Karfreitag frei gemacht?
Persönlicher Feiertag kaum bekannt: So kommst du zu deinem freien Tag in Österreich
Ein Tag frei – selbst gewählt und unabhängig von Religion. Der „persönliche Feiertag“ macht genau das in Österreich möglich. Trotzdem wird er oft nicht genutzt.
Was hinter dem persönlichen Feiertag steckt
Der persönliche Feiertag ist kein zusätzlicher Urlaub, sondern ein Tag aus dem bestehenden Anspruch. Arbeitnehmer:innen können einmal pro Urlaubsjahr selbst festlegen, wann sie frei nehmen. Der Tag wird ganz normal vom Urlaubskonto abgezogen – aber der Zeitpunkt liegt komplett in der eigenen Hand.
Wenn man doch arbeiten muss
Arbeitgeber:innen können fragen, ob man an diesem Tag nicht trotzdem arbeiten kann. Wer zustimmt, bekommt doppelt: normales Gehalt plus Urlaubsentgelt. Dafür wird kein Urlaubstag abgezogen. Der persönliche Feiertag ist für dieses Jahr aber trotzdem verbraucht.

Diese Frist entscheidet alles
Ohne rechtzeitige Planung geht nichts: Der persönliche Feiertag muss mindestens drei Monate vorher schriftlich angekündigt werden (Musterformular). Wichtig ist die Form – mit Originalunterschrift, etwa per eingeschriebenem Brief oder bestätigter Übergabe. Mündlich gilt nicht.
Der persönliche Feiertag zusammengefasst:
- 1 frei wählbarer Tag pro Jahr
- wird vom Urlaub abgezogen
- schriftliche Ankündigung verpflichtend
- Frist: 3 Monate im Voraus
- doppeltes Entgelt bei Arbeit
Warum viele den Tag nicht nutzen
Oft scheitert es an der Frist oder am Wissen über die Regeln. Dabei lässt sich der Tag gezielt einsetzen – für Erholung, private Termine oder einfach eine Pause zwischendurch. Wer solche Rechte kennt, nutzt Jobvorteile gezielter – und erkennt schneller, welche Arbeitgeber echte Flexibilität bieten.
Mehr Infos gibt es bei der Arbeiterkammer.