Streit um die Beamtenbesoldung
Ein Monat Zeit: Beamte müssen bei Partnereinkommen selbst klagen
Mehr als 60.000 bayerische Beamtinnen und Beamte bekommen derzeit einen ablehnenden Bescheid und mit ihm eine weitestgehend unbekannte Frist. Wer nicht binnen eines Monats klagt, verliert seine Ansprüche für 2025 endgültig. Der Maßstab dahinter kommt aus Karlsruhe und wackelt in ganz Deutschland.
Karlsruhe hat die Messlatte verschoben
Im September 2025 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berliner Besoldung von 2008 bis 2020 zu rund 95 Prozent für verfassungswidrig. Schwerer wiegt der neue Maßstab: Die Besoldung muss 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen, die Prekaritätsschwelle. Bisher genügten 15 Prozent Abstand zur Grundsicherung. Er gilt für Bund und Länder.
Bayern rechnet mit einem Partner, den es vielleicht gar nicht gibt
Der Freistaat hält die Schwelle nur über das Mehrverdiener-Modell von 2023: Jedem Haushalt wird ein fiktives Partnereinkommen von 22.648 Euro zugerechnet – egal, ob der Partner das tatsächlich verdient. Der Bayerische Beamtenbund hat nachrechnen lassen: Schon mit dieser Rechengröße könnte die Schwelle bis A 6 unterschritten sein – ohne sie bis A 11.

Berlin hat für die Nachzahlungen rund 493 Millionen Euro eingeplant – 213 Millionen davon liegen bereits in der Versorgungsrücklage.
Was Betroffene jetzt wissen müssen:
- ein Monat Klagefrist ab Zustellung des Bescheids
- Klage ohne Anwalt möglich, Musterschreiben über den BBB
- rund 500 Euro Gerichtskostenvorschuss, selbst zu tragen
- kein Verbandsrechtsschutz – zu viele Fälle
Weitere Informationen auf oeffentlicher-dienst.de
Zwei Sätze, die nicht zusammenpassen
Finanzminister Albert Füracker nennt die bayerische Besoldung „auch nach der neuesten Gerichtsentscheidung verfassungskonform“. BBB-Chef Rainer Nachtigall hält dagegen: „Wir brauchen Lösungen, keine Gerichtsverfahren!“ Die klärende Popularklage kommt erst in den kommenden Wochen – die eigene Klage ersetzt sie nicht.
Die zweite Baustelle steht schon im Kalender
Zum 1. Oktober steigen die bayerischen Bezüge um 2,82 Prozent. Tarifbeschäftigte haben ihr Plus seit April. Der Mindestbetrag von 100 Euro entfällt nicht ersatzlos: Sein Volumen fließt linear ein, daher 2,82 statt 2,8 Prozent. Die sechs Monate Wartezeit bleiben. Das Finanzministerium verweist auf den Personalbereich: rund 40 Prozent des Landeshaushalts.
Zwei Uhren laufen getrennt: Das Oktober-Plus kommt automatisch, die Nachzahlung nur für die, die klagen. Wer den Bescheid liegen lässt, verliert nicht nur Geld, sondern auch die Chance, dass der Karlsruher Maßstab je auf der eigenen Gehaltsabrechnung ankommt.