Krisenbonus in der Rente
Entlastungsprämie vom Arbeitgeber: Wer als Rentner die 1.000 Euro kassieren kann
Die schwarz-rote Bundesregierung hat ein Entlastungspaket beschlossen: Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch in diesem Jahr eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro zahlen. Für Millionen Rentnerinnen und Rentner stellt sich nun eine drängende Frage: Bekomme ich das Geld auch oder gehe ich leer aus?
Warum gibt es die Prämie überhaupt?
Hintergrund ist der anhaltende Iran-Konflikt. Die gesperrte Straße von Hormus, eine der wichtigsten Öl-Transitrouten der Welt, hat die Spritpreise in die Höhe getrieben und die Lebenshaltungskosten vieler Haushalte weiter belastet.
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat deshalb am 13. April 2026 ein Energie-Sofortprogramm beschlossen, das zwei zentrale Maßnahmen umfasst:
- Tankrabatt: Die Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel wird für zwei Monate (Mai und Juni 2026) um rund 17 Cent pro Liter gesenkt.
- Entlastungsprämie: Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten einmalig bis zu 1.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen – freiwillig, bis zum 30. Juni 2027.

Wer bekommt die Prämie – und wer nicht?
Hier liegt der entscheidende Punkt für Ruheständler: Die Prämie ist an ein bestehendes Arbeitsverhältnis geknüpft. Reine Rentnerinnen und Rentner ohne Nebenjob erhalten sie nicht. Die Zahlung läuft ausschließlich über den Arbeitgeber und nicht über die Deutsche Rentenversicherung oder das Finanzamt.
Rentner, die noch arbeiten, können profitieren, sofern ihr Arbeitgeber mitmacht:
- Beschäftigte in Vollzeit oder Teilzeit neben der Rente
- Rentner mit einem Minijob (bis 603 Euro monatlich)
- Pensionäre mit einer Nebenbeschäftigung als Angestellte
Kein Anspruch besteht für:
- Rentnerinnen und Rentner, die ausschließlich von ihrer gesetzlichen Altersrente, Betriebsrente oder privaten Rentenleistungen leben
- Selbstständige und Freiberufler im Ruhestand
- Empfänger von Erwerbsminderungsrente sollten zudem die Hinzuverdienstgrenzen der Deutschen Rentenversicherung im Blick behalten
Was ist steuerlich zu beachten?
Wer als Rentner noch arbeitet und die Prämie erhält, muss keine Steuern darauf zahlen. Die Entlastungsprämie wird, angelehnt an die frühere Inflationsausgleichsprämie (2022–2024), als steuerfreie Einnahme im Einkommensteuergesetz verankert. Das bedeutet:
- Kein Abzug von Lohnsteuer
- Keine Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung)
- Die laufende Altersrente wird durch die Einmalzahlung nicht beeinflusst
Wer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist, kann die Prämie übrigens mehrfach erhalten – sofern jeder Arbeitgeber sie zahlt.
Was das in der Praxis bedeutet
Für die große Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, die ausschließlich von ihrer Rente leben, bringt die Entlastungsprämie keine direkte finanzielle Entlastung.
DIW-Präsident Marcel Fratzscher kritisierte in diesem Zusammenhang eine „deutliche soziale Schieflage“: Rentner, Studierende und Arbeitslose, also jene, die keine Lohnerhöhungen verhandeln können, gehen leer aus.
Wer neben der Rente noch beschäftigt ist, sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung gibt es nicht; ob und wie viel ausgezahlt wird, entscheidet jeder Betrieb selbst.
Mittelbar können alle Rentnerinnen und Rentner zumindest vom Tankrabatt profitieren – wer regelmäßig Auto fährt, spart ab Mai bis zu 17 Cent pro Liter an der Zapfsäule.