Euro | |
| A12 | 5.500 bis 6.454 Euro |
Besoldungsgruppe A13, A14, A15 & A16 – höherer Dienst
| Besoldungsgruppe A | Besoldung Bund in Euro (Grundgehalt/Monat) | Berufsgruppe (Beispiele) |
|---|---|---|
| A13 | 6.105 bis 7.164 Euro | Höherer Dienst mit Master-Abschluss oder gleichwertigem Abschluss an einer Universität oder Fachhochschule: - Chefärzt:in - Pfarrer:in - Schulrät:in |
| A14 | 6.777 bis 7.952 Euro | |
| A15 | 7.522 bis 8.826 Euro | |
| A16 | 8.350 bis 9.797 Euro |
Stufen innerhalb der Besoldungstabelle A
Jede Besoldungsgruppe umfasst die Erfahrungsstufen 2 bis 8. Der Aufstieg erfolgt:
- Direkteinstieg in Stufe 2 (ab Mai 2026)
- anschließend nach jeweils drei Jahren bis Stufe 5,
- anschließend nach jeweils vier Jahren bis Stufe 8.
Vorausgesetzt werden anforderungsgerechte Leistungen.
So sehen aktuell (seit Mai 2026) die Gehaltsstufen für die in Deutschland gängige Besoldungsgruppe A13 aus:
| Besoldungs-gruppe | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 | Spanne (Grundgehalt/Monat) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A13 | 6.105 Euro | 6.270 Euro | 6.439 Euro | 6.613 Euro | 6.792 Euro | 6.975 Euro | 7.164 Euro | 6.105 bis 7.164 Euro |
Besoldungstabelle B: B1 bis B11 Besoldung (Prognose 2026)
Die Besoldungsordnung B umfasst elf Gruppen (B1 bis B11) und gilt für Beamt:innen in herausgehobenen Führungspositionen: etwa Abteilungsleiter:innen in Ministerien, Präsident:innen von Bundesbehörden oder Generäle der Bundeswehr.
Anders als in der A-Besoldung gibt es hier keine Erfahrungsstufen: Die Bezüge sind als Festgehalt definiert. Die Einkommensspanne für das Brutto-Grundgehalt (seit Mai 2026) reicht von rund 8.826 Euro (B1) bis 17.030 Euro (B11).
Die B-Besoldung stand im April 2026 im Zentrum einer Debatte, weil die Bezüge von Bundeskanzler und Bundesminister:innen gesetzlich an die Besoldungsgruppe B11 gekoppelt sind. Im Zuge der Besoldungsreform hätte Bundeskanzler Friedrich Merz eine Gehaltserhöhung von mehr als 60.000 Euro erhalten. Der Entwurf wurde aber anschließend geändert.
| Besoldungsgruppe B | Besoldung Bund in Euro (Grundgehalt/Monat) | Berufsgruppe (Beispiele) |
|---|---|---|
| B1 | 8.826 Euro | Direktor:in und Professor:in (Amtsbezeichung für Spitzenbeamt:innen in Forschungseinrichtungen), sofern nicht in W eingestuft |
| B2 | 10.230 Euro | - Oberst - Kapitän:in zur See - Oberärzt:in - Flottenapotheker:in |
| B3 | 10.572 Euro | - Botschafter:in - Bundesbankdirektor:in - Ministerialrät:in - Generalkonsul:in |
| B4 | 10.746 Euro | - Präsident;in - Vizepräsident:in - Direktor:in des Marinearsenals |
| B5 | 11.410 Euro | - Landrät:in - Inspekteur:in in der Bereitschaftspolizei |
| B6 | 12.041 Euro | - Bundeswehrdisziplinaranwät:in - Ministerialdirigent:in |
| B7 | 12.650 Euro | - Generalmajor:in - Konteradmiral:in |
| B8 | 13.287 Euro | - Direktor:in des Informationstechnikzentrums Bund - Präsident:in (sofern nicht anders eingestuft) - Präsident:in und Professor:in (sofern nicht in W eingestuft) |
| B9 | 14.077 Euro | - Direktor:in beim Bundesverfassungsgericht - Bundesbankdirektor:in (sofern nicht anders eingestuft) - Ministerialdirektor:in (sofern nicht anders eingestuft |
| B10 | 16.530 Euro | - Präsident:in des Bundesrechnungshofs - Staatssekretär:in - Stellvertretende:r Chef:in des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung |
| B11 | 17.030 Euro | - Präsident:in des Bundesrechnungshofs - Staatssekretär:in - Wehrbeauftragte:r des Deutschen Bundestags |
Besoldungstabelle W: W1, W2 & W3 Besoldung (Prognose 2026)
Die Besoldungsordnung W (W steht für Wissenschaft) regelt seit 2002 die Vergütung von Professor:innen und wissenschaftlichen Beamt:innen an Hochschulen. Sie hat die frühere Besoldungsordnung C abgelöst, die heute nur noch für Bestandsfälle gilt.
