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Renten-Nachzahlung

Mütterrente 3 ab wann? Warum die Nachzahlung erst 2028 kommt

Veröffentlicht:  22. Oktober 2026, 10:28
3 min
Ältere Person sitzt mit Händen am Gesicht im Vordergrund, eine weitere ältere Person sitzt unscharf im Hintergrund.

Die Mütterrente 3 gilt ab dem 1. Januar 2027, ausgezahlt wird sie aber erst 2028, dann rückwirkend. Bei drei vor 1992 geborenen Kindern kommen so mindestens 765 Euro Nachzahlung zusammen. Mit der für Juli 2027 erwarteten Rentenerhöhung werden es eher rund 780 Euro. Nicht alle bekommen diese Summe, und nicht allen bleibt sie.

Mütterrente 3 ab wann: Warum das Geld ein Jahr später kommt

Mit dem Rentenpaket 2025 schließt der Gesetzgeber eine alte Lücke. Bislang rechnete die Rentenversicherung für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nur 30 Monate Erziehungszeit an, für später geborene 36 Monate. Der Bundesrat hat das Paket am 19. Dezember 2025 beschlossen. Ab 1. Januar 2027 werden die fehlenden sechs Monate auch für ältere Jahrgänge anerkannt.

Dass das Geld trotzdem erst ein Jahr später fließt, liegt laut Deutscher Rentenversicherung an der Technik: Mehr als zehn Millionen Renten müssen unter Berücksichtigung aller Rechtsstände neu berechnet werden. Dazu kommen Hinterbliebenenrenten, Wohngeld und Grundsicherung. Einen festen Überweisungstermin nennt die DRV bislang nicht.

Einen Antrag braucht es in den meisten Fällen nicht. Bestehende Renten berechnet die DRV weitgehend automatisch neu. Auch wer Kindererziehungszeiten bereits beantragt hat, aber noch keine Rente bezieht, muss nicht tätig werden. Handeln sollte nur, wessen Erziehungszeiten im Versicherungskonto fehlen. Das gilt häufig für Väter. Klären lässt sich das mit dem Formular V0800, mehr dazu im Artikel zur Mütterrente für Väter.

Wie hoch ist die Mütterrente 3?

Konkret gibt es einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind. Seit 1. Juli 2026 ist ein Rentenpunkt 42,52 Euro wert, ein halber also 21,26 Euro brutto im Monat. Bei drei vor 1992 geborenen Kindern sind das rund 64 Euro im Monat, dauerhaft. Die Beträge für eine bis fünf Kinder zeigt die Mütterrente-3-Tabelle.

Mütterrente III auf einen Blick:

  • Wer profitiert? Eltern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden (Mütter und Väter)
  • Wie viel? Ein halber Rentenpunkt pro Kind
  • Wann? Anspruch ab Januar 2027, Auszahlung 2028
  • Antrag nötig? In der Regel nicht
  • Wer zahlt? Der Bund über den Bundeszuschuss

So hoch fällt die Nachzahlung aus und was die Rentenerhöhung 2027 ändert

Für die zwölf Monate des Jahres 2027 ergibt sich nach heutigem Rentenwert eine Nachzahlung von 255,12 Euro pro Kind, bei drei Kindern 765,36 Euro. Das ist die Untergrenze, denn zum 1. Juli 2027 steigen die Renten erneut. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet in ihrer Frühjahrsfinanzschätzung 2026 mit einem Plus von 4,4 Prozent. Der Rentenwert stiege damit auf rund 44,39 Euro.

Tritt die Prognose ein, wächst die Nachzahlung auf rund 261 Euro pro Kind bzw. rund 782 Euro bei drei Kindern (eigene Berechnung). Fest steht der Wert erst im Frühjahr 2027, wenn die Lohnentwicklung bekannt ist. Alle Beträge sind brutto. Je nach Versicherungsstatus gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab.

Wer keine oder eine kleinere Nachzahlung bekommt

Die volle Nachzahlung gibt es nur für Menschen, die schon das ganze Jahr 2027 Rente beziehen. Beginnt die Rente erst im Laufe des Jahres, wird nur ab Rentenbeginn nachgezahlt. Wer ab dem 1. Januar 2028 in Rente geht, bekommt gar keine Nachzahlung. Die zusätzlichen sechs Monate fließen dann direkt in die neue Rente ein.

Selbst dann kann das Plus kleiner ausfallen. Wer in den entscheidenden Erziehungsmonaten ein Einkommen nahe der Beitragsbemessungsgrenze hatte, bekommt die zusätzlichen Punkte unter Umständen nicht in voller Höhe. Hintergrund ist § 70 SGB VI: Entgeltpunkte aus eigenem Einkommen und Kindererziehung dürfen zusammen die Bemessungsgrenze nicht übersteigen.

Was netto übrig bleibt: Grundsicherung, Krankenversicherung, Witwenrente

Wer Grundsicherung im Alter oder Wohngeld bezieht, hat von der Mütterrente III oft wenig, denn die Erhöhung zählt als Einkommen. In der Grundsicherung wird sie in der Regel voll angerechnet. Einen Freibetrag gibt es nur für Menschen mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten. Gerade Frauen, die das Plus am dringendsten bräuchten, bleibt so oft kaum etwas.

Eine wenig beachtete Falle betrifft die Krankenversicherung: Wer über den Ehepartner kostenfrei familienversichert ist, darf monatlich nicht mehr als rund 565 Euro (Stand 2026) einnehmen. Wer durch die Mütterrente III über diese Grenze rutscht, zahlt plötzlich eigene Beiträge. Das kann das Rentenplus erheblich auffressen.

Auch Witwen- und Witwerrenten können schrumpfen. Eigene Renteneinkünfte werden mit 40 Prozent des Nettoeinkommens über einem Freibetrag angerechnet. Dieser liegt seit Juli 2026 bei 1.122,53 Euro im Monat und steigt im Juli 2027 mit dem Rentenwert. Wer betroffen sein könnte, sollte das vor der Auszahlung durchrechnen lassen.

Für Millionen Eltern bringt die Mütterrente 3 ein dauerhaftes Plus. Wie viel davon tatsächlich ankommt, hängt aber vom Rentenbeginn und von anderen Einkünften ab. Auch hier zeigt sich, wie stark die deutsche Rentenberechnung bis heute von Stichtagen und Geburtsjahrgängen abhängt.