19 Millionen Menschen haben Anspruch auf eine Betriebsrente und kennen diese 4 Fallen nicht
Rund 19,49 Millionen Menschen in Deutschland haben Anspruch auf eine Betriebsrente– und sie klingt verlockend: Geld vom Bruttogehalt, Steuern sparen und ein netter Arbeitgeberzuschuss. Aber wer genauer hinschaut, entdeckt dann doch oft ein paar Haken: Über diese vier Nachteile sollte sich jede:r im Klaren sein
1. Im Alter kassiert der Staat kräftig ab
Wer während des Berufslebens in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlt, spart erstmal Steuern und Sozialabgaben. Die Rechnung kommt später, denn die ausgezahlte Betriebsrente wird im Alter zu 100 Prozent versteuert (mit dem dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz). Wer sich das angesparte Kapital auf einen Schlag auszahlen lässt, muss die gesamte Summe im Jahr der Auszahlung versteuern.
Dazu kommen Abgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung: Gesetzlich Pflichtversicherte zahlen auf die Betriebsrente den vollen Beitragssatz, also sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil.
Seit 2020 gibt es immerhin einen Freibetrag für die Krankenversicherung. Dieser liegt 2026 bei 197,75 Euro pro Monat: Auf den Teil der Betriebsrente, der darunter liegt, fallen keine Krankenkassenbeiträge anSeit 2020 gibt es immerhin einen Freibetrag für die K rankenversicherung. Dieser liegt 2026 bei 197,75 Euro pro Monat: Auf den Teil der Betriebsrente, der darunter liegt, fallen keine Krankenkassenbeiträge an.

2. 180 Euro einzahlen, 40 Euro gesetzliche Rente verlieren- der Haken der Entgeltumwandlung
Wer per Entgeltumwandlung einzahlt, zahlt weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein, weil das beitragspflichtige Bruttoeinkommen sinkt. Die Folge sind geringere Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dasselbe gilt für das Krankengeld und Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung.
Diese Kürzung ist aber in der Regel überschaubar: Bei 180 Euro Entgeltumwandlung über 30 Jahre verliert ein Durchschnittsverdiener knapp einen Rentenpunkt. Das sind im Beispiel rund 40 Euro weniger gesetzliche Rente pro Monat. Der Arbeitgeberzuschuss (gesetzlich vorgeschrieben mit mindestens 15 Prozent) gleicht diesen Effekt zumindest teilweise aus.
3. Jobwechsel als möglicher Stolperstein
Eine betriebliche Altersvorsorge ist an den Arbeitgeber geknüpft. Das kann bei einem Stellenwechsel kompliziert werden. Die angesparten Anwartschaften bleiben zwar grundsätzlich erhalten: Das Ganze fortzuführen, läuft aber oft alles andere als reibungslos.
Beim Wechsel des Versicherers entstehen häufig Übertragungskosten. Und wenn die Betriebszugehörigkeit weniger als drei Jahre beträgt, kann es sein, dass Arbeitgeberzuschüsse verfallen.
Die Optionen beim Jobwechsel:
- Übertragung: Der neue Arbeitgeber übernimmt den bestehenden Vertrag oder überträgt das Kapital auf einen neuen Vertrag.
- Selbst weiterzahlen: Möglich, dann entfallen aber Steuervorteil, Sozialversicherungsersparnis und Arbeitgeberzuschuss.
- Beitragsfreistellung: Der Vertrag wird eingefroren (ruhend gestellt) und nicht weiter bespart.
4. Null Flexibilität, kein Zugriff auf das Geld
Ein bAV-Vertrag lässt sich weder kündigen noch verkaufen. Er kann lediglich beitragsfrei gestellt werden. Sich das Kapital vorzeitig auszahlen zu lassen, ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich: Wer also vor Rentenbeginn an das Geld möchte, schaut in der Regel in die Röhre.
Außerdem hat man während der gesamten Ansparphase keinen Einfluss darauf, wie das Geld angelegt wird. Wer dagegen eigenverantwortlich in einen breit gestreuten ETF-Sparplan investiert, behält die volle Kontrolle und erzielt (historisch gesehen) eine höhere Rendite.
Die betriebliche Altersvorsorge kann natürlich trotzdem sinnvoll sein: vor allem, wenn der Arbeitgeber großzügig bezuschusst und der Vertrag langfristig beim selben Unternehmen läuft. Wer aber häufig den Job wechselt oder Wert auf Flexibilität legt, sollte die Alternativen unter die Lupe nehmen.