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Beamtenbesoldung im Umbruch

Milliardenschwer: Die Familienzuschläge für Beamte stehen in der Kritik

Veröffentlicht:  26. August 2026, 10:20
2 min
Zwei Erwachsene tragen jeweils ein Kind auf den Schultern und stehen einander zugewandt.

825,6 Millionen Euro flossen in Form von Familienzuschlägen an Beamt:innen, Richter:innen und Soldat:innen im Jahr 2025. Ausgerechnet der deutsche Beamtenbund hält das System inzwischen für unangemessen. 

Mehr als fünf Milliarden Euro im gesamten öffentlichen Dienst

Je nach Familienstand und Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder erhalten Beamt:innen zusätzlich zum Grundgehalt einen Familienzuschlag. Nach einer Auskunft des Bundesinnenministeriums an die „Welt am Sonntag“ gab der Bund 2025 rund 825,6 Millionen Euro für Familienzuschläge aus. Für den gesamten öffentlichen Dienst nennt dieselbe Zeitung 5,116 Milliarden Euro unter Berufung auf das Sozialbudget 2025.

Ab dem dritten Kind wird es teuer

Baden-Württemberg zahlt ab dem dritten Kind jeweils 989 Euro monatlich, Nordrhein-Westfalen bei vier Kindern bis zu 3.473 Euro, berichtet die „Welt am Sonntag“. Die Ökonomin Gisela Färber vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung sieht das Leistungsprinzip verletzt: Die Zuschläge könnten „höher ausfallen als die Grundbesoldung“.

Zum Vergleich zeigen kununu-Daten, welche durchschnittlichen Bruttojahresgehälter Beschäftigte in ausgewählten Berufen angeben. Die Werte sind nicht mit den gesetzlichen Grundgehältern einzelner Besoldungsgruppen gleichzusetzen. Es handelt sich um durchschnittliche Bruttovollzeitgehälter pro Jahr:

Die Werte variieren je nach Bundesland und Besoldungsgruppe.

Erwachsene Person und Kind wählen gemeinsam Äpfel in der Obstabteilung eines Supermarkts aus.
Eventuelle Anpassungen der Familienzuschläge sind noch nicht beschlossen.

Karlsruhe setzt Grenzen, der Umbau stockt

Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet den Dienstherrn, Beamt:innen und ihren Familien einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewährleisten. Weil Karlsruhe die Besoldung mehrfach als zu niedrig einstufte, erhöhten Bund und Länder oft die Zuschläge statt der Grundgehälter.

Der Referentenentwurf für ein Bundesalimentationsgesetz sieht nun vor, den ehebezogenen Zuschlag ins Grundgehalt zu überführen und ein Partnereinkommen einzurechnen. An den Zuschlägen für Kinder hält der Bund fest.

Beschlossen ist davon nichts.

DGB und dbb halten das angerechnete Partnereinkommen für verfassungswidrig, weitergehen soll das Verfahren erst nach der Sommerpause. Drei Viertel im öffentlichen Dienst sind ohnehin Angestellte ohne Anspruch – Stefan Nierfeld von der Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer in NRW fordert den Zuschlag für alle.

Die Debatte dreht sich deshalb nicht nur um 5,116 Milliarden Euro. Sie berührt eine Grundsatzfrage der Beamtenbesoldung: Wie stark soll das Einkommen vom Amt und der Besoldungsgruppe abhängen – und welchen Anteil darf die familiäre Situation ausmachen?