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Steuerreform in Österreich 2026: Diese Änderungen betreffen dich jetzt

Die Steuerreform 2025 in Österreich bringt Entlastungen für Steuerzahler. Die Regierung passt die Steuerstufen inflationsbedingt an, wobei alle Stufen außer dem Spitzensteuersatz um fast vier Prozent erhöht werden. Der Kinderabsetzbetrag steigt auf 70,90 Euro monatlich, und Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen Kinderzuschlag. Das Kilometergeld wird vereinheitlicht auf 50 Cent pro Kilometer, unabhängig vom Fahrzeug. Tages- und Nächtigungsgelder für Dienstreisen werden ebenfalls angehoben. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf Dienstreisen wird durch einen erhöhten Beförderungszuschuss gefördert. Die Kleinunternehmerregelung wird auf einen Jahresumsatz von 55.000 Euro angehoben. Dienstwohnungen bis 35 Quadratmeter sind sachbezugsfrei. Profitieren sollen vor allem Arbeitnehmer, Selbstständige, Radfahrer, Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, Alleinerziehende und Geringverdiener.

In Österreich wurden 2025 einige Steueränderungen umgesetzt. Das führte zu einer Entlastung der Steuerzahler in Höhe von rund 2 Milliarden Euro. Welche weiteren steuerlichen Reformen 2026 auf dich zukommen, welche Freibeträge sich geändert haben und worauf du jetzt unbedingt achten solltest? Das verraten wir dir jetzt.

Was sich 2026 für Steuerzahler:innen in Österreich ändert

Das Jahr 2025 brachte für Steuerzahler:innen in Österreich bedeutende Veränderungen mit sich.

Um das Beste aus diesen Neuerungen und Plänen für 2026 herauszuholen, ist es gut, dass du dich informierst, um gegebenenfalls deine finanzielle Planung anzupassen. Wie sich die Steuerstufen ab dem neuen Jahr verändern werden, erfährst du hier. Wir haben die wichtigsten Aspekte der Neuerungen zusammengefasst.

Anhebung der Steuerstufen

Schon 2023 wurde aufgrund der allgemeinen Teuerungen die kalte Progression bei den Steuersätzen abgeschafft. Kalte Progression? Das bedeutet, dass bei steigendem Gehalt auch die zu entrichtenden Steuern steigen und du möglicherweise ein geringeres Netto-Plus hast als deine Brutto-Gehaltserhöhung vermuten ließe.

2025 wurden die Steuerstufen inflationsbedingt angehoben. 2026 will die Regierung aufgrund der weiterhin hohen Inflationsrate hier noch einen Schritt weitergehen und die Lohnsteuertabelle erneut anpassen. 

Neue Grenzwerte der Tarifstufen bringen mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern und dadurch mehr Netto-Einkommen. Auch für geringe Einkommen gibt es zusätzliche Entlastungen: Die Steuerfreigrenze steigt 2026 auf 13.539 Euro an (zuvor 13.308 Euro).

Bis auf den Spitzensteuersatz, der für Bruttojahreseinkommen über 1.000.000 Euro angewandt wird, werden alle Steuerstufen noch weiter erhöht. Daraus ergeben sich die folgenden neuen Einkommensgrenzen und Steuersätze:

Bisherige EinkommensgrenzeNeue EinkommensgrenzeAlter SteuersatzNeuer Steuersatz
13.308 Euro 13.539 Euro0 %0 %
21.617 Euro21.992 Euro20 %20 %
35.836 Euro36.458 Euro30 %30 %
69.166 Euro70.365 Euro40 %40 %
103.072 Euro104.859 Euro48 %48 %
1.000.000 Euro1.000.000 Euro50 %50 %
über 1.000.000 Euroüber 1.000.000 Euro55 %55 %

Kinderabsetzbetrag wird nicht weiter erhöht

Neben der Erhöhung der Familienbeihilfe um 4,6 Prozent konnten Familien bzw. Alleinerziehende 2025 von einer inflationsbedingten Anpassung des Kinderabsetzbetrags profitieren. Dieser stieg von 67,8 Euro auf 70,90 Euro pro Monat an. Für die Jahre 2026 und 2027 sind allerdings keine weiteren Anpassungen vorgesehen. Das heißt: Bei steigender Inflation bleiben Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und der Kinderabsetzbetrag auf heutigem Niveau.

