Arbeiten bei Kälte: Wann ist es zu kalt am Arbeitsplatz?

Brrrrrrr! Wenn du nur an die Arbeit denkst, fängst du schon an zu bibbern. Denn es herrschen an deinem Arbeitsplatz eisige Temperaturen. Aber keine Angst, Abhilfe ist in Sicht. Wir verraten dir in diesem Artikel, wie kalt es im Job tatsächlich sein darf und welche Unterschiede es je nach Arbeitsort gibt. Außerdem erwarten dich hilfreiche Tipps, sodass dir bald etwas wärmer wird.

Wie kalt darf es am Arbeitsplatz sein? Das sind die Vorschriften

Das Kälteempfinden ist - wie übrigens auch das Hitzeempfinden - sehr individuell. Während du schon literweise Tee trinkst und drei Paar Socken übereinander trägst, sitzt oder steht dein:e Kolleg:in möglicherweise noch im T-Shirt da. Wann kannst du also davon ausgehen, dass es wirklich zu kalt ist? Die Gesetzeslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt erste Anhaltspunkte.

Deutschland

Die deutsche Arbeitsstättenverordnung (ArbStV) regelt in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR, Ziffer 3.5) die Mindesttemperatur am Arbeitsplatz. Bei mittlerer Belastung sollte diese bei 17 Grad Celsius liegen, bei leichter Belastung (beispielsweise in Büros) reichen 19 Grad. Verrichtest du schwere körperliche Arbeit? Dein Arbeitgeber sollte in diesem Fall nur für 12 Grad Mindesttemperatur sorgen. Das sind aber alles nur Anhaltspunkte. Wichtig ist in erster Linie der Zeitpunkt, zu dem es dir wegen der Kälte nicht mehr gut geht.

Schlechte Nachrichten: Sobald angemessene Gegenmaßnahmen ergriffen wurden, diese aber nicht für Erwärmung sorgen, hast du keine rechtliche Handhabe mehr.

Österreich

Österreich schreibt seinen Betrieben keine konkrete Mindesttemperatur für deren Angestellte vor. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz besagt, dass die psychische und physische Gesundheit der Arbeitnehmer:innen durch Kälte nicht beeinträchtigt werden darf. Von einer angemessenen Raumtemperatur spricht die Arbeiterkammer ab 20 Grad Celsius.

Schweiz

Das Arbeitsrecht in der Schweiz ist vergleichsweise arbeitgeberfreundlich. Das Land gibt Unternehmen keine Vorgaben bezüglich der Mindesttemperatur in den Arbeitsräumen. Die Gesundheit der Angestellten sollte trotzdem nicht gefährdet werden und immer im Vordergrund stehen.

Kälte adé? So kommst du zu deinem Recht

Sollte die Kälte unerträglich werden, solltest du zunächst das Gespräch mit deiner Führungskraft suchen. Diese kann entweder selbst Maßnahmen einleiten oder deine Forderungen an die passende höhere Stelle weitertragen.

Lohnen kann sich auch eine Beratung beim Betriebsrat, bei der Gewerkschaft oder einer Inspektionsbehörde. Die dortigen Expert:innen können einschätzen, ob es sich bei deiner Situation tatsächlich um einen Verstoß gegen das Arbeitsrecht handelt. Der Gang zum Arzt oder zur Ärztin bleibt die letzte Option. Bist du aufgrund der Kälte erkrankt, kannst du vorübergehend von deinem Job freigestellt werden. Mir nichts, dir nichts die Arbeit niederzulegen, ist nämlich gesetzlich verboten. Auch dann, wenn es wirklich kalt ist.

Dasselbe gilt natürlich für starke Hitze. Ab wann man von zu hoher Hitzebelastung spricht, kannst du in unserem Ratgeber zu Hitze am Arbeitsplatz nachlesen.

Kälte im Büro, in der Industrie oder draußen: Unterschiede nach Arbeitsort

Kälte hat je nach Arbeitsort unterschiedliche Auswirkungen auf dich und deinen Körper. Hast du einen Bürojob, sind kalte Temperaturen vor allem für den persönlichen Komfort und das Wohlbefinden problematisch. Ein echtes Gesundheitsrisiko entsteht selten, allerdings kann Zugluft durchaus zu Erkältungen führen. Mit warmer Kleidung kannst du aber gut gegenwirken, da es im Büro selten einen verbindlichen Dresscode gibt.

In der Industrie und Produktion wird häufig Schutzkleidung vorgeschrieben. Darunter kannst du zwar eine temperaturausgleichende Schicht anziehen, wirklich dicke Kleidungsstücke werden aber vermutlich nicht passen. Und darüber? Leider nicht immer erlaubt, da bestimmte Kleidung die herzustellenden Produkte beschädigen kann. Na gut, dann kann man ja zumindest die Heizung höher drehen, oder? Auch das ist in der Produktion nicht immer so einfach möglich. Manchmal sind bestimmte Höchsttemperaturen für die verarbeitende und herstellende Industrie unerlässlich. Hierauf hast du rechtlich wenig Einfluss.

Arbeit im Freien birgt für Mitarbeiter:innen bei extremer Kälte die größten Gefahren. Du kannst im schlimmsten Fall Erfrierungen erleiden oder an einer Unterkühlung erkranken. Es gehört zu den Aufgaben deines Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass solche Dinge nicht passieren. Deine Gesundheit und Sicherheit stehen zu jeder Zeit an erster Stelle. Sobald die Kälte draußen kritisch wird, solltest du das deiner Führungskraft unbedingt mitteilen. Nur so kann dein Unternehmen Gegenmaßnahmen ergreifen, sodass dir schnell wieder wärmer wird.

Zu kalt im Büro: Mit diesen Tipps wird dir wärmer

Wenn du im Job frierst, könnten dir die folgenden Tipps und Maßnahmen helfen, dich endlich ein bisschen wärmer zu fühlen:

  • Achte auf warme Kleidung: Stoffe wie Wolle oder Baumwolle erhöhen die Körpertemperatur. Trage am besten den sogenannten Zwiebel-Look, bei dem man mehrere Schichten übereinander anzieht und erst bei Bedarf auszieht.
  • Bewegung wärmt von innen: Bewegung hat noch niemandem geschadet! Das ist nicht nur ein altkluger Spruch von deiner Oma, sondern stimmt in diesem Fall tatsächlich. Sofern es möglich ist, solltest du am Arbeitsplatz immer mal wieder aufstehen und dich bewegen. Das erhöht die Körpertemperatur und verbessert deine Durchblutung.
  • Platzwechsel: Hast du schon einmal überprüft, ob ein Platzwechsel im Büro dich vor kalten Luftströmen in Sicherheit bringt? Auch ein kleiner Umzug in die Nähe der Heizung kann helfen.
  • Warme Getränke: Getränke wie Tee oder heißes Ingwerwasser können deinen Körper von innen aufheizen. Das gilt natürlich auch für Mahlzeiten wie Curry oder Eintopf.

Egal, ob zu kalt oder zu warm: Die richtige Temperatur am Arbeitsplatz gibt stets Grund zur Diskussion. Lies in unserem Ratgeber nach, welche Gesetze dazu im DACH-Raum herrschen und ob du bei extremer Hitze beispielsweise einfach mit der Arbeit aufhören darfst.

letztes Update: 31. August 2023