3G, 3G-Plus, 2G, 2G-Plus. Was gilt wo am Arbeitsplatz?

Der Corona-Virus und seine Mutationen haben seit Ausbruch der Pandemie im Frühjahr 2020 großen Einfluss auf unser Privat- und Berufsleben. Auch über zwei Jahre später drohen mit steigenden Infektionszahlen erneute Verschärfungen der Maßnahmen. Bei all den Regeln, die sich teilweise regional unterscheiden und immer wieder ändern, kann man schon mal den Überblick verlieren.

Welche Regel gilt aktuell am Arbeitsplatz in Deutschland, Österreich und der Schweiz und welche Regeln werden sich ändern? Wo gilt was ab wann? Und können wir die Begriffe 3G, 3G-Plus, 2G und 2G Plus vielleicht ganz bald wieder aus unserem Wortschatz streichen? Wir haben alles Wissenswerte für dich recherchiert.

3G, 3G-Plus, 2G, 2G-Plus – was bedeutet das?

3G-Regel

Gilt die 3G-Regel, dann haben nur Personen zu einer Veranstaltung oder zu einem Gebäude Zutritt, die entweder geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet (Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt, PCR-Test maximal 48 Stunden alt) sind.

3g Regeln: Geimpft, genesen oder getestet

3G-Plus-Regel

3G-Plus bedeutet, dass nur Personen Zugang zu einem Gebäude oder einer Veranstaltung haben, die entweder geimpft, genesen oder mit einem PCR-Test getestet sind. Bei 3G-Plus reicht ein Schnelltest also nicht aus. Der PCR-Test darf maximal 48 Stunden alt sein.

2G-Regel

Nach der 2G-Regel haben nur vollständig geimpfte oder genese Personen Zugang zu einer Veranstaltung oder einem Gebäude. Ein negativer Corona-Test reicht nicht aus, um Zutritt zu erhalten.

2G-Plus-Regel

Wenn bei einer Veranstaltung die 2G-Plus-Regel greift, haben nur vollständig geimpfte Personen Zugang, die zusätzlich ein negatives Testergebnis für einen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder für einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) nachweisen können. Für Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, entfällt die zusätzliche Testpflicht.

3G oder 2G - was gilt am Arbeitsplatz?

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten aktuell (Stand 14. Juni 2022) keine gesetzlichen Verpflichtungen eines 3G-Nachweis am Arbeitsplatz. Arbeitnehmende können also ohne Impf-, Genesungs-, oder Testnachweis die Arbeitsstätte betreten. Eine Ausnahme hiervon bildet die Pflege- und Gesundheitsbranche: In Deutschland gilt für Beschäftigte eine Impfpflicht, in Österreich eine Nachweispflicht im Sinne der 3G-Regel.

Kann mein Arbeitgeber die 2G / 3G-Regel am Arbeitsplatz anordnen?

Für viele Beschäftigten stellt sich die Frage, ob Unternehmen aus eigener Entscheidung die Corona-Regelungen einführen dürfen. Solange es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt, sind Unternehmen dazu jedoch nicht berechtigt.

Anders sieht es aus, falls vom Gesetzgeber eine Impfpflicht eingeführt wird. Davon ist jedoch derzeit nur der Pflege- und Gesundheitssektor in Deutschland betroffen: Hier gilt seit dem 15. März 2022 eine Impflicht. Demnach müssen Beschäftigte der betroffenen Einrichtungen ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über einen vollständigen Impfstatus, einen Genesungsnachweis oder ein ärztliches Attest darüber vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können.

