GKV-Reform
Auch Beamte müssen mehr zahlen: Was die neuen Krankenkassen-Sparpläne für sie bedeuten
Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss ab Jahreswechsel tiefer in die Tasche greifen. Jetzt steht fest: Auch Beamte sollen die Sparmaßnahmen spüren. Der Grund ist die Frage nach Gerechtigkeit im Gesundheitssystem. Es soll nicht der Eindruck entstehen, der Staat bevorzuge seine eigenen Beschäftigten.
„Gleiche Belastung“ für alle
Mit einem Maßnahmenpaket will die Bundesregierung verhindern, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung weiter steigen. Beamte sind darin nicht ausgenommen. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte auf Anfrage des BR: „Damit wird für die Beihilfeberechtigten die gleiche Belastung erreicht, wie sie die GKV-Versicherten erfahren.“
Zuvor hatten Kanzler Friedrich Merz und Gesundheitsminister Carsten Linnemann (beide CDU) erklärt, die Politik müsse reagieren, wenn Teile der Bevölkerung die Aufteilung in gesetzliche und private Krankenversicherung für ungerecht halten.
Was sich für Bundesbeamte konkret ändern soll
- Medikamente: Für Kassenpatienten steigen die Zuzahlungen zum Jahreswechsel um die Hälfte. Sie liegen dann bei 7,50 bis 15 Euro je Packung. Mehr als 20 Jahre lang waren sie unverändert. Bundesbeamte sollen entsprechend mehr zahlen.
- Zahnersatz: Die Eigenanteile steigen für Bundesbeamte genauso wie für Kassenpatienten.
- Homöopathie: Die Beihilfe soll homöopathische Verfahren künftig nicht mehr bezahlen.
Das Innenministerium spricht von einer „wirkungsgleichen“ Umsetzung. Ein Teil der Änderungen greift automatisch. Für andere Bereiche fehlen noch Beschlüsse, die laut Ministerium derzeit vorbereitet werden.

Warum Beamte ein eigenes System haben
Beamte werden nach dem Alimentationsprinzip bezahlt. Dazu gehört, dass der Staat einen großen Teil ihrer Krankheitskosten über die Beihilfe übernimmt. Den Rest sichern sie in der Regel über eine private Krankenversicherung ab. Wie die Beihilfe aussieht, kann der Staat weitgehend flexibel festlegen.
Länder entscheiden selbst
Die Pläne des Bundes gelten nur für Bundesbeamte, etwa bei Bundeswehr, Bundespolizei und in den Ministerien. Lehrer, Landespolizisten und andere Landesbeamte fallen nicht darunter. Die Länder regeln ihre Beihilfe jeweils selbst.
In Bayern beispielsweise ist noch nichts entschieden. Das Innenministerium prüft den Entwurf des Bundes „sorgfältig“. Ziel sei „eine möglichst wirkungsgleiche Übertragung der GKV-Reform auf die Beihilfe“. Es warnt aber: „Eine 1:1-Übertragung der GKV-Reform auf die Beihilfe ist jedoch systembedingt nicht möglich.“ Ob und wie die Wirkungen übertragen werden, wird derzeit geklärt.
Was jetzt wichtig ist
Für Bundesbeamte zeichnen sich höhere Eigenanteile ab. Landesbeamte müssen abwarten, was ihr Bundesland entscheidet.