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Beamtenbesoldung

Beamte in Schleswig-Holstein: Nachzahlung kommt im November

von Marie S.
Veröffentlicht:  12. