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Lohngeheimnis: Darf ich über mein Gehalt sprechen?

Egal, ob beim Kaffeeklatsch mit Kolleg:innen oder bei einem Vorstellungsgespräch: Das Thema Gehalt sorgt oft für Gesprächsstoff – und Unsicherheiten. Denn über Geld spricht man doch eigentlich nicht, oder? Was ist erlaubt? Darfst du offen über dein Gehalt sprechen oder ist das sogar ein Kündigungsgrund? Und wie sieht es mit der Weitergabe deiner Gehaltsabrechnung aus? Diese und weitere Fragen klären wir in diesem Artikel für dich.

Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf deine:n Arbeitgeber:in

Geschäftsgeheimnisse bzw. Betriebsgeheimnisse sind Informationen, die ein Unternehmen betreffen und nur wenigen Personen bekannt sind. Die Geheimhaltung dieser Informationen dient dabei dem wirtschaftlichen Interesse deines:deiner Arbeitgeber:in.

Betriebsgeheimnisse betreffen technische Abläufe im Betrieb, wie die Herstellung von Produkten. Geschäftsgeheimnisse sind Informationen, die den Geschäftsverkehr betreffen, wie etwa Konstruktionspläne, Rezepturen oder auch Kundendaten. Sie betreffen darüber hinaus auch kaufmännische Informationen, wie z. B. den Jahresabschluss oder Preiskalkulationen.

Geschäftsgeheimnisse werden in Deutschland durch das Gesetz streng geschützt. Auch ohne Klauseln im Arbeitsvertrag musst du dich als Arbeitnehmender an deine Verschwiegenheitspflicht halten. Dafür sorgt § 241 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der dich dazu verpflichtet, Rücksicht auf die Rechte und Interessen deines:deiner Arbeitgeber:in zu nehmen. Hierzu gehört auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

In § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist zudem geregelt, dass der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden kann.

Darf ich Informationen über mein Gehalt mit anderen teilen?

Oft sichern sich Arbeitgebende zusätzlich ab, indem sie die Verschwiegenheitspflicht in den Arbeitsvertrag mit aufnehmen. Beachte hierbei jedoch: Eine sogenannte „All-Klausel“, die dich pauschal zur Geheimhaltung jeglicher Informationen verpflichtet, ist nicht zulässig. Auch können dir Arbeitgebende nicht verbieten, über dein Gehalt zu sprechen. Zwar versuchen manche Unternehmen eine solche Klausel durchzusetzen – aus Angst vor Ungerechtigkeiten und Konflikten, das Landesgericht Mecklenburg-Vorpommern hat jedoch bereits 2009 entschieden, dass Informationen zu Lohn und Gehalt nicht zu den Geschäftsgeheimnissen zählen und auch der Austausch über Gehälter nicht unterbunden werden darf (Az.: 2 Sa 183/09). Arbeitnehmende müssen demnach die Möglichkeit haben, sich frei über ihr Gehalt auszutauschen und etwa ihr Gehaltsniveau mit anderen Unternehmen in der Branche z. B. auf kununu zu vergleichen.

Eine Ausnahme gibt es hier allerdings: Bist du Mitarbeitende:r der Personalabteilung, unterliegst du dem Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und darfst weder privat noch unter Kolleg:innen über Gehaltsdaten des:der Arbeitgeber:in sprechen.

Gehalt ist kein Geschäftsgeheimnis

Geschäftsgeheimnisse werden in Deutschland durch das Gesetz streng geschützt. Informationen über dein Gehalt zählen allerdings nicht zu den Geschäftsgeheimnissen.

Darf ich meine Gehaltsabrechnung zeigen oder weitergeben?

Das Zeigen oder Weitergeben deiner Gehaltsabrechnung ist grundsätzlich deine private Entscheidung. Rechtlich gibt es keine Regelung, die dir dies verbietet. Zum Beispiel kannst du die Abrechnung einer Bank oder einem potenziellen neuen Arbeitgeber vorlegen, um dein Einkommen nachzuweisen. Auch wenn du z. B. eine Wohnung mieten möchtest, werden oftmals Gehaltsnachweise seitens der Vermietenden verlangt.

Aber Vorsicht: Es gibt Fälle, in denen es ratsam ist, keine Details weiterzugeben. Etwa, wenn vertrauliche Unternehmensinformationen – wie Boni, Sonderzahlungen oder variable Vergütungen – darin enthalten sind. Solche Informationen könnten problematisch sein, wenn sie in falsche Hände geraten.

