Entgelttransparenz im Stillstand
16 Prozent Lohnlücke: Das Gesetz dagegen verspätet sich
16 Prozent weniger Stundenlohn als Männer – das ist die Lohnlücke, mit der Frauen in Deutschland unverändert leben. Das neue Entgelttransparenzgesetz sollte ab Juni 2026 für mehr Fairness sorgen. Doch immer mehr Expert:innen rechnen damit, dass sich die Reform verspätet.
Die EU-Frist läuft – Berlin liefert nicht
Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Sie verpflichtet Arbeitgeber:innen ab 100 Beschäftigten zu Gehaltsspannen in Stellenanzeigen, einem erweiterten Auskunftsrecht und einer umgekehrten Beweislast bei Diskriminierungsklagen.
Ein Referentenentwurf liegt bis heute nicht vor. Auf Nachfrage des Personalmagazins teilte das Bundesfamilienministerium lediglich mit, die Umsetzung werde „in dieser Legislaturperiode erfolgen“. Für Reiner Straub, Herausgeber des Personalmagazins, ist das deutlich: Mit einem Gesetz sei 2026 nicht mehr zu rechnen.

Diese fünf Punkte fehlen ohne neues Gesetz
- Pflicht zur Gehaltsangabe in Stellenanzeigen
- Auskunftsrecht ab 100 statt erst ab 200 Beschäftigten
- Verbot, Bewerber:innen nach dem bisherigen Gehalt zu fragen
- Berichtspflicht zum Gender Pay Gap auch für den Mittelstand
- Umkehr der Beweislast bei Klagen wegen Lohndiskriminierung
Zwickmühle zwischen Pay Gap und Bürokratieabbau
Familienministerin Karin Prien steht zwischen zwei Polen: dem Versprechen, den Gender Pay Gap anzugehen, und der Linie von Bundeskanzler Friedrich Merz, der Bürokratieabbau zum Kernthema gemacht hat.
Auch die Haufe-Arbeitsrechtsredaktion hält die fristgerechte Umsetzung für unwahrscheinlich, der Referentenentwurf war für Januar 2026 angekündigt, ist aber bis heute nicht erschienen.
Lohnlücke bleibt, Auskunftsrecht gilt weiter
Laut Statistischem Bundesamt hat sich der unbereinigte Gender Pay Gap 2025 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Auch der bereinigte Wert liegt unverändert bei sechs Prozent, Frauen mit gleicher Qualifikation und vergleichbarer Erwerbsbiografie verdienen weiter sechs Prozent weniger pro Stunde.
Immerhin: Das bestehende Entgelttransparenzgesetz von 2017 gilt unverändert. Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitenden können Auskunft über die Vergütungskriterien und das mediane Bruttogehalt einer Vergleichsgruppe des jeweils anderen Geschlechts verlangen.
Warten ist keine Strategie
Die EU-Frist verfehlt Deutschland aller Voraussicht nach. Für viele Frauen heißt das konkret: Jeder Monat ohne Reform ist ein Monat mit messbar weniger Netto auf dem Konto.