Die W-Besoldung umfasst drei Gruppen:
- W1 (Juniorprofessuren)
- W2 (Professuren an Fachhochschulen und Universitäten)
- W3 (Professuren mit leitender Funktion, z. B. Lehrstuhlinhaber:innen)
W1 hat beim Bund ein festes Grundgehalt, W2 und W3 haben jeweils drei Stufen. Der Aufstieg erfolgt nach jeweils sieben Jahren.
Zum Grundgehalt können Leistungsbezüge, Forschungs- und Funktionszulagen kommen. Die Einkommensspanne des Brutto-Grundgehalts (seit Mai 2026) reicht von rund 6.777 Euro (W1, Stufe 1) bis 9.613 Euro (W3, Stufe 3).
| Besoldungsgruppe W | Besoldung Bund in Euro (Grundgehalt/Monat) | Berufsgruppe (Beispiele) |
|||
|---|---|---|---|---|---|
| Grundgehalt | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | ||
| W1 | 6.777 Euro | - | - | - | Juniorprofessor:innen |
| W2 | 7.658 Euro | 8.072 Euro | 8.507 Euro | Unbefristet verbeamtete Professor:innen ohne eigenen Lehrstuhl | |
| W3 | 8.654 Euro | 9.121 Euro | 9.613 Euro | Unbefristet verbeamtete Professor:innen mit eigenem Lehrstuhl | |
Besoldungstabelle R: R1 bis R10 Besoldung (Prognose 2026)
Richter:innen und Staatsanwält:innen werden nach der Besoldungsordnung R vergütet. Sie ist in die Gruppen R1 bis R10 unterteilt. Die Besoldungsgruppen R1 und R4 sind nicht mehr belegt. In der Gruppe R2 steigt das Grundgehalt mit der Erfahrung (aufsteigend), auch hier fällt seit Mai 2026 innerhalb der Gruppen die Erfahrungsstufe 1 weg.
| Besoldungsgruppe R | Besoldung Bund in Euro (Grundgehalt/Monat) | Berufsgruppe (Beispiele) |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 | ||
| R2 | 7.580 Euro | 7.921 Euro | 8.277 Euro | 8.650 Euro | 9.039 Euro | 9.446 Euro | 9.871 Euro | - Richter:in am Bundespatentgericht - Vorsitzende:r Richter:in am Truppendienstgericht - Vizepräsident:in des Truppendienstgerichts - Staatsanwält:in beim Bundesgerichtshof |
In den Besoldungsgruppen R3 bis R10 werden Grundgehälter gezahlt.
| Besoldungsgruppe R | Besoldung Bund in Euro (Grundgehalt/Monat) | Berufsgruppe (Beispiele) |
|---|---|---|
| R3 | 10.572 Euro | - Vorsitzende:r Richter:in am Bundespatentgericht - Präsident:in des Truppendienstgerichts - Oberstaatsanwält:in beim Bundesgerichtshof |
| R5 | 11.410 Euro | - Vizepräsident:in des Bundespatentgerichts |
| R6 | 12.041 Euro | - Richter:in am Bundesarbeitsgericht - Richter:in am Bundesfinanzhof - Richter:in am Bundesgerichtshof - Richter:in am Bundessozialgericht - Richter:in am Bundesverwaltungsgericht - Bundesanwält:in beim Bundesgerichtshof |
| R7 | 12.650 Euro | Bundesanwält:in beim Bundesgerichtshof (als Abteilungsleiter:in bei der Bundesanwaltschaft oder als ständige:r Vertreter:in des:der Generalbundesanwält:in) |
| R8 | 13.287 Euro | Vorsitzende:r Richter:innen an Bundesgerichtshöfen |
| R9 | 14.077 Euro | Generalbundesanwält:in beim Bundesgerichtshof |
| R10 | 17.030 Euro | Präsident:in an Bundesgerichtshöfen |
Außerdem werden nicht nur Richter:innen an den obersten Bundesgerichten nach Bundesrecht bezahlt. Dazu gehören beispielsweise auch Richter:innen am Bundespatentgericht und an Truppendienstgerichten. Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts erhalten ein Amtsgehalt nach einem eigenen Gesetz.
Die Richterbesoldung fällt je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus, denn seit der Föderalismusreform liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Nur die Vergütung der Richter:innen am Bundesverfassungsgericht und an den obersten Bundesgerichten regelt das Bundesbesoldungsgesetz.
Besoldung: Was bleibt netto vom Brutto?
Das Verhältnis vom Brutto- zum Nettogehalt ist bei Beamt:innen anders. Generell bleibt verbeamteten Beschäftigten mehr Netto vom Brutto, weil sie weniger Abzüge haben: Beamt:innen zahlen grundsätzlich keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen trotzdem an. Die Beihilfe erstattet einen bestimmten Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten.
Ein:e verheiratete:r Beamt:in der Besoldungsgruppe A13 mit einem Kind kann je nach Steuerklasse und Bundesland mit einem Nettoeinkommen rechnen, das 15 bis 20 Prozent über dem einer vergleichbar bezahlten Tarifkraft liegt. Wie viel netto bleibt, hängt aber stark von der persönlichen Steuer- und Versicherungssituation ab.
Es gibt eine große Auswahl an kostenfrei nutzbaren Besoldungsrechnern im Netz. Sie helfen dir, das Gesamteinkommen (also das Grundgehalt plus Zuschläge) in brutto zu berechnen und zeigen dir auch, was als Nettoeinkommen auf dem Konto landet.
Mit dem Angebot des Bundesverwaltungsamt kannst du zusätzlich errechnen, wie sich eine Verkürzung der Arbeitszeit oder eine Beförderung auf das Einkommen auswirken.
Aktuelle Entwicklungen zur Beamtenbesoldung
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2025 die Berliner Beamtenbesoldung der Jahre 2008 bis 2020 für weitgehend verfassungswidrig. Das Bundesinnenministerium hat daraufhin im April 2026 einen umfassenden Reformentwurf vorgelegt: Viele Beamte erhalten deshalb mehr Geld und teilweise sogar rückwirkende Zahlungen.
Für Landesbeamte gibt es keinen zentralen Gesetzentwurf. Jedes Bundesland muss den TV-L-Tarifabschluss vom Februar 2026 per eigenem Landesgesetz auf seine Beamten übertragen.
Alle aktuellen Infos und Beschlüsse zur Beamtenbesoldung findest du im verlinkten Artikel.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Besoldung
Besoldung ist die Bezeichnung für das Gehalt von Beamt:innen, Richter:innen und Soldat:innen im öffentlichen Dienst. Sie ist gesetzlich geregelt, unterliegt nicht der freien Verhandlung und orientiert sich an festen Besoldungstabellen, die je nach Dienstherr (Bund oder Land) variieren können.
Die korrekte Bezeichnung für den Verdienst von Beamt:innen ist Besoldung. Rechtlich gesehen werden Beamt:innen nicht für ihre Arbeit, sondern für das Ausüben eines Amtes bezahlt. Erfahre mehr zu Beamten-Gehalt.
Die Besoldungstabellen gelten auch für Beamt:innen auf Probe, Beamt:innen auf Widerruf, Beamt:innen auf Lebenszeit und für Referendar:innen. Die Besoldungstabellen für Anwärter:innen auf den Beamtenstatus findest du hier.Gehalt wird in der freien Wirtschaft meist individuell oder tariflich vereinbart. Die Besoldung dagegen ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen. Zudem erhalten Beamt:innen keine Beiträge zur Sozialversicherung, was ihren Nettoverdienst beeinflusst.