Auch bei Gesprächen mit Kolleg:innen solltest du sorgfältig abwägen, ob und wie du deine Gehaltsabrechnung teilst. Zu viel Offenheit kann ungewollte Spannungen erzeugen, vor allem wenn Gehaltsunterschiede im Team ans Licht kommen.

Warum über das Gehalt sprechen wichtig ist

Offen über Gehälter zu sprechen, hat viele Vorteile. Es hilft dabei, Gehaltsdiskriminierung und ungleiche Bezahlung zu erkennen. Besonders in Zeiten, in denen Transparenz zunehmend von Arbeitnehmenden gefordert wird, trägt der Austausch dazu bei, mehr Gerechtigkeit in der Arbeitswelt zu schaffen.

Studien zeigen, dass Frauen im Durchschnitt noch immer 18 Prozent weniger verdienen als Männer – der sogenannte Gender Pay Gap. Der Austausch über Gehälter kann dazu beitragen, solche Unterschiede sichtbar zu machen und Unternehmen zu mehr Transparenz zu bewegen. Darüber hinaus verpflichtet das Entgelttransparenzgesetz Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitenden, auf Anfrage Auskunft über die Gehaltsstrukturen in Form eines Entgeldtransparenzberichtes zu geben. Dadurch können insbesondere Frauen prüfen, ob sie für ihre Arbeit fair entlohnt werden.

Auch Plattformen wie kununu ermöglichen es dir, anonym Gehälter von anderen einzusehen und auch selbst zu teilen. Dies gibt dir eine Orientierung, ob dein Gehalt marktüblich ist, und stärkt deine Verhandlungsposition.

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Ist das Sprechen über meinen Lohn ein Kündigungsgrund?

Grundsätzlich ist es kein Kündigungsgrund, wenn du über dein Gehalt sprichst. Eine Kündigung deines:deiner Arbeitgeber:in wäre in diesem Fall unwirksam, da dein Verhalten nicht gegen geltendes Recht verstößt. Falls dir jedoch Konsequenzen angedroht werden, solltest du dies mit einer Rechtsberatung klären.

Beachte jedoch: Falls deine Gehaltsgespräche zu Unruhe im Team führen oder interne Vertraulichkeiten verletzen, könnte dein:e Arbeitgeber:in dies zum Anlass nehmen, Maßnahmen zu ergreifen. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Das zeigt auch ein zwar älteres Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf, das noch immer als mahnendes Beispiel gilt: In dem Urteil vom 09.07.1975 (Az.: 6 Sa 185/75) empfand das LAG die Kündigung eines Mitarbeitenden während der Probezeit als rechtens, da die Person mit ihrem Gehalt unternehmensintern zu sehr geprahlt und somit für große Unruhe im Team gesorgt hatte.

Tipps für den Umgang mit deinem Gehalt

  • Sei strategisch: Überlege dir genau, in welchem Kontext du dein Gehalt thematisierst. Es macht einen Unterschied, ob du mit Kolleg:innen oder in einem Bewerbungsgespräch darüber sprichst.
  • Informiere dich: Plattformen wie kununu bieten anonyme Einblicke in Gehaltsstrukturen und helfen dir, faire Gehälter einzuschätzen.
  • Bleib sachlich: Vermeide es, im Kolleg:innenkreis zu emotional über Ungerechtigkeiten zu sprechen, ohne konkrete Pläne für eine Lösung zu haben. Das kann Spannungen erzeugen.
  • Sicher handeln: Teile sensible Dokumente wie Gehaltsabrechnungen nur mit vertrauenswürdigen Personen oder Institutionen.

Über Gehalt sprechen in der Schweiz und Österreich

In der Schweiz gilt für dich als Arbeitnehmer:in die sogenannte Treuepflicht, die dir, ähnlich wie in Deutschland, die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen untersagt. Auch hier haben Gerichte entschieden, dass Löhne nicht unter diese Verschwiegenheitspflicht fallen und du demnach frei über dein Gehalt sprechen darfst. Auch das österreichische Arbeitsrecht erlaubt es, frei über Gehälter zu sprechen, gleichwohl sind auch Informationen über das eigene Gehalt vom Gesetzgeber geschützt und niemand darf gezwungen werden, sein:ihr Gehalt offenzulegen. Weitere Informationen findest du auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz für Österreich und auf den Info-Seiten des Amtes für Wirtschaft und Arbeit für die Schweiz. Dazu lohnt sich ein Blick in die Gesetzbücher beider Länder.

letztes Update: 19. Dezember 2024