In Österreich ist derzeit eine Nachweispflicht im Sinne der 3-G-Regel nur in folgenden Bereichen vorzulegen:

  • Alten- und Pflegeheimen
  • stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und Tagesstrukturen im Behindertenbereich
  • Kranken- und Kuranstalten und sonstigen Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden

Sollte weiterhin 3G am Arbeitsplatz oder die 2G-Regelung entfallen, so bist du als Arbeitnehmer:in darüber hinaus nicht verpflichtet deinen Impfstatus offenzulegen. Unternehmen sind seit Einführung der Corona-Arbeitsschutzverordnung selbstständig dafür verantwortlich, ein ausreichendes Hygiene- und Schutzkonzepte am Arbeitsplatz umzusetzen. Das bedeutet, bei regional erhöhter Infektionszahl müssen Arbeitgeber täglich kontrollieren, ob die Ausgabe kostenloser Mund-Nasen-Schutzmasken, das Angebot kostenloser Corona-Tests und die Verminderung von Kontakten, etwa durch die Homeoffice-Möglichkeit gewährleistet sind.

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3G, 3G-Plus, 2G, 2G-Plus – Welche Regeln gelten wann?

In Deutschland*

In Deutschland beschließen Bund und Länder (Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und die Bundesregierung) die Corona-Regeln. Der letzte Beschluss in Bezug auf die Maßnahmen am Arbeitsplatz trat mit dem 25. Mai in Kraft. Da die Infektionszahlen in Deutschland zwar weiterhin hoch sind, aber aktuell nicht steigen, haben sich Bund und Länder dazu entschlossen, die Corona-Maßnahmen schrittweise zurückzufahren.

Für die Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse sind die Bundesländer zuständig, weshalb es in den Ländern teilweise unterschiedliche Regelungen greifen.

Neue Bestimmungen (ab 25. Mai 2022):

  • Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung
  • Regelungen in Bundesländern in Abhängigkeit vom regionalen Infektionsgeschehens
  • Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bleibt bestehen
  • Maskenpflicht in Luft- und Personenverkehr

Vorherige Bestimmungen (ab 20. März 2022):

  • Ende der Zugangsbeschränkungen (2G-, bzw. 2G-Plus und 3G fallen weg)
  • Ende der Homeoffice-Pflicht sowie der 3G-Regel am Arbeitsplatz
  • Basisschutzmaßnahmen gelten weiter (z. B. Maskenpflicht in geschlossenen Räumen)

In Österreich*

Auch in Österreich sind die Corona-Regeln von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es gibt jedoch bundesweite Vorgaben, die zuletzt am 01. Juni 2022 angepasst wurden und die Lockerung nahezu aller Beschränkungen vorsehen.

Neue Bestimmungen (ab 01. Juni 2022):

  • Impfpflicht bleibt bis 31. August 2022 ausgesetzt
  • Eine Nachweispflicht im Sinne der 3-G-Regel, sowie die Maskenpflicht gilt nur in einzelnen Bereichen (Alten- und Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten und sonstigen Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden)
  • Erstellung von COVID-19-Präventionskonzepten und -Beauftragten ist nur bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen notwendig

Vorherige Bestimmungen (ab 16. April 2022)

  • Zugangsbeschränkungen und 3G-Regelungen mit Ausnahme von Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen fallen
  • 3G-Regel am Arbeitsplatz ist nicht mehr gültig
  • Maskenpflicht für Beschäftigte ist nur mehr für all jene Bereiche verpflichtend vorgesehen, in denen auch Kund:innen davon betroffen sind

In der Schweiz*

In der Schweiz ist der Bundesrat das Gremium, das die Corona-Regeln erlässt. In seiner letzten Verordnung vom 30. März 2022 hat der Bundesrat die Aufhebung nahezu aller Beschränkungen beschlossen. Somit verlieren damit alle Zugangsregelungen (3G, 3G-Plus, 2G, 2G-Plus) ihre Gültigkeit.

*Alle Informationen mit Stand 14. Juni 2022. Wir bemühen uns, den Artikel laufend mit den aktuell geltenden Regeln zu aktualisieren, was aufgrund der Dynamik der Pandemie nicht sofort möglich sein kann. Die aktuellen und rechtlich-bindenden Regeln findest du stets auf den behördlichen Seiten der jeweiligen Länder:

letztes Update: 14. Juni 2022