Im Beamtenrecht existieren vier große Besoldungsgruppen: A (für einfache bis gehobene Beamte), B (für leitende Beamte), C/W (für Professor:innen und Hochschullehrende), und R (für Richter:innen und Staatsanwälte). Jede Gruppe umfasst mehrere Stufen, die das Gehalt bestimmen.
Beamte erhalten eine monatliche Besoldung, die sich aus dem Grundgehalt und möglichen Zuschlägen (z. B. Familienzuschlag, Amtszulagen) zusammensetzt. Die Höhe richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe. Im Gegensatz zu Angestellten zahlen sie keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Die Amtszulage ist ein Zusatzbetrag zur Grundbesoldung und wird bei bestimmten Funktionen oder herausgehobenen Aufgaben gewährt. Sie ist nicht verhandelbar, sondern durch Gesetz oder Verordnung geregelt und abhängig vom jeweiligen Amt.
- Für Bundesbeamt:innen, Soldat:innen und Bundesrichter:innen wird die Besoldung im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt
- Für Beamt:innen und Berufsrichter:innen der Länder (also zum Beispiel Lehrer:innen, Landespolizist:innen oder Justizvollzugsbeamt:innen) sind die jeweiligen Landesbesoldungsgesetze der Bundesländer zuständig.
Besoldungsgruppe A gilt für die meisten Beamtenlaufbahnen im einfachen bis höheren Dienst. Gruppe B ist ausschließlich für leitende Funktionen im höheren Dienst vorgesehen – etwa Ministerialdirigent:innen oder Behördenleiter:innen. Sie haben in der Regel keine Stufenentwicklung, sondern ein festes Grundgehalt.Die Besoldungstabellen enthalten auch Informationen zu Gehältern von Soldat:innen der Bundeswehr. Die Grundgehälter von Soldat:innen ergeben sich aus den Bundesbesoldungsordnungen A und B. Die Bundeswehr hat hier Beispiele für die Grundgehälter verschiedener Laufbahnen zusammengestellt.
Die Erfahrungsstufe (auch Stufe oder Stufenlaufzeit genannt) beschreibt die Gehaltsentwicklung innerhalb einer Besoldungsgruppe. Beamt:innen steigen nach festgelegten Zeiträumen automatisch in höhere Stufen auf, wodurch das Grundgehalt regelmäßig steigt – unabhängig von Tarifverhandlungen.
Familienzuschläge sind zusätzliche Zahlungen zur Grundbesoldung, die abhängig vom Familienstand und der Zahl der Kinder gewährt werden. Verheiratete Beamt:innen und solche mit Kindern erhalten somit mehr Geld, was die Versorgung von Familien unterstützen soll.
Auch wenn Beamte keinen Tarifvertrag haben und kein Streikrecht besitzen, orientiert sich ihre Besoldungsanpassung an den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes. Der Mechanismus funktioniert so: Zunächst verhandeln die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern einen Tarifvertrag für die Angestellten (TVöD oder TV-L). Anschließend wird dieses Ergebnis per Gesetz auf die Beamtenbesoldung übertragen. Bei Bundesbeamten geschieht das über ein Bundesgesetz, bei Landesbeamte muss jedes Bundesland ein eigenes Besoldungsanpassungsgesetz verabschieden.
Dieser Übertragungsprozess sorgt regelmäßig für Verzögerungen – und dafür, dass identische Berufe je nach Bundesland zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlicher Höhe mehr Geld erhalten
In Deutschland sind A15 und A16 die beiden höchsten regulären Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A. Der Unterschied betrifft vor allem Grundgehalt, Wertigkeit des Amtes und typische Führungsverantwortung. A16 kann beim Grundgehalt mehrere hundert Euro brutto pro Monat über A15 liegen. Hier geht’s zur Besoldungstabelle A.
Die Besoldungsordnung B gilt für Beamte in herausgehobenen Führungspositionen (Abteilungsleiter:innen in Ministerien, Präsident:innen von Bundesbehörden oder Generäle der Bundeswehr). Sie besteht aus elf Stufen: B11 ist damit die höchste reguläre Besoldungsgruppe der Bundesbesoldungsordnung B. Hier geht’s zur Besoldungstabelle B.