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Steuererklärung

Neue ELSTER-Regel 2027: Steuerbescheid kommt digital

von Julia P.
Veröffentlicht:  29. September 2026, 12:26
2 min
Zwei Männer prüfen gemeinsam einen digitalen Steuerbescheid auf dem Tablet

Ab dem 1. Januar 2027 verschicken die Finanzämter Steuerbescheide standardmäßig nur noch digital. Wer die Steuererklärung über ELSTER oder eine Steuersoftware einreicht, findet den Bescheid künftig im Elsterpostfach und nicht mehr im Briefkasten. Betroffen ist die überwiegende Mehrheit der deutschen Steuerzahler:innen. Wer weiter Papier möchte, muss ausdrücklich widersprechen. Und: Die Einspruchsfrist läuft bereits ab dem vierten Tag nach Bereitstellung.

Rund 24 Millionen Menschen sind direkt betroffen

Die Umstellung trifft eine große Zielgruppe: Laut Finanzverwaltung nutzen bundesweit rund 24 Millionen Menschen ELSTER, das offizielle Online-Portal der deutschen Finanzämter. Nach einer Bitkom-Umfrage vom Herbst 2025 reichen 65 Prozent aller Steuerpflichtigen ihre Erklärung inzwischen rein elektronisch ein, das sind 7 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Über ELSTER gingen 2025 rund 53,5 Millionen Steuererklärungen bei den Finanzämtern ein.

Ein Mann im Anzug zereißt ein Stück Papier mit seinen Händen
Für alle, die digital einreichen, ist die Umstellung ab Januar Pflicht: Der Papier-Bescheid entfällt automatisch.

Wie der digitale Steuerbescheid ankommen wird

Der Bescheid landet ab Januar 2027 im persönlichen Elsterpostfach. Parallel verschickt das Finanzamt eine Info-Mail, die auf den bereitliegenden Bescheid hinweist. Die Papier-Version entfällt ersatzlos für alle, die ihre Steuererklärung digital einreichen.

Wichtig: Die Info-Mail des Finanzamts enthält weder Anhänge noch anklickbare Links zum Bescheid. Wer eine E-Mail mit angeblichem Steuerbescheid im Anhang bekommt, sollte sie ignorieren – Verbraucherschützer:innen warnen bereits jetzt vor einer neuen Phishing-Welle im Namen von ELSTER.

Widerspruch möglich: Wie sich die Papier-Variante zurückholen lässt

Wer weiter einen Steuerbescheid auf Papier möchte, kann dem digitalen Versand widersprechen. Der Weg im ELSTER-Portal führt über den Menüpunkt „Formulare & Leistungen“, dort weiter zu „Elektronische Bekanntgabe verwalten“ und schließlich zur „Dauerhaften postalischen Bekanntgabe“. Der Antrag ist jederzeit möglich, auch bevor der erste digitale Bescheid ausgestellt wird.

Einspruchsfrist ab Tag 4: Der neue Zeitdruck

Die eigentliche Herausforderung liegt im Kleingedruckten: Beim digitalen Steuerbescheid beginnt die einmonatige Einspruchsfrist bereits am vierten Tag nach der Bereitstellung im Elsterpostfach und zwar unabhängig davon, ob der Bescheid geöffnet wurde. Nach Ablauf gilt der Bescheid als akzeptiert und ist damit rechtskräftig.

Für Berufstätige, die selten in ihr Elsterpostfach schauen, bedeutet das ein reales Risiko: Wer die Info-Mail übersieht oder eine veraltete Mail-Adresse im ELSTER-Konto hinterlegt hat, kann die Frist verpassen. Bei der durchschnittlichen Steuererstattung von rund 1.172 Euro pro Fall im Veranlagungsjahr 2025 geht es dabei nicht um Kleinbeträge.

Ursprünglich für 2026 geplant – warum die Verschiebung kam

Die Finanzverwaltung wollte den digitalen Steuerbescheid bereits zum 1. Januar 2026 einführen, verschob den Termin dann aber um ein Jahr. Als Gründe nannten die Behörden die technische Umsetzung in den Finanzämtern und den Wunsch, Steuerpflichtigen mehr Zeit für die Umstellung zu geben.

Der Schritt ist Teil einer breiteren Digitalisierungswelle im Steuerbereich: Seit Juli 2026 nutzen laut Finanzverwaltung bereits 11,5 Millionen Menschen den neuen App-Service „MeinELSTER+“, mit dem sich einfache Steuererklärungen per Ein-Klick-Verfahren einreichen lassen. Sachsen hat parallel angekündigt, ab 2027 keine Papier-Vordrucke mehr an Städte und Gemeinden zu liefern.

Wer 2027 zum ersten Mal einen digitalen Steuerbescheid im Postfach hat, sollte laut Steuerverwaltung vor allem eines im Blick behalten: die im ELSTER-Konto hinterlegte Mail-Adresse. Denn ohne funktionierende Benachrichtigung droht der Fristablauf – und mit ihm die Rechtskraft eines möglicherweise fehlerhaften Bescheids.