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Arbeit

Diese wichtige Frist für mehr Urlaub läuft in wenigen Tagen ab

von Dunja R.
Veröffentlicht:  25. August 2026, 10:42
2 min
Eine erschöpfte Mitarbeiterin sitzt an einem Schreibtisch vor einem Laptop und blickt besorgt auf die Uhr

Mehr Freizeit als Weihnachtsgeld? Die neue § 29a TVöD macht dies seit Jänner 2026 nun für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst zur Option. Rund 2,5 Millionen Mitarbeiter:innen bei Bund und Kommune müssen dafür nun bis zum 1. September 2026 handeln. Was genau gemacht werden muss, und wer davon betroffen ist, hier geklärt.

Wie funktioniert der Tausch von Geld gegen Zeit?

Beschäftigte können freiwillig auf einen Teil ihrer Jahressonderzahlung verzichten und dafür bis zu drei zusätzliche freie Tage erhalten. Für den Antrag genügt grundsätzlich eine formlose E-Mail an den Arbeitgeber. Darin sollte angegeben werden, wie viele Tauschtage gewünscht sind. Entscheidend ist, dass der Antrag fristgerecht in Textform beim Arbeitgeber eingeht.

Eine Berechnung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kommt zu folgendem Ergebnis:

  • Ein freier Tag entspricht rund 5,4 Prozent der Jahressonderzahlung.
  • Kann ein bewilligter Tag wegen nachgewiesener Krankheit oder dringender dienstlicher Gründe nicht genommen werden, gelten besondere Ausgleichsregelungen.
  • Die Rückzahlung erfolgt spätestens bis zum 31. März des Folgejahres.

Für wen gilt die Wahlmöglichkeit nicht?

Nicht alle Beschäftigten sind in diesem Modell inkludiert. Ausgenommen sind:

  • Beschäftigte in kommunalen Heimen, für die stattdessen die Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen S2 bis S9 auf 90 Prozent steigt.
  • Kommunale Krankenhäuser, für die im sogenannten Zeit-statt-Geld-Wahlmodell eigene Sonderregelungen gelten.
Eine E-Mail reicht: Der Antrag auf zusätzliche freie Tage muss bis zum 1. September 2026 beim Arbeitgeber eingehen.

Wie stark steigen die Sonderzahlungen sonst?

Parallel zur neuen Tausch-Option werden auch die regulären Sonderzahlungen angehoben:

  • Beim Bund erhalten Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 8 künftig 95 Prozent eines Monatsgehalts (statt bisherigen 90 Prozent).
  • Bei den Kommunen gilt einheitlich 85 Prozent für alle Entgeltgruppen.
  • Ab 2027 kommt für alle TVöD-Beschäftigten ein zusätzlicher Urlaubstag hinzu.

Welche Reformen folgen im Herbst?

Für Beamt:innen und Tarifbeschäftigte bleibt der Herbst 2026 aufregend:

  • Das geplante Bundesalimentationsgesetz für Beamte steckt weiter in der Ressortabstimmung, der Entwurf sieht Nachzahlungen bis ins Jahr 2021 vor, die Erhöhungen von 3,0 und 2,8 Prozent fließen vorerst als Abschlag.
  • Bayern geht einen Sonderweg: Die erste Gehaltserhöhung von 2,82 Prozent kommt dort erst zum 1. Oktober 2026, sechs Monate später als in den meisten anderen Bundesländern, wogegen der Bayerische Beamtenbund ein Verfassungsrisiko sieht.
  • Das Bundesverfassungsgericht prüft parallel die Beamtenbesoldung aus Bremen, dem Saarland und Schleswig-Holstein.

Reformpaket mit 34 Maßnahmen: Attestpflicht und Rentenreform

  • Union und SPD planen ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen, darunter die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag und das Ende der telefonischen Krankschreibung.
  • Das Rentenpaket soll bis Ende 2026 stehen und betrifft über einzelne Aspekte auch die Beamtenversorgung.

Was Beschäftigte jetzt tun können

Wer den Tausch von Weihnachtsgeld gegen freie Tage nutzen möchte, sollte den Antrag per formloser E-Mail an die Personalabteilung noch vor dem 1. September stellen, da die Frist ohne Verlängerung endet und die nächste Gelegenheit erst wieder in einem Jahr entsteht.

(Quellen: Merkur, bmi.bund.de, oeffentlicher-dienst-news.de)