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Rente und Krankengeld

Merz-Regierung kippt 99,99-Prozent-Modell: Rentnern droht Krankengeld-Aus

Veröffentlicht:  22. Juni 2026, 07:05
2 min
Es sitzt ein älterer Mann auf Sofa und trinkt Wasser.

Die Merz-Regierung plant einen spürbaren Einschnitt für alle, die in Deutschland im Ruhestand weiterarbeiten: Wer eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente bezieht, soll ab 2027 im Krankheitsfall kein Krankengeld mehr erhalten. Damit steht ausgerechnet das beliebte 99,99-Prozent-Modell vor dem Aus – bislang ein legaler Weg, fast die volle Rente zu kassieren und trotzdem abgesichert zu bleiben.

Ab zwei Dritteln der Vollrente endet der Schutz

Geregelt wird die Grenze im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Laut Gesetzentwurf wird eine Teilrente über zwei Dritteln der Vollrente beim Krankengeld künftig wie eine Vollrente behandelt – der Anspruch entfällt. Entscheidend ist allein die Rentenhöhe; eine fortbestehende Beschäftigung rettet ihn nicht mehr.

Ältere Frau hält Brille und berührt ihre Stirn
Die Maßnahme ist nur ein Baustein gegen die GKV-Finanzlücke, die für 2027 auf rund 15 Milliarden Euro geschätzt wird. Die Krankengeld-Grenze für Teilrentner:innen allein soll laut t-online rund 30 Millionen Euro pro Jahr einsparen.

Was die 99,99-Prozent-Teilrente bisher attraktiv machte

Möglich wurde das Modell durch die Flexirente. Seither lässt sich die Altersrente als Teilrente zwischen 10 und 99,99 Prozent beziehen, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert. Wer 99,99 Prozent wählte, verzichtete praktisch auf nichts, galt formal aber als Teilrentner:in – und behielt so den Krankengeldanspruch, sofern parallel eine versicherungspflichtige Beschäftigung bestand. Bei einer vollen Altersrente entfällt der Anspruch schon heute – diese Lücke will die Regierung schließen.

Für arbeitende Rentner:innen heißt das konkret:

  • Wer den Schutz behalten will, muss die Teilrente auf höchstens zwei Drittel senken – und verzichtet auf rund ein Drittel der monatlichen Rente.
  • Wer die volle Rente bezieht, geht im Krankheitsfall leer aus.
  • Eine private Absicherung ist im Alter oft teuer oder wegen Vorerkrankungen kaum möglich.
  • Endet das Arbeitsverhältnis während des Bezugs, soll Krankengeld nur noch in Höhe des Arbeitslosengeldes fließen.

Noch ist nichts beschlossen

Beschlossen ist all das nicht: Nach der ersten Lesung Mitte Juni liegt der Entwurf in den Ausschüssen, die abschließenden Lesungen wurden zuletzt um zwei Wochen verschoben. Für Beschäftigte nahe der Rente verschiebt das den Zeitpunkt, nicht die Richtung – die Absicherung im Alter wird stärker zur Privatsache.