Ist der Florianitag ein Feiertag in Österreich?
Anfang Mai hängen in vielen Orten Österreichs Fahnen bei den Feuerwehrhäusern, es gibt Ausrückungen in Ausgehuniform und mancherorts sogar Prozessionen. Der 4. Mai ist traditionell dem heiligen Florian gewidmet: Dem Schutzpatron der Feuerwehr. Gerade für Beschäftigte bei freiwilligen Feuerwehren oder in Gemeinden stellt sich jedes Jahr dieselbe Frage: Hat man an diesem Tag eigentlich frei?
Die kurze Antwort fällt ernüchternd aus, aber ganz so eindeutig ist die Lage im Alltag oft nicht. Denn obwohl der Florianitag eine starke gesellschaftliche und berufliche Bedeutung hat, ist seine arbeitsrechtliche Einordnung klar geregelt.
Wann ist der Florianitag?
Der Florianitag findet jedes Jahr am 4. Mai statt. Anders als bewegliche Feiertage wie Ostern oder Pfingsten hat er ein fixes Datum im Kalender und verschiebt sich nicht von Jahr zu Jahr.
Im Jahr 2026 fällt der Florianitag somit auf einen Montag, den 4. Mai 2026.
Welche Bedeutung hat der Florianitag in Österreich?
Der Tag erinnert an den heiligen Florian, der im 3. Jahrhundert als römischer Beamter tätig war und als Märtyrer starb. In Österreich wird er besonders verehrt, da er als Schutzpatron gegen Feuergefahren gilt. Für die Feuerwehr, insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren, die einen Großteil des Brandschutzes im Land tragen, ist dieser Tag von zentraler Bedeutung. In Oberösterreich gilt der hl. Florian als Schutzpatron des Bundeslandes.
Viele Feuerwehren nutzen den Florianitag oder das umliegende Wochenende für Feiern, Ehrungen oder kirchliche Segnungen. Auch in Betrieben mit enger Verbindung zur Feuerwehrkultur, etwa in ländlichen Regionen, spielt der Tag eine gewisse Rolle im Arbeitsalltag.
Ist der Florianitag ein gesetzlicher Feiertag?
Der Florianitag ist in Österreich kein gesetzlicher Feiertag. Das bedeutet: Grundsätzlich besteht normale Arbeitspflicht. Arbeitnehmer:innen haben an diesem Tag keinen automatischen Anspruch auf arbeitsfrei oder Feiertagszuschläge.
Da der St. Florian aber in Oberösterreich eine besondere Bedeutung als Patron einhält, gilt er dort als Landesfeiertag und ist offiziell schulfrei. Für Arbeitnehmer:innen gilt er jedoch als normaler Arbeitstag. Die gesetzliche Grundlage dafür liefert das Arbeitsruhegesetz (ARG), das die offiziellen Feiertage in Österreich abschließend regelt. Der 4. Mai ist darin nicht enthalten.
Eine offizielle Übersicht der gesetzlichen Feiertage könnt ihr in diesem Artikel holen:
Gibt es Ausnahmen für das Arbeiten am Florianitag?
Trotz fehlendem Feiertagsstatus kann der Florianitag in der Praxis eine Rolle spielen, allerdings nicht durch gesetzliche Regelung, sondern durch betriebliche oder individuelle Vereinbarungen.
Mitglieder freiwilliger Feuerwehren können beispielsweise für Einsätze oder bestimmte Veranstaltungen dienstfrei gestellt werden. Das hängt jedoch stark vom Arbeitgeber, Kollektivvertrag oder individuellen Absprachen ab. Ein genereller Anspruch auf Sonderurlaub besteht nicht automatisch. In manchen Regionen, vor allem im ländlichen Raum, zeigen Unternehmen Kulanz, wenn Beschäftigte aktiv bei der Feuerwehr engagiert sind. Rechtlich verpflichtend ist das jedoch nicht.
Florianitag in Deutschland und der Schweiz
Auch in Deutschland und der Schweiz ist der Florianitag bekannt, insbesondere in katholisch geprägten Regionen. Einen gesetzlichen Feiertagsstatus hat er jedoch in keinem der drei Länder.
Damit bleibt der 4. Mai im gesamten DACH-Raum ein Gedenk- und Ehrentag – aber kein arbeitsfreier Tag im rechtlichen Sinn.
Blick auf kommende Feiertage
Wer im Mai auf zusätzliche freie Tage hofft, wird an anderer Stelle fündig. Kurz nach dem Florianitag folgen gleich mehrere gesetzliche Feiertage in Österreich, etwa:
Christi Himmelfahrt, ein bundesweiter Feiertag, der immer auf einen Donnerstag fällt, sowie Pfingstmontag, der traditionell ein verlängertes Wochenende bringt. Diese Termine sind im Arbeitsruhegesetz klar geregelt und garantieren arbeitsfreie Tage für Arbeitnehmer:innen.
FAQ: Florianitag in Österreich
Der Florianitag am 4. Mai ist in Österreich kein gesetzlicher Feiertag, weshalb an diesem Tag grundsätzlich normale Arbeitspflicht besteht.
Arbeitnehmer:innen haben am Florianitag in Österreich keinen automatischen Anspruch auf einen freien Tag, da der 4. Mai arbeitsrechtlich wie ein gewöhnlicher Werktag behandelt wird.
Der Florianitag wird in Österreich zu Ehren des heiligen Florian gefeiert, der als Schutzpatron der Feuerwehr gilt und eine große Bedeutung für das Feuerwehrwesen hat.
Mitglieder freiwilliger Feuerwehren können am Florianitag unter Umständen dienstfrei gestellt werden, wenn dies mit dem Arbeitgeber individuell vereinbart wird, ein gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nicht.
Schulen, Kindergärten und Behörden bleiben am Florianitag in Österreich regulär geöffnet, da es sich nicht um einen gesetzlichen Feiertag handelt.
Der Florianitag wird zwar regional unterschiedlich gefeiert, hat jedoch in allen Bundesländern denselben arbeitsrechtlichen Status ohne gesetzliche Feiertagsregelung.
Die gesetzlichen Feiertage in Österreich sind im Arbeitsruhegesetz geregelt und können offiziell auf der Website oesterreich.gv.at eingesehen werden.