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Reformpaket 2026

Neue Minijob-Reform: Was die 5 Prozent für Angestellte bedeuten

Letztes Update:  6. Juli 2026, 11:22
2 min

Minijobs werden teurer – allerdings für die Arbeitgeber:innen: Die Koalition hebt die Pauschsteuer von zwei auf fünf Prozent an. Für über sieben Millionen Minijobs in Deutschland ist das die kleinere Änderung. Die größere Frage – wie es mit den Rentenbeiträgen weitergeht – ließ die Regierung offen.

Fünf statt zwei Prozent – für Arbeitgeber:innen

Wer Minijobber:innen beschäftigt, führt bislang eine einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent an die Minijob-Zentrale ab; sie deckt Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ab. Künftig sollen es fünf Prozent sein. Getragen wird die Steuer in aller Regel von der bzw. dem Arbeitgeber:in – am Verdienst der Minijobber:innen ändert sich dadurch zunächst nichts. Für einen Minijob an der 603-Euro-Grenze bedeutet der Aufschlag rund 18 Euro mehr im Monat. Kosten, die Minijobs für Betriebe unattraktiver machen könnten.

Das ändert sich bei Minijobs

  • Pauschsteuer: steigt von zwei auf fünf Prozent
  • Wer zahlt: in der Regel Arbeitgeber:innen, nicht die Minijobber:innen
  • Mehrkosten: rund 18 Euro im Monat bei einem 603-Euro-Minijob
  • Offen: künftige Rentenbeiträge auf Minijobs
  • Verdienstgrenze: 603 Euro pro Monat (2026), ab 2027 dann 633 Euro
Da das Minijob-Thema komplex ist, wird sich die Regierung damit noch einmal nach der Sommerpause beschäftigen.

Die eigentliche Frage: Rente

Weit schwerer wiegt eine Frage, die die Koalition vertagt hat. Wie Minijobs künftig bei der Rente behandelt werden, blieb im Koalitionsausschuss ungeklärt. „Sie bleibt offen und wir werden das im Laufe des Herbstes […] beantworten müssen“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz. Im Raum steht ein Vorschlag der Rentenkommission: Auch auf Minijobs sollen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erhoben werden – eine Ausnahme nur noch für Schüler:innen.

Was das für Minijobber:innen hieße

Bislang können sich Minijobber:innen von der Rentenversicherung befreien lassen; viele nutzen das und haben brutto wie netto denselben Betrag. Würde der Kommissionsvorschlag Gesetz, wäre dieser Weg für die meisten versperrt: Beiträge würden fällig, das Netto sänke, im Gegenzug wüchsen die Rentenansprüche. Entschieden ist das aber nicht.

Vertagt, nicht erledigt

Fürs Erste bleibt es beim Steueraufschlag für die Arbeitgeber:innen – der Rest ist vertagt. Ob Minijobs damit teurer, unattraktiver oder am Ende sozial besser abgesichert werden, entscheidet sich erst im Herbst. Teurer werden sie schon jetzt; die eigentliche Weichenstellung aber steht noch aus.