Zum Inhalt springen

Bundeskanzler-Pension im Check

6.150 Euro: So hoch ist Merz’ Politiker-Pension

Veröffentlicht:  22. Juli 2026, 06:19
2 min
Friedrich Merz spricht an einem Rednerpult vor deutschen und EU-Flaggen
Foto: Bundesregierung/Steffen Kugler

Rund 6.150 Euro im Monat: Diesen Anspruch auf Altersentschädigung hat sich Bundeskanzler Friedrich Merz allein aus seinen Jahren im Bundestag erworben. Die monatliche Altersentschädigung entspricht nach aktuellen Werten rund dem Vierfachen der durchschnittlichen gesetzlichen Rente in Deutschland. Hinzu kommen weitere Versorgungsansprüche aus seiner beruflichen Laufbahn.

Das Bundestagsmandat sichert rund 6.150 Euro

Friedrich Merz saß von 1994 bis 2009 und seit 2021 im Bundestag, insgesamt rund 20 Jahre. Dadurch hat er Anspruch auf eine Altersentschädigung: Pro Mandatsjahr werden 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung angerechnet, insgesamt etwa die Hälfte der aktuellen Diät. Bei einer Abgeordnetenentschädigung von aktuell 12.330 Euro ergibt das rund 6.150 Euro brutto monatlich. Die Auszahlung beginnt regulär mit Vollendung des 67. Lebensjahrs, das Merz (Jahrgang 1955) bereits erreicht hat. Die Altersentschädigung wird aus öffentlichen Mitteln finanziert; eigene Beitragszahlungen wie in der gesetzlichen Rentenversicherung sind dafür nicht vorgesehen.

Seine Altersversorgung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

  • Bundestagsmandat: rund 20 Jahre, etwa 6.150 Euro im Monat
  • Bundeskanzler-Ruhegehalt: Anspruch erst ab vier Jahren Amtszeit, derzeit rund 6.100 Euro
  • Europaparlament (1989 bis 1994): eigener Versorgungsanspruch
  • Richter- und Anwaltsjahre: Ansprüche über das berufsständisches Versorgungswerk
  • Private Vorsorge: aus der Tätigkeit in der Privatwirtschaft, deren Umfang nicht öffentlich bekannt ist

Vier Jahre Kanzler begründen einen weiteren Versorgungsanspruch

Seit dem 6. Mai 2025 ist Merz Bundeskanzler. Ein Anspruch auf Ruhegehalt aus diesem Amt entsteht jedoch erst nach einer Amtszeit von mindestens vier Jahren. Grundlage ist Paragraf 15 des Bundesministergesetzes. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler entspräche dies derzeit rund 27,74 Prozent des Amtsgehalts von etwa 22.083 Euro, also rund 6.100 Euro monatlich. Mit längerer Amtszeit steigt der Anspruch.

Die verschiedenen Versorgungsansprüche können allerdings nicht unbegrenzt addiert werden. Gesetzliche Höchstgrenzen begrenzen die Gesamthöhe der Bezüge.

Weitere Vorsorge stammt aus der Privatwirtschaft

Neben seinen Ansprüchen aus politischen Ämtern verfügt Merz über weitere Altersvorsorge aus seiner beruflichen Laufbahn. Er war unter anderem Partner der Kanzlei Mayer Brown sowie Aufsichtsratsvorsitzender von BlackRock Deutschland. Über den Umfang seiner privaten Altersvorsorge liegen keine öffentlichen Angaben vor.

Die gesetzliche Rente spielt für Merz auch politisch eine Rolle. Seine Bundesregierung hat angekündigt, das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent zu stabilisieren. Zugleich bezeichnete Merz die gesetzliche Rente als „Basisabsicherung“. Seine eigene Altersversorgung setzt sich hingegen überwiegend aus anderen Versorgungssystemen und privater Vorsorge zusammen.