Allerdings gibt es für alleinerziehende Personen oder Geringverdiener:innen als Maßnahme gegen die kalte Progression weiterhin 60 Euro Kinderzuschlag pro Monat. Der Zuschlag wird automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt; ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Der Kinderzuschlag ist eine befristete Maßnahme, die zunächst bis Juni 2026 vorgesehen ist. Ob und in welcher Form er darüber hinaus verlängert oder angepasst wird, ist derzeit nicht festgelegt.

Kilometergeld und Öffi-Nutzung auf Dienstreisen

Bisher war das Kilometergeld in Österreich abhängig von deinem Fahrzeug. Diese unterschiedlichen Tarife wurden 2025 vereinheitlicht: Es gibt nun unabhängig vom Fahrzeugtyp 50 Cent pro Kilometer für dich. Möchtest du auf Dienstreisen die Öffis nutzen? Auch hier wurde der Beförderungszuschuss für die ersten 50 Kilometer auf 50 Cent pro Kilometer erhöht. Maximaler Betrag pro Wegstrecke ist 109 Euro. Übrigens: Das Kilometergeld ist gänzlich steuerfrei.

Zuschüsse bei dienstlichen Übernachtungen

Wer häufig auf Dienstreisen ist, durfte sich 2025 freuen. Die Tages- und Nächtigungsgelder wurden angehoben. Das Tagesgeld für Inlandsdienstreisen liegt jetzt bei bis zu 30 Euro – zuvor waren es nur 26,40 Euro. Die Nächtigungsgelder stiegen von 15 auf 17 Euro. Damit reagierte die Regierung auf die steigenden Lebenshaltungskosten in Österreich. Für 2026 sind allerdings keine weiteren Erhöhungen geplant.

Kleinunternehmer:innenregelung

Für unselbstständig tätige Arbeitnehmer:innen kaum relevant, dafür jedoch für alle, die zumindest nebenbei auf selbstständiger Basis arbeiten: Die Reform der Kleinunternehmer:innenregelung. Seit 2025 darf dein Jahresumsatz bei 55.000 Euro liegen. Erst darüber musst du Umsatzsteuer entrichten.

Dienstwohnungen

Wer dauerhaft oder zeitlich begrenzt eine Dienstwohnung bewohnt, kann dies seit 2025 mit einer Wohnfläche bis zu 35 Quadratmetern gänzlich sachbezugsfrei tun. Außerdem werden Gemeinschaftsräume – beispielsweise in Wohnungen für Monteur:innen – nicht mehr wie bisher jeder:m einzelnen Bewohner:in zugerechnet. Die Berechnung erfolgt aliquot.

Wer hat bei den Steueränderungen Vorteile?

Vielleicht hast du es beim Lesen der wichtigsten Steuerreformen schon vermutet: Die Änderungen lohnten sich fast für alle Arbeitnehmer:innen und Selbstständigen. Vor allem, wer auf Nachhaltigkeit beim Arbeitsweg setzt und das Fahrrad oder Öffis nutzt, profitierte. Auch Alleinerzieher:innen und Geringverdiener:innen wurden durch die Umsetzungen steuerlich entlastet.

Der Spitzensteuersatz, der höchste Steuersatz bzw. die höchste Tarifstufe lag in Österreich bis 2025 bei 55 Prozent. Diese Regelung war befristet, aber Spitzenverdiener:innen mit Einkommen über 1 Million Euro werden auch im Jahr 2026 voraussichtlich weiterhin mit 55 Prozent besteuert.

Außerdem bleiben Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und der Kinderabsetzbetrag auf heutigem Niveau und werden in den kommenden zwei Jahren nicht weiter angepasst. Dafür gibt es bis Juli 2026 weiterhin 60 Euro Kinderzuschlag pro Monat. Bei steigender Inflation bleibt jedoch am Ende eventuell weniger über – das sollten Familien in ihrer Finanzplanung berücksichtigen.