Wiedereinstieg nach Elternzeit: Welche Rechte stehen dir zu?
Elternzeit – für viele ein Karriererisiko? Studien zeigen: Während Väter kaum Einbußen erleben, haben Mütter oft mit Gehaltseinbußen und geringeren Karrierechancen zu kämpfen. Doch es gibt Rechte! Während der Elternzeit genießt du Kündigungsschutz und hast Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz nach deiner Rückkehr. Was aber, wenn der Arbeitgeber sich querstellt? Sprich das Problem an, suche Unterstützung beim Betriebsrat oder der Antidiskriminierungsstelle. Wichtig: Kündigungsschutzklage einreichen! Um den Wiedereinstieg zu erleichtern, halte Kontakt zu Kollegen, kläre Weiterbildungen und sammle Kraft. Und denk dran: Bei Jobwechselwunsch die Kündigungsfrist beachten!
Um sich voll und ganz der Erziehung ihres Kindes zu widmen, darf ein jeder Elternteil nach der Familiengründung die sogenannte Elternzeit in Anspruch nehmen. Die anschließende Rückkehr in die Arbeitswelt gestaltet sich jedoch nach wie vor nicht einfach: Finanzielle Einbußen, rechtswidrige Kündigung oder unzureichende Wiedereingliederung in den Berufsalltag sind Probleme, mit denen sich viele Eltern bei ihrem Wiedereinstieg in den Job nach der Elternzeit konfrontiert sehen. Umso wichtiger, sich gut auf die Rückkehr in den Berufsalltag vorzubereiten.
Wie steht es wirklich um die Karrierechancen nach der Elternzeit? Welche Rechte stehen dir als Arbeitnehmer:in bei Wiedereintritt zu? Und wie lässt sich die Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag bestmöglich gestalten?
Was bedeutet Elternzeit?
Die Elternzeit beschreibt grundsätzlich den Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen. In Österreich wird diese Auszeit Elternkarenz genannt. In der Schweiz gibt es dagegen keinen allgemeinen gesetzlichen Elternurlaub.
- In Deutschland beträgt die Elternzeit bis zu drei Jahre pro Kind und Elternteil. Die Mutterschutzfrist wird nicht auf diese drei Jahre angerechnet. Die Elternzeit kann grundsätzlich bis zum Tag vor dem achten Geburtstag des Kindes genommen werden.
- In Österreich haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf Elternkarenz. Nimmt nur ein Elternteil Karenz, kann sie bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes dauern. Wechseln sich beide Elternteile ab, ist Karenz bis zum zweiten Geburtstag des Kindes möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Karenz durch eine einmonatige Überschneidung bis zum Ende des 23. Lebensmonats verlängern.
- In Hinblick auf die Dauer gelten in der Schweiz andere Regeln: Einen allgemeinen gesetzlichen Elternurlaub gibt es dort nicht. Die gebärende Mutter hat Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Der andere Elternteil kann zwei Wochen Urlaub beziehen.
Mehr Informationen über die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz findest du in unserem Artikel über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Elternzeit: Karriereknick & finanzielle Einbußen für Frauen
„Stelle ich mit einer Familiengründung meine Karriere aufs Spiel?“. Diese Frage beschäftigt Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitnehmer. Jedoch sind es vor allem Frauen, die für ihre Kinder berufliche Abstriche machen. Im Schnitt sind Väter drei Monate in Elternzeit, Mütter hingegen durchschnittlich 14 Monate. Dabei zeigen Studien: Wie lange Väter aussetzen, ist für ihre Karriere egal – anders als bei Müttern.
Die Soziologin Lena Hipp schickte im Rahmen eines Experiments 718 fiktive Bewerbungen von Männern und Frauen mit jeweils unterschiedlicher Dauer der Elternzeit an Unternehmen. Während bei den Männern die Länge der Freistellung unerheblich für die Chance auf ein Vorstellungsgespräch war, wurden Mütter, die nur zwei Monate aussetzten, deutlich seltener von den Firmen eingeladen.
Das wirkt sich auch auf das Einkommen aus: Aufgrund niedrigerer Arbeitsstunden und niedrigeren Löhnen von Müttern nach der Elternzeit, erholt sich das Einkommen bis zu zehn Jahre nach Geburt nicht gänzlich. Die Einkünfte des Vaters hingegen steigen nach Geburt häufig leicht an. Solche Vaterschaftsprämien werden meistens als „Fatherhood Premium“ bezeichnet und entstehen einerseits durch tatsächlich geleistete, erhöhte Arbeitszeit, andererseits durch mehr Gehalt, das Männer nach der Geburt verhandelten.
Kurz gesagt: Elternzeit ist nicht automatisch ein Karriereknick. Wie gut der Wiedereinstieg gelingt, hängt aber oft davon ab, wie lange die Auszeit dauert, wie die Arbeitszeit danach aussieht und wie familienfreundlich der Arbeitgeber wirklich ist.
