Arbeitsministerium nach Bas
33 Rentenpläne, kein Entwurf: Was Bärbel Bas hinterlässt
33 Empfehlungen für eine große Rentenreform liegen auf dem Tisch, ein Gesetzentwurf dazu nicht. Mit dem Rücktritt von Bärbel Bas verliert Deutschland seine Arbeitsministerin, kurz bevor dieser Entwurf erwartet wurde. Ihr Nachfolger übernimmt drei Großbaustellen, die Millionen Beschäftigte direkt betreffen.
Rücktritt mitten im Rentenstreit
Bas gab am Montag Ministeramt und SPD-Vorsitz mit sofortiger Wirkung ab. Sie begründete den Schritt mit dem Tod ihrer Stieftochter und mit öffentlichen Angriffen, auch aus der Union. Übernehmen soll der frühere rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD). Sein Nachfolger in Mainz, Gordon Schnieder (CDU), machte noch am Montag Druck: „Der Entwurf ist von Bärbel Bas nie vorgelegt worden.“

Rente: viel Streit, noch kein Paragraf
Was der neue Minister in Gesetzesform bringen muss, zeigen die Kernpunkte der Alterssicherungskommission:
- Regelaltersgrenze steigt zwischen 2031 und 2041 auf etwa 67,5 Jahre
- Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren entfällt
- Frühester Rentenstart für langjährig Versicherte erst mit 64
- Kapitalrente mit zwei Prozent Zusatzbeitrag, je zur Hälfte von Arbeitgebern und Beschäftigten
- Minijobs verlieren ihren Sonderstatus
Gerade der letzte Punkt spaltet die Koalition. Knapp sieben Millionen Menschen sind laut Minijob-Zentrale gemeldet, CSU-Chef Markus Söder legte sich fest: „Die Minijobs bleiben.“ Bundeskanzler Friedrich Merz will die Reform bis Weihnachten durchs Kabinett bringen.
Acht-Stunden-Tag und Sozialstaat warten ebenfalls
Beim Arbeitszeitgesetz soll eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit kommen. Bas’ Entwurf vom Juni knüpfte das eng an Tarifverträge, Merz erwartet einen neuen im Herbst. Bei der Sozialstaatsreform sollen Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag verschmelzen, das Gesetz sollte bis Ende 2027 stehen.
Ein Erbe, das Schweitzer neu verhandeln könnte
Schweitzer sagte zuletzt, es sei „völlig klar, dass über diese Reform diskutiert werden muss“ (WiWo). Bas hinterlässt Vorarbeit für drei Reformen, aber kein beschlussreifes Gesetz. Für Beschäftigte heißt das: Bis dahin gilt das bisherige Recht, beim Rentenalter wie beim Acht-Stunden-Tag.