Zum Inhalt springen

Rentendebatte

Deutsche Rente nach österreichischem Vorbild: Was auf Angestellte zukommt

Veröffentlicht:  30. Juni 2026, 11:43
2 min
Ältere Person mit dunklem Hut und hellblauem Hemd steht mit verschränkten Armen vor grünem Baumbestand und blickt nach oben in den klaren Himmel.

Aktuell wird das österreichische Rentensystem erneut als Vorbild für Deutschland genannt. Nun sorgt ein Vorschlag des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erneut für Diskussionen: Künftig könnten Bestandsrenten nicht mehr an die Lohnentwicklung, sondern nur noch an die Inflation angepasst werden. Ziel wäre es laut BMAS, den Anstieg der Sozialbeiträge langfristig zu bremsen. Doch was würde das für Rentnerinnen und Rentner bedeuten?

Der Vorschlag: Bestandsrenten nur noch an die Inflation koppeln

Der Sachverständigenrat schlägt vor, die Rentenanpassung für bereits laufende Renten von der Lohnentwicklung zu entkoppeln. Während Neurentner weiterhin von steigenden Löhnen profitieren könnten, würden Bestandsrentner ihre Rentenerhöhungen künftig nur noch in Höhe der Inflation erhalten.

Die Idee dahinter: Die gesetzliche Rentenversicherung soll langfristig finanzierbar bleiben und der Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge begrenzt werden. Gleichzeitig weist der Rat aber selbst darauf hin, dass eine solche Reform die Einkommen älterer Rentner:innen gegenüber dem heutigen System schmälern könnte.

Österreich macht es bereits anders

In Österreich orientiert sich die jährliche Pensionserhöhung grundsätzlich an der Inflationsentwicklung. Für 2026 wurde der gesetzliche Anpassungsfaktor auf 2,7 Prozent festgelegt.

Allerdings gibt es auch dort Ausnahmen: Pensionen bis 2.500 Euro monatlich steigen 2026 um 2,7 Prozent. Höhere Pensionen erhalten stattdessen einen pauschalen Zuschlag von 67,50 Euro pro Monat.

Ein einfaches Übertragen dieses Systems auf Deutschland wäre jedoch schwierig. Beide Länder unterscheiden sich unter anderem bei der Finanzierung, der Beitragshöhe und der Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb gilt der österreichische Ansatz zwar häufig als Vergleichsmodell, ist aber kein direktes Vorbild.

Ältere Person mit weißem Bart sitzt auf einer Parkbank, ein Kind lehnt sich von hinten an sie, daneben eine weitere ältere Person mit kurzen weißen Haaren; im Hintergrund ein grüner Park.
Der Vorschlag der Wirtschaftsweisen ist keine beschlossene Gesetzesänderung. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer umfassenden Reform. Die Rentenkommission hat dafür 33 Empfehlungen vorgelegt.

Zusätzliche Altersvorsorge hat für Beschäftigte durchaus Bedeutung

Ob die Anpassung laufender Renten künftig tatsächlich nach österreichischem Vorbild erfolgen wird, ist derzeit offen. Fest steht aber, dass Arbeitnehmende auch Wert auf eine zusätzliche Altersvorsorge durch den Arbeitgeber legen.

Eine repräsentative kununu-Studie zeigt, dass 41 Prozent der Beschäftigten die betriebliche Altersvorsorge inzwischen sogar als selbstverständliche Arbeitgeberleistung ansehen. Zurecht in Zeiten von Reformdebatten über die staatlichen Rente: Arbeitnehmer:innen tun gut daran, sich schon jetzt um Alternativen zu kümmern.