Minijob: 4 Dinge, die du wissen solltest

Die Auffassung des CDU-Generalsekretärs Peter Tauber, wer was Ordentliches gelernt habe müsse sich nicht mit drei Minijobs über Wasser halten, hat Anfang der Woche in Deutschland eine Welle der Empörung ausgelöst. [1]  Die Debatte um geringfügige Beschäftigung, angestoßen durch den Tweet des Politikers, hat in den letzten Tagen viel öffentliche Aufmerksamkeit erregt.

Denn viele sehen Minijobs als den Inbegriff eines prekären Arbeitsverhältnisses: Aushilfsjobs für Ungelernte, wenig Sicherheit und Arbeiten auf Abruf. Was wirklich an den Vorurteilen dran ist und was du über Minijobs wissen solltest, erfährst du hier.

1. Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, die entweder die Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat nicht überschreitet oder nur über einen kurzen Zeitraum, von nicht mehr als drei Monaten oder insgesamt 70 Arbeitstagen, ausgeübt wird. Entgegen der gängigen Vorurteile sind Minijobber gut abgesichert, denn sie haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte: ob auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Anspruch auf Urlaub oder eine gesetzliche Unfallversicherung. Außerdem müssen Minijobber keine Lohnsteuer zahlen und verdienen daher brutto wie netto fast denselben Betrag. Nur ein Rentenversicherungsbeitrag ist fällig, wobei eine Befreiung von diesem möglich ist. Der Arbeitgeber muss sich jedoch um die anfallenden Abgaben kümmern und bezahlt diese pauschal. [2] 

2. Gewerbliche oder private Tätigkeit?

Eine weitere Unterteilung von Minijobs findet nach der Art der Tätigkeit statt: unterschieden wird zwischen Tätigkeiten im Gewerbe und in Privathaushalten. Große Unterschiede gibt es vor allem bei den Abgaben und der Meldung des Minijobbers bei der Minijob-Zentrale. Handelt es sich um eine haushaltsnahe Tätigkeit, wie Kochen, Putzen, Einkaufen oder die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Menschen, profitiert der Arbeitgeber von Steuervorteilen und geringen Abgaben. Auch die Anmeldung der Haushaltshilfe ist in diesem Fall in wenigen Schritten erledigt. Für private Tätigkeiten, die nicht haushaltsnah sind, gelten jedoch dieselben Regelungen wie für gewerbliche Minijobs.

3. Kann man mehr als einen Minijob zur gleichen Zeit haben?

Grundsätzlich ist es möglich mehr als einen Minijob zu haben. Steuerfrei bleiben diese aber nur, wenn das Einkommen insgesamt den Betrag von 450 Euro pro Monat nicht übersteigt. Ist der Verdienst höher, werden die Minijobs versicherungspflichtig und sind daher genau genommen gar keine mehr. Deswegen geht die überwiegende Mehrheit der Minijobber nur einer geringfügigen Beschäftigung nach. Gerade einmal 2,5 Prozent im gewerblichen Bereich und 8,8 Prozent in Privathaushalten haben zwei Minijobs. Die Anzahl der Beschäftigten mit drei oder mehr Minijobs ist verschwindend gering. Vergleichsweise hoch ist die Anzahl an Personen, die ihren Verdienst noch mit einem Minijob aufstocken. Denn wer einer sozialversicherungspflichten Hauptbeschäftigung nachgeht, darf auch einen steuer- und beitragsfreien 450-Euro-Job ausüben. [3] 

4. Wer macht Minijobs und wieso?

Knapp sieben Millionen Menschen in Deutschland haben einen Minijob. Nach Einschätzung der Minijob-Zentrale sind es vor allem Arbeitnehmer, die in ihrem eigentlichen Job zu wenig verdienen oder kurzfristig Zusatzeinnahmen brauchen – um etwa eine Renovierung zu bezahlen. Aber auch die Zahl der älteren Menschen, die Minijobs annehmen, steigt seit Jahren. Viele Betroffene stocken so ihre Rente auf. Das machen sie oft nicht in dem Beruf, für den sie ursprünglich ausgebildet wurden und in dem sie gearbeitet haben. Dasselbe gilt für Eltern, die sich neben Kinderbetreuung und Hausarbeit, etwas dazuverdienen wollen. Andere wiederum bräuchten das Geld nicht unbedingt, wollen aber trotzdem mehr arbeiten. Deswegen greifen auch Ärzte oder Ingenieure auf das Minijob-Modell zurück. Der Großteil der Minijobs findet sich jedoch im Einzelhandel oder in der Gastronomie. Meist sind es Studenten, die hier neben ihrem Studium arbeiten.

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Quellen:

[1]  welt.de

[2]  Minijob-Zentalre.de

[3] Minijob-Zentrale Quartalsbericht