Neue Regeln für Minijobs
Minijobs werden teurer: Klingbeil plant 5 Prozent Steuer
Der Minijob schien in seiner bisherigen Form vor dem Aus zu stehen. Vorerst bleibt der Sonderstatus bestehen – doch ab 2027 sollen Arbeitgeber mehr zahlen: Die Pauschalsteuer soll auf 5 Prozent steigen, der Krankenversicherungsbeitrag voraussichtlich auf 17,5 Prozent.
Der Minijob stand vor dem Aus – vorerst
Im Juni sah die Zukunft des Minijobs noch grundsätzlicher aus. Die Alterssicherungskommission empfahl, die Beitragsfreiheit weitgehend abzuschaffen und den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus zu beenden. Ausnahmen sollte es nach dem Vorschlag im Wesentlichen nur für Schülerinnen und Schüler geben. Die Empfehlung ist jedoch kein geltendes Recht.
Damit wäre ein Modell ins Wanken geraten, das seit 2003 als flexible Beschäftigung für Menschen mit wenig Zeit, zusätzlichem Geldbedarf oder einem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt gilt. Die große Zäsur bleibt nun zunächst aus. Der Minijob wird nicht abgeschafft – er wird aber teurer.
Der Kompromiss: Der Job bleibt, die Kosten steigen
Der Koalitionsausschuss verständigte sich im Juli zunächst auf einen weniger weitreichenden Kurs. Statt den Sonderstatus sofort aufzugeben, soll vor allem die Arbeitgeberseite stärker belastet werden.
- Am 2. September 2026 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027. Er sieht vor, die Pauschalsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent des Arbeitsentgelts anzuheben. Das Gesetz muss noch das weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen.
- Für Arbeitgeber kommt eine weitere Änderung hinzu: Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Minijobs soll zum 1. Januar 2027 von 13 auf voraussichtlich 17,5 Prozent steigen. Die gesetzliche Änderung ist bereits verkündet; die konkrete Höhe von 17,5 Prozent hängt vom durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2027 ab.
- Auch die Verdienstgrenze wächst. Weil sie an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist, soll sie von 603 Euro im Jahr 2026 auf 633 Euro im Jahr 2027 steigen.
Was Beschäftigte davon merken
Die höheren Pauschalabgaben werden zunächst auf Arbeitgeberseite erhoben. Sie sind keine automatisch neuen Abzüge vom Lohn der Minijobber:innen. Bei der Pauschalsteuer kann die wirtschaftliche Belastung unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall weitergegeben werden. Eine pauschale Aussage, dass Beschäftigte in jedem Fall nicht betroffen sind, wäre deshalb zu weitgehend.
Davon zu unterscheiden ist der Eigenanteil zur Rentenversicherung. Minijobs mit Verdienstgrenze sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Wer sich nicht davon befreien lässt, zahlt im gewerblichen Minijob 3,6 Prozent des Verdienstes selbst. Wer die Befreiung beantragt hat, erhält zwar mehr Netto, erwirbt aber weniger eigene Ansprüche aus der Rentenversicherung.
Pflegeversicherung: die nächste offene Baustelle
Mit der Pflegeversicherung steht bereits die nächste mögliche Mehrbelastung im Raum. Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass Arbeitgeber künftig auch auf den Verdienst aus geringfügiger Beschäftigung den vollen Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent zahlen. Bei einem Monatsverdienst von 633 Euro wären das 22,79 Euro zusätzlich.
Diese Änderung ist nach der aktuell fortgeschriebenen Übersicht der Minijob-Zentrale bislang nicht beschlossen. Sie gehört damit nicht zu den Maßnahmen, die für 2027 bereits feststehen, sondern bleibt Teil des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.
Rentenversicherung: einmalige Rückkehr ist möglich
Parallel zu dieser politischen Debatte hat sich bei der Rentenversicherung bereits praktisch etwas geändert. Seit dem 1. Juli 2026 können Minijobber:innen eine frühere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig für die Zukunft wieder aufheben. Der Antrag wird schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber gestellt. Die Änderung gilt ab dem Monat nach der Antragstellung und kann anschließend nicht widerrufen werden.
Der Minijob bleibt – aber nicht unverändert
Der große Angriff auf das Minijob-Modell ist vorerst ausgeblieben. Die Beitragsfreiheit wird nicht mit einem einzigen Reformschritt abgeschafft. Stattdessen verändert sich der Job in mehreren kleineren Etappen: Die Verdienstgrenze steigt, die Pauschalsteuer soll deutlich zulegen, der Krankenversicherungsbeitrag wird voraussichtlich höher und eine Pflegeabgabe ist geplant.
Für Arbeitgeber ist das die eigentliche Nachricht hinter dem politischen Kompromiss. Für Beschäftigte bleibt der Minijob zunächst erhalten, doch die Frage, wie viel sozialen Schutz ein flexibler Nebenjob künftig bieten soll, ist damit nur vertagt.