Wie viel bringt die Besoldungsreform?
Beamten-Gehälter: Wer im August mehr bekommt und wer wartet
Rund 1,7 Millionen Beamt:innen, Richter:innen und Soldat:innen erleben gerade zwei Geschwindigkeiten beim Gehalt: In mehreren Bundesländern landet mit der August-Abrechnung erstmals das höhere Grundgehalt auf den Konten, rückwirkend zum 1. April 2026. Beim Bund dagegen wird der Gesetzentwurf gerade noch einmal umgebaut, vor dem Ende der parlamentarischen Sommerpause bewegt sich dort nichts. Wer bekommt wie viel, und wer braucht weiter Geduld?
So sieht die Reform der Beamtenbesoldung aus
Im September 2025 hatte das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig war: Rund 95 Prozent der Besoldungsregelungen in der Besoldungsordnung A (dazu zählen zum Beispiel Polizist:innen und Feuerwehrleute) in der Berliner Besoldung verstießen gegen das Grundgesetz. Dieses Urteil ist der eigentliche Auslöser der jetzigen Reform und seine Wirkung geht weit über Berlin hinaus.
Der neue Maßstab: Als Untergrenze gilt künftig das Median-Äquivalenzeinkommen der Gesamtbevölkerung. Der Median ist jener Betrag, bei dem genau die Hälfte der Bevölkerung mehr und die andere Hälfte weniger verdient. Die Beamtenbesoldung muss in der untersten Besoldungsgruppe mindestens 80 Prozent dieses Wertes erreichen – deutlich mehr als das bisherige Mindestniveau.

Bund: Neuer Zeitplan nach der Sommerpause
Für Bundesbeamte sollte das Bundesalimentationsgesetz zwei Erhöhungen bringen, rückwirkend zum 1. April 2025 um 3,0 Prozent und zum 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent. Beide Stufen zahlt der Bund bereits als Abschlag aus: Eine erste Abschlagszahlung floss laut Deutschem Bundeswehrverband schon im Dezember 2025, seit Mai 2026 kommt der Abschlag auf die zweite Erhöhungsstufe hinzu. Was fehlt, ist die rechtssichere gesetzliche Grundlage.
Der aktuelle Stand in Kürze:
- Ressortabstimmung seit dem 14. April 2026: Das Gesetz hat den Bundestag noch nicht erreicht
- Streitpunkt: das fiktive Partnereinkommen. Konkret geht es um den Wegfall des Ehegattenzuschlags, der künftig ein Doppelverdiener-Modell unterstellen würde. DGB und dbb halten diese Anrechnung, für 2026 sind es 22.648 Euro brutto jährlich, laut ihren Stellungnahmen für verfassungswidrig
- Zusätzlicher Rückschlag: Die 1.000-Euro-Entlastungsprämie ist im Mai im Bundesrat gescheitert und wird nicht weiterverfolgt
- Neuester Stand von Mitte Juli: Das Bundesinnenministerium hat den Gewerkschaften einen neuen Zeitplan zugesagt, wie die Gewerkschaft der Polizei gegenüber dem Fachportal Öffentlicher Dienst News bestätigte. Der Referentenentwurf wird noch einmal überarbeitet, nach der Sommerpause soll die Reform weitergehen. Ein Kabinettsbeschluss wäre damit frühestens im Herbst realistisch, danach muss noch der Bundestag entscheiden
Ob die Kritik der Gewerkschaften tatsächlich in die Überarbeitung einfließt, zeigt sich erst mit dem neuen Entwurf. Ver.di fordert unter anderem Nachbesserungen bei den Erhöhungsbeträgen für den einfachen und mittleren Dienst.
Kein Extra-Plus für Kanzler und Minister
So weit, so gut. Der ursprüngliche Reformentwurf hätte Bundeskanzler Friedrich Merz allerdings eine recht nette Gehaltserhöhung beschert: laut „Bild“ rund 65.000 Euro pro Jahr. Die Bundesminister:innen hätten sich ebenfalls über ein fünfstelliges jährliches Plus freuen dürfen, Staatssekretär:innen über gut 39.000 Euro mehr.
Innenminister Alexander Dobrindt hat das bereits Mitte April korrigiert: Die Grundgehälter für Spitzenbeamte in der Besoldungsgruppe B3 sinken von ursprünglich geplanten 10.854 Euro auf 10.573 Euro pro Monat. Hintergrund war nach Medienberichten eine Panne im eigenen Haus: Beamte des Innenministeriums hatten die ausdrückliche Vorgabe ignoriert, die B-Besoldung von den großen Gehaltssprüngen auszunehmen. Friedrich Merz muss sich dadurch mit rund 9.300 Euro mehr pro Jahr begnügen.
Länder-Überblick: Wer wann wie viel zahlt
Anders als bei Bundesbeamten gibt es für Landesbeamte keinen zentralen Gesetzentwurf. Stattdessen muss jedes Bundesland den TV-L-Tarifabschluss vom Februar 2026 (der zunächst nur für die Angestellten der Länder gilt) per eigenem Landesgesetz auf seine Beamten übertragen.
Das Tarifergebnis sieht für Angestellte der Länder Folgendes vor:
- Ab 1. April 2026: +2,8 Prozent (mindestens 100 Euro)
- Ab 1. März 2027: weitere +2,0 Prozent
- Ab 1. Januar 2028: zusätzlich +1,0 Prozent
Nicht alle Länder folgen diesem Tarifabschluss, einige zahlen deutlich mehr, Bayern deutlich später. Eine Übersicht nach aktuellem Stand, wie ihn unter anderem Haufe und Öffentlicher Dienst News dokumentieren:
- Schleswig-Holstein: +4,0 Prozent zum 1.1.2026 (dazu rückwirkend +3,2 Prozent für 2025 und +3,8 Prozent zum 1.1.2027 – das großzügigste Paket aller Länder)
- Berlin: +3,8 Prozent zum 1.4.2026 (die für 2028 vorgesehene Erhöhung wird vorgezogen), Auszahlung wird im August erwartet
- NRW: +3,36 Prozent auf die Grundgehälter zum 1.4.2026
- Rheinland-Pfalz: +3,3 Prozent zum 1.4.2026
- Hessen: +3,02 Prozent zum 1.7.2026 (eigener TV-H, mindestens 110 Euro)
- Sachsen-Anhalt: +2,8 Prozent zum 1.4.2026, der Landtag stimmte bereits am 21. Mai zu
- Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Thüringen: +2,8 Prozent ab April 2026, mindestens 100 Euro
- Mecklenburg-Vorpommern: Verabschiedung geplant vor der Landtagswahl im September, mit Abschlagszahlungen für Beamte nach Kabinettsbeschluss
- Brandenburg: bislang nur Ankündigungen, ein Gesetzentwurf steht noch aus
- Bayern: erste Erhöhung (+2,82 Prozent) erst zum 1. Oktober 2026, alle Schritte werden um sechs Monate verschoben
In mehreren Ländern liegt das erste zusätzliche Geld damit noch im Juli oder Anfang August auf den Konten.
Was Beamte jetzt tun können
Während der Bund festhängt und die Länder unterschiedlich schnell umsetzen, lohnt sich für Beamte der Blick auf drei Punkte:
- Bundesbeamte: Der monatliche Abschlag seit Mai läuft. Nachzahlungen kommen mit dem finalen Gesetz. Ver.di zufolge müssen keine neuen Widersprüche eingelegt werden, um Ansprüche aus den Besoldungsverfahren zu sichern
- Landesbeamte: Ein Blick auf die eigene Bundesland-Übersicht klärt, wann und wie viel wirklich kommt