Steuerreform in Österreich 2026: Diese Änderungen betreffen dich jetzt
Österreichs Steuerreform 2026 bringt leichte Entlastungen! Die Steuerstufen werden um 1,73 % angehoben, was dein Netto-Gehalt bei gleichem Brutto etwas erhöht. Die Steuerfreigrenze steigt auf 13.539 Euro. Für Familien gibt's weniger gute Nachrichten: Kinderabsetzbetrag und Familienbeihilfe bleiben unverändert. Pendler profitieren: Die Pendlerpauschale steigt von zwei auf sechs Euro pro Kilometer, die SV-Rückerstattung erhöht sich auf 750 Euro. Achtung beim Kilometergeld: Für Motorrad und Fahrrad gibt's weniger, für PKW bleibt's. Der Zuschuss für Öffi-Nutzer auf Dienstreisen entfällt. Insgesamt profitieren fast alle Arbeitnehmer:innen und Selbstständigen von den Änderungen.
In Österreich wurden im letzten Jahr einige Steueränderungen umgesetzt. Das führte zu einer Entlastung der Steuerzahler in Höhe von rund zwei Milliarden Euro. Welche steuerlichen Reformen 2026 noch nachkommen, welche Beträge sich verändert haben und wo du jetzt genauer hinschauen solltest? Hier bekommst du den Überblick.
Was sich 2026 für Steuerzahler:innen in Österreich ändert
Das Jahr 2026 bringt ein paar steuerliche Neuerungen, die im Idealfall direkt in deiner Geldbörse ankommen. Damit du weißt, wo und wie du finanziell profitieren kannst, haben wir die wichtigsten Punkte für dich zusammengetragen.
Anhebung der Steuerstufen
Seit 2023 ist die kalte Progression zumindest in der gesetzlichen Theorie Geschichte. Kalte Progression? Kurze Auffrischung: Früher konnte es passieren, dass deine Gehaltserhöhung durch die Steuer fast vollständig aufgefressen wurde, weil du plötzlich in einer höheren Stufe gelandet bist, obwohl deine Kaufkraft real gleich geblieben ist. Das soll ein Gesetz, das regelmäßige Steueranpassungen vorschreibt, verhindern.
2026 werden die steuerlichen Tarifstufen deshalb erneut nach oben verschoben. Dieses Mal werden sie um 1,73 Prozent angepasst, was zwei Dritteln der aktuellen Inflationsrate von 2,6 Prozent entspricht. Das verbleibende Drittel fällt diesmal weg, weil die Regierung im Zeichen der Sanierung des Haushaltsbudgets nicht den vollen Ausgleich weitergibt.
Dein Netto-Gehalt steigt bei gleichem Brutto unterm Strich also leicht an. Auch wer wenig verdient, geht bei der Anpassung nicht leer aus. Die Steuerfreigrenze klettert von 13.308 Euro (2025) auf 13.539 Euro im Jahr. Zusätzlich bleibt der Spitzensteuersatz von 55 Prozent für Jahreseinkommen über einer Million Euro bestehen. Die befristete Regelung wurde bis 2029 verlängert.
Daraus ergeben sich die folgenden neuen Einkommensgrenzen und Steuersätze:
| Einkommensgrenze 2025 | Einkommensgrenze 2026 | Steuersatz 2025 | Steuersatz 2026 (unverändert) |
|---|---|---|---|
| 13.308 Euro | 13.539 Euro | 0 % | 0 % |
| 21.617 Euro | 21.992 Euro | 20 % | 20 % |
| 35.836 Euro | 36.458 Euro | 30 % | 30 % |
| 69.166 Euro | 70.365 Euro | 40 % | 40 % |
| 103.072 Euro | 104.859 Euro | 48 % | 48 % |
| 1.000.000 Euro | 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
| über 1.000.000 Euro | über 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Kinderabsetzbetrag wird nicht weiter erhöht
Neben der Erhöhung der Familienbeihilfe um 4,6 Prozent konnten Familien bzw. Alleinerziehende 2025 von einer inflationsbedingten Anpassung des Kinderabsetzbetrags profitieren. Dieser stieg von 67,8 Euro auf 70,90 Euro pro Monat an. Für die Jahre 2026 und 2027 sind allerdings keine weiteren Anpassungen vorgesehen. Das heißt: Bei steigender Inflation bleiben Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und der Kinderabsetzbetrag auf heutigem Niveau. Bei anhaltender Inflation bedeutet das eine schleichende Verschlechterung der Kaufkraft.
