Koalitionsverhandlung 2026
Neue Reichensteuer: Wer muss 47 Prozent zahlen?
Wer sehr viel verdient, soll in Deutschland künftig mehr abgeben: Die Koalition verschärft die Reichensteuer. Der neue Höchstsatz von 47 Prozent gilt ab 280.000 Euro und 45 Prozent ab 250.000 Euro. Damit finanziert der Staat die Entlastung für Familien und mittlere Einkommen. Zwei Steuern bleiben dagegen unangetastet.
Was sich gegenüber heute ändert
Bisher liegt der Höchststeuersatz von 45 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen ab 277.826 Euro – künftig rutscht diese Schwelle also spürbar nach unten. Betroffen sind damit sehr hohe Einkommen, nicht der obere Mittelstand. „Die Höchstverdiener in unserem Land werden also einen größeren Anteil übernehmen“, sagte Finanzminister Lars Klingbeil. „Das ist gerecht, damit unser Land vorankommt.“
Die neue Reichensteuer im Überblick
- Neuer Einstieg: 45 Prozent schon ab 250.000 Euro (bisher ab 277.826 Euro)
- Neue Stufe: 47 Prozent ab 280.000 Euro
- Zweck: Gegenfinanzierung der Entlastung für Familien und mittlere Einkommen
- Unverändert: Spitzensteuersatz von 42 Prozent
- Ausgeschlossen: höhere Erbschaft- und Vermögensteuer
Der Spitzensteuersatz bleibt – nur wo, ist offen
Nicht zu verwechseln ist die Reichensteuer mit dem Spitzensteuersatz. Dieser liegt weiter bei 42 Prozent und wird nicht angehoben; aktuell greift er ab knapp 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen – das entspricht je nach Abzügen einem Bruttogehalt von rund 80.000 bis 90.000 Euro. Ab welchem Gehalt das künftig gilt, ließ Klingbeil offen: Er könne „noch nicht auf den Euro genau die Zahlen nennen“, weil zuerst der Grundfreibetrag feststehen müsse.
Erbschaft und Vermögen bleiben tabu
Bewusst verzichtet die Koalition auf andere Hebel. „Es gibt keine Erhöhung von Erbschafts- oder Vermögensteuer, es gibt keine Anhebung des Spitzensteuersatzes“, betonte CSU-Chef Markus Söder und nannte die Reform einen „guten Kompromiss“. Zusätzliche Einnahmen holt sich der Staat an anderer Stelle – etwa über die von zwei auf fünf Prozent steigende Pauschalsteuer auf Minijobs und die von 20 auf 15 Prozent sinkende Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.
Beschlossen, aber noch nicht in Kraft
Auch das ist bisher nur ein Beschluss aus dem Koalitionsausschuss, kein Gesetz – greifen soll die Änderung mit der Reform 2027. Klar ist die Richtung: Wer sehr viel verdient, trägt einen größeren Teil der Entlastung. Ob 250.000 Euro die richtige Grenze sind, dürfte im Gesetzgebungsverfahren noch für Streit sorgen.