Übrigens: In unserem Ratgeber für Tipps für Gehaltsverhandlungen findest du einige nützliche Tipps und Tricks wie du dich in Verhandlungssituationen durchsetzen und im Berufsalltag behaupten kannst.
Wiedereinstieg nach Elternzeit: Welche Rechte habe ich?
Damit der Wiedereinstieg dennoch möglichst reibungslos verläuft, gibt es rechtliche Rahmenbedinungen, auf die du dich als Arbeitnehmer:in berufen kannst. Wichtig ist aber: Die Regelungen unterscheiden sich je nach Land. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz gelten beim Kündigungsschutz, bei Teilzeit und beim Urlaubsanspruch teilweise ganz unterschiedliche Vorgaben.
Kündigungs- & Entlassungsschutz
In Deutschland gilt während der Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf dir nicht kündigen. Der Schutz beginnt je nach Zeitpunkt der Elternzeit frühestens acht Wochen vor Beginn, wenn du Elternzeit vor dem dritten Geburtstag deines Kindes nimmst. Für Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag beginnt er frühestens 14 Wochen vorher.
Eine Kündigung ist während der Elternzeit nur in besonderen Ausnahmefällen möglich – zum Beispiel bei einer Betriebsstilllegung oder einer besonders schweren Pflichtverletzung. In solchen Fällen muss in der Regel zunächst die zuständige Aufsichtsbehörde zustimmen.
Der besondere Kündigungsschutz endet grundsätzlich mit dem Ende der Elternzeit. Er gilt auch, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest. Arbeitest du während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber, schützt er allerdings nur dein ursprüngliches Arbeitsverhältnis – nicht automatisch den neuen Teilzeitjob.
In Österreich gelten eigene Kündigungs- und Entlassungsschutzregeln während der Elternkarenz und Elternteilzeit. Bei Elternteilzeit kann der besondere Schutz – abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen – bis längstens vier Wochen nach dem Ende der Teilzeit reichen, höchstens aber bis vier Wochen nach dem vierten Geburtstag des Kindes.
In der Schweiz kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis der Mutter während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt grundsätzlich nicht auflösen. Für den anderen Elternteil gilt dieser besondere Kündigungsschutz nicht automatisch während des zweiwöchigen Urlaubs.
Recht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz
Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, stehen dir bei Wiedereintritt die gleichen vertraglichen Konditionen zu, wie vor dem Antritt der Freistellung. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass du exakt auf deinen früheren Arbeitsplatz zurückkehren musst.
Der Arbeitgeber darf dir unter bestimmten Voraussetzungen eine andere, gleichwertige Tätigkeit zuweisen – zum Beispiel mit anderen Aufgaben, an einem anderen Ort oder in einem anderen Team. Deine neue Position darf dich aber nicht unangemessen schlechter stellen. Entscheidend sind unter anderem dein Arbeitsvertrag, deine Qualifikation, deine Bezahlung und die konkreten Umstände des Einzelfalls.
Auch bei der Arbeitszeit gilt in Deutschland: Nach dem Ende der Elternzeit kehrst du zu deiner ursprünglichen vertraglichen Arbeitszeit zurück. Eine Teilzeitvereinbarung während der Elternzeit gilt normalerweise nur für diesen Zeitraum und verändert dein ursprüngliches Arbeitsverhältnis nicht dauerhaft.
Während der Elternzeit darfst du in Deutschland im Monatsdurchschnitt bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Teilzeit beim bisherigen Arbeitgeber.
Auch in Österreich gibt es die Möglichkeit der Elternteilzeit – unabhängig davon, ob du zuvor Elternkarenz genommen hast. In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten und bei mindestens drei Jahren ununterbrochener Beschäftigungsdauer kann unter weiteren Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch bestehen. Die Arbeitszeit muss grundsätzlich um mindestens 20 Prozent reduziert werden und darf zwölf Stunden pro Woche nicht unterschreiten. Nach dem Ende der Elternteilzeit besteht das Recht auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit.
Urlaubsübertragung
In Deutschland kann der Arbeitgeber den jährlichen Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Das passiert nicht automatisch: Der Arbeitgeber muss die Kürzung ausdrücklich erklären.
Bist du nur einen Teil des Kalendermonats in Elternzeit, darf der Urlaub für diesen Monat nicht gekürzt werden. Nicht genommener Resturlaub, der vor Beginn der Elternzeit entstanden ist, bleibt grundsätzlich erhalten. Du kannst ihn nach der Elternzeit im laufenden oder im folgenden Urlaubsjahr nehmen.
Arbeitest du während der Elternzeit in Teilzeit, kann es bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs auf die Verteilung deiner Arbeitstage ankommen. Wer beispielsweise weniger Tage pro Woche arbeitet, kann einen entsprechend angepassten Urlaubsanspruch haben.
Für Österreich und die Schweiz gelten beim Urlaubsanspruch eigene Regeln. Die deutsche Regelung zur Kürzung um ein Zwölftel lässt sich daher nicht einfach übertragen. Wenn du in Österreich oder der Schweiz beschäftigt bist, solltest du deinen Arbeitsvertrag, einen geltenden Kollektiv- oder Gesamtarbeitsvertrag sowie die nationalen Vorschriften prüfen.