Allerdings gibt es für alleinerziehende Personen oder Geringverdiener:innen als Maßnahme gegen die kalte Progression weiterhin 60 Euro Kinderzuschlag pro Monat. Der Zuschlag wird automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt; ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Der Kinderzuschlag ist eine befristete Maßnahme, die zunächst bis Juni 2026 vorgesehen ist. Ob und in welcher Form er darüber hinaus verlängert oder angepasst wird, wird derzeit debattiert.
Kilometergeld und Öffi-Nutzung auf Dienstreisen
Seit 2025 gibt es beim Kilometergeld einen einheitlichen Satz für alle – nämlich 50 Cent pro Kilometer, egal ob du mit dem Auto, dem Motorrad oder dem Fahrrad auf einer Dienstreise unterwegs bist.
Aber aufgepasst! Die Vereinheitlichung wurde zum 1. Juli 2025 teilweise wieder aufgelassen, sodass 2026 gilt: Reist du mit Motorrad oder Fahrrad an, erhältst du wieder ein reduziertes Kilometergeld von 25 Cent pro Kilometer. Wer mit dem PKW fährt, bleibt bei 50 Cent. Beim Fahrrad gilt die steuerfreie Abgeltung für maximal 3.000 Kilometer pro Jahr, beim PKW für bis zu 30.000 Kilometer. Das Beste daran? Dein Kilometergeld ist in jedem Fall vollständig steuerfrei.
Gut zu wissen
Wer lieber mit den Öffis statt mit dem Privatfahrzeug auf Dienstreise fährt, bekam vor dem 1. Jänner 2026 für die ersten 50 Kilometer ebenfalls 50 Cent pro Kilometer erstattet. Dieser Zuschuss fällt nun ersatzlos weg. Ersetzt werden dir nur noch die tatsächlichen Fahrtkosten, ein Kilometergeld gibt es nicht mehr.
Pendlerpauschale bzw. Pendlereuro
Passend zum Kilometergeld gibt es eine erfreuliche Nachricht für alle, die täglich mit ihrem Privatfahrzeug zur Arbeit fahren. Die Pendlerpauschale (auch: Pendlereuro), die direkt von deiner Lohnsteuer abgezogen wird, wurde mit 1. Jänner 2026 von zwei auf sechs Euro pro Kilometer angehoben. Bei 30 Kilometern Arbeitsweg sparst du dir 2026 also zum Beispiel nicht mehr 60, sondern 180 Euro pro Jahr. Dazu kommt, dass die maximale SV-Rückerstattung für Pendler:innen von 608 auf 750 Euro steigt. Die Erhöhung ist dauerhaft angelegt und soll den weggefallenen Klimabonus kompensieren.
Tipp: Die genauen Voraussetzungen für den Bezug der Pendlerpauschale kannst du bei der Arbeiterkammer nachlesen.
Wer hat bei den Steueränderungen Vorteile?
Vielleicht hast du es beim Lesen der wichtigsten Steuerreformen schon vermutet: Die Änderungen lohnten sich fast für alle Arbeitnehmer:innen und Selbstständigen. Vor allem, wer auf Nachhaltigkeit beim Arbeitsweg setzt und das Fahrrad oder Öffis nutzt, profitierte. Auch Alleinerzieher:innen und Geringverdiener:innen wurden durch die Umsetzungen steuerlich entlastet.
Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent für Jahreseinkommen über einer Million Euro bleibt nach einer Verlängerung der Befristung bis 2029 bestehen. Gleichzeitig legt die Regierung bei Familienleistungen aufgrund der Budgetsanierung eine Pause ein. Der Kinderabsetzbetrag und die Familienbeihilfe werden 2026 und 2027 deshalb nicht weiter angehoben oder an die Inflation angepasst.