Rente im Wandel
Arbeitslos kurz vor der Rente: Diese Schutzregel könnte bald enden
Bis zu 14,4 Prozent weniger Rente, und zwar lebenslang: So viel kann der sofortige Rentenantrag nach einem Jobverlust mit 63 kosten. In Deutschland waren im Juli rund 756.000 Arbeitslose 55 Jahre oder älter. Für viele lohnt der Umweg über das Arbeitslosengeld, doch zum Jahreswechsel endet eine Schutzregel.
Arbeitslosengeld statt Frührente
Ab 58 gibt es bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld, sofern zuvor 48 Monate Versicherungspflicht bestanden. Ein möglicher Frührentenanspruch spielt keine Rolle. „Im Gegensatz dazu erhöht der Bezug von Arbeitslosengeld I die spätere Rente, da auch die Arbeitslosenzeit als Versicherungszeit angerechnet wird“, sagt Christine Scholz, Beraterin beim Sozialverband Deutschland in Gifhorn.
Pro vorgezogenem Monat fallen 0,3 Prozent Abschlag an. Wer zum Jahrgang 1964 gehört, mit 63 arbeitslos wird und zwei Jahre Arbeitslosengeld bezieht, halbiert den Abschlag mit 65 auf 7,2 Prozent.

Die Tücke bei 45 Beitragsjahren
Heikler ist die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren. Arbeitslosengeld aus den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt dafür nur in Ausnahmefällen. Das heißt:
- Insolvenz oder komplette Geschäftsaufgabe: Dann zählt es doch, laut Bundessozialgericht auch nach einer Transfergesellschaft.
- Betriebsbedingte Kündigung: Die letzten zwei Jahre zählen nicht mit.
- Fehlende Monate: Ein rentenversicherungspflichtiger Minijob unter 15 Wochenstunden schließt die Lücke, das Arbeitslosengeld läuft weiter.
- Aufhebungsvertrag: Er kann bis zu zwölf Wochen Sperrzeit auslösen.
Ab Januar droht wieder die Zwangsverrentung
Nach dem Arbeitslosengeld folgt oft die Grundsicherung. Seit 2023 dürfen Jobcenter dort niemanden in die Frührente mit Abschlägen zwingen, aber nur bis Ende 2026. Die Alterssicherungskommission empfiehlt die dauerhafte Abschaffung. Beschlossen ist sie nicht.
Sie will zudem die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren streichen und die Frührente erst ab 64 erlauben. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will die Reform bis Jahresende durchs Kabinett bringen. Umsetzen soll sie Alexander Schweitzer (SPD), designierter Nachfolger der zurückgetretenen Arbeitsministerin Bärbel Bas.
Wer heute rechnet, rechnet mit beweglichen Regeln. Fest steht nur: Ein Abschlag gilt ab Rentenbeginn lebenslang.