„Familie wird hier noch groß geschrieben, daher sind Schwangerschaften, Elternzeiten, Pflegezeiten, etc. selbstverständlich, der Verlauf und der Wiedereinstieg werden flexibel geplant und begleitet.“
Wiedereintritt nach Elternzeit: Was tun, wenn der Arbeitgeber sich rechtswidrig verhält?
Trotz dieser arbeitsrechtlichen Grundlagen berichten viele Arbeitnehmer:innen, dass sie nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit im alten Betrieb „nicht mehr erwünscht“ waren oder auf uninteressante Stellen gesetzt wurden, die nicht ihrer Qualifikation entsprachen.
Suche in solchen Fällen zunächst das Gespräch mit deinem Arbeitgeber. Am besten hältst du vorher schriftlich fest, welche Aufgaben, Arbeitszeiten und Konditionen in deinem Arbeitsvertrag vereinbart sind. In größeren Betrieben können der Betriebsrat oder die Frauenbeauftragte ebenfalls wichtige Ansprechpartner:innen sein. Falls sich dennoch nichts an der Situation ändert, kann die Antidiskriminierungsstelle des Bundes dich beraten und dir eine erste Orientierung geben..
Falls dein Arbeitgeber dir in Deutschland während der Elternzeit kündigt, solltest du die Kündigung sofort rechtlich prüfen lassen. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird diese Frist verpasst, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Für Österreich und die Schweiz gelten andere Verfahren und Fristen. Dort solltest du dich möglichst schnell an die Arbeiterkammer, eine Gewerkschaft, eine Rechtsberatung oder eine Fachanwältin beziehungsweise einen Fachanwalt wenden.
Vorbereitung für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit
Die Elternzeit ist vorbei und du möchtest wieder in deinen alten Job einsteigen? Trotz der arbeitsrechtlichen Grundlagen gestaltet sich die Rückkehr in den Berufsalltag nicht immer leicht. Deine Kolleg:innen haben gewechselt, Abläufe sind nicht mehr vertraut, Zweifel nagen am Selbstvertrauen. Wir haben einige Tipps für dich gesammelt, um deine Rückkehr in den Job so angenehm wie möglich zu gestalten.
Kontakt zu deinen Kolleg:innen aufrechterhalten
Bleibe auch während der Elternzeit in Kontakt mit deinem Arbeitgeber und deinen Kolleg:innen. Du musst natürlich nicht jede Woche im Büro auftauchen. Ein gelegentliches Gespräch, ein kurzer Austausch oder ein Update aus dem Unternehmen können aber helfen, nach der Rückkehr nicht das Gefühl zu haben, alles verpasst zu haben.
Gespräch mit dem Vorgesetzten
Vor deinem Wiedereinstieg solltest du rechtzeitig in Kontakt mit deinem Arbeitgeber treten und über das Ende der Elternzeit sprechen. Kläre dabei möglichst konkret, wann du zurückkehrst, welche Aufgaben dich erwarten und ob sich bei Arbeitsort, Arbeitszeit oder Team etwas verändert hat. Denn offene Kommunikation sorgt für Vertrauensbildung.
Notwendige Weiterbildungen beachten
In einigen Berufen sind regelmäßige Weiterbildungen erforderlich. Informiere dich, welche du benötigst. Vielleicht hat sich während deiner Elternzeit bei Software, Prozessen oder gesetzlichen Vorgaben etwas geändert. Frage deshalb rechtzeitig nach, ob eine Schulung oder Auffrischung sinnvoll ist. Oft können Weiterbildungen und Fernstudium sogar während der Elternzeit absolviert werden.
Entspannung vor dem Wiedereinstieg
Die Zeit mit einem Kind kann wunderschön, aber auch anstrengend sein. Versuche deshalb nicht, am ersten Tag direkt wieder auf dem Leistungsniveau vor der Elternzeit funktionieren zu müssen.
Plane dir, wenn möglich, etwas Spielraum ein. Ein realistischer Betreuungsplan, Unterstützung im Alltag und ein klarer Tagesablauf können den Wiedereinstieg deutlich erleichtern.
Kündigungsfrist beachten
Möchtest du nach der Elternzeit nicht in deinen alten Job zurückkehren, solltest du dich frühzeitig mit deinen Kündigungsfristen beschäftigen.
In Deutschland gilt: Wenn du zum Ende deiner Elternzeit kündigen möchtest, musst du grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Kündigst du während der Elternzeit zu einem anderen Zeitpunkt, gilt normalerweise die vertragliche oder tarifliche Kündigungsfrist. Für Österreich und die Schweiz gelten die jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
Halte am besten Ausschau nach familienfreundlichen Unternehmen, die sich dadurch auszeichnen, dass sie Elternzeit für Frau und Mann fördern. In unserem Ratgeber zeigen wir dir, woran du familienfreundliche Arbeitgeber erkennen kannst.