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Gehalt: Bleiben oder wechseln

Abfindung oder Jobwechsel? So werden aus 45.000 Euro plötzlich 198.000

Veröffentlicht:  20. Juli 2026, 08:48
2 min
Lächelnder Mann lehnt entspannt vor einem Laptop zurück

45.000 Euro Abfindung nach 20 Jahren im selben Unternehmen: Für viele in Deutschland ist das ein Grund zu bleiben. Eine Modellrechnung dreht das Bild – wer in denselben 20 Jahren dreimal wechselt, verdient rund 198.000 Euro mehr, ohne Abfindung. Der entscheidende Betrag fließt lange vor der Kündigung.

Einen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur eng begrenzt: Wer nach betriebsbedingter Kündigung auf eine Klage verzichtet, erhält nach § 1a Kündigungsschutzgesetz 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr. Sonst gilt die Faustformel – ein Verhandlungswert, kein Anspruch.

Bei 4.500 Euro brutto und 20 Jahren ergibt sie 45.000 Euro brutto. Abfindungen sind meist sozialversicherungsfrei, aber voll steuerpflichtig, und seit 2025 muss die Fünftelregelung selbst in der Steuererklärung beantragt werden – wer den Antrag vergisst, zahlt spürbar mehr Steuern.

Faustformel bei 4.500 Euro brutto:

  • 10 Jahre: 22.500 Euro
  • 15 Jahre: 33.750 Euro
  • 20 Jahre: 45.000 Euro
  • 25 Jahre: 56.250 Euro
  • 30 Jahre: 67.500 Euro

Der wahre Hebel liegt Jahre vor der Kündigung

Freiwillige Jobwechsel bringen in Deutschland im Schnitt 30 Prozent mehr Gehalt – so die Studie „Human Capital at Work“ des McKinsey Global Institute. Über alle Wechsel hinweg, unfreiwillige eingerechnet, bleiben nur 5 Prozent. Die größten Sprünge von 30 bis 46 Prozent machten die häufigsten Wechsler.

Zwei Lebensläufe, ein Startgehalt

Beide starten bei 3.090 Euro brutto.

  • Person A bleibt, bekommt jährlich 2 Prozent mehr, steht nach 20 Jahren bei 4.500 Euro und kassiert 45.000 Euro Abfindung: brutto rund 946.000 Euro.
  • Person B bekommt dieselben 2 Prozent, wechselt aber nach 5, 10 und 15 Jahren und holt je 15 Prozent heraus – konservativ. Endgehalt: 6.846 Euro, brutto rund 1,14 Millionen Euro.

Der Abstand: rund 198.000 Euro. Mehr als das Vierfache der Abfindung und Person B hat nie eine bekommen.

Wann sich Bleiben trotzdem rechnet

Die Rechnung kippt, wenn Treue vergütet wird: durch echte Gehaltserhöhungen, internen Aufstieg, Boni, Aktien oder eine starke betriebliche Altersvorsorge. Auch ein Job, der passt, hat einen Wert jenseits jeder Rechnung, nur ist das prüfbar, eine Abfindung nicht.

Der Fallstrick vor der Unterschrift

Wer sich am Ende doch für den Ausstieg mit Abfindung entscheidet, sollte einen wichtigen Punkt kennen: Ein Aufhebungsvertrag kann eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen (§ 159 SGB III). Ohne direkten Anschlussjob schrumpfen die 45.000 Euro damit schnell um mehrere Tausend Euro. Sinnvoll ist der Schritt in der Regel nur, wenn der nächste Job bereits feststeht.

Am Ende bleibt: Die 45.000 Euro sind kein Lohn für zwei Jahrzehnte Loyalität, sondern der Preis für einen sauberen Abschied, falls er überhaupt gezahlt wird. Wer seine Gehaltskurve gegen den Markt hält, braucht dieses Trostpflaster nicht.