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Karriere & Arbeitsrecht

Dienstfahrt mit Privatauto: Was Beschäftigte wissen sollten

von Anna W.
Veröffentlicht:  1. Oktober 2026, 08:03
2 min
Ein Mann sitzt am Steuer eines Autos und fährt.

Der Kundentermin steht, der Dienstwagen fehlt und plötzlich soll das eigene Auto herhalten. Müssen Beschäftigte das mitmachen? In der Regel nicht, sofern keine entsprechende Vereinbarung gilt. Wer trotzdem fährt, sollte Kosten und Unfallrisiken vorher klären.

Ohne Vereinbarung bleibt der Privatwagen meist privat

Für Termine außerhalb des üblichen Arbeitsplatzes braucht es eine Anreise. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass Beschäftigte ihr Auto stellen müssen. „Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer in der Regel nicht dazu zwingen, sein privates Fahrzeug zu nutzen“, sagt Fachanwalt Volker Görzel im ntv-Ratgeber.

Anders kann es sein, wenn Arbeitsvertrag oder Zusatzvereinbarung die Nutzung des Privatwagens für Dienstfahrten vorsieht. Dann zählt, was vereinbart wurde. Eine spontane Bitte ist nicht automatisch Pflicht – trotzdem lohnt sich ein Blick in den Vertrag.

Mehrere Autos und Lastwagen fahren auf einer mehrspurigen Autobahn.
Wer das eigene Auto beruflich nutzt, sollte vor der Fahrt wissen, wer bei einem Unfall für Schäden aufkommt.

Vor der Fahrt diese fünf Punkte klären

  • Ist die Nutzung vereinbart oder freiwillig?
  • Gibt es einen Dienstwagen, Mietwagen oder eine Alternative?
  • Welche Kilometer-, Park- und Mautkosten werden erstattet?
  • Welche Versicherung greift, wer trägt die Selbstbeteiligung?
  • Wer wird bei einem Unfall informiert und wie wird der Schaden dokumentiert?

Bei einem Unfall gibt es keine automatische Vollerstattung

Wird der Privatwagen mit Billigung des Arbeitgebers im betrieblichen Interesse eingesetzt, kann ein Anspruch auf Ersatz des Unfallschadens bestehen. Das Bundesarbeitsgericht berücksichtigt unter anderem, ob der Arbeitgeber sonst ein eigenes Fahrzeug hätte einsetzen müssen. Unfallhergang und eine besondere Vergütung können ebenfalls eine Rolle spielen. Eine volle Erstattung ist nicht garantiert.

Der Arbeitgeber muss nicht automatisch eine Vollkaskoversicherung für den Privatwagen abschließen. Wer vorher schriftlich festhält, welche Kosten übernommen werden und was im Schadensfall gilt, vermeidet Überraschungen. Bei Streit können Betriebsrat, Gewerkschaft oder arbeitsrechtliche Beratung helfen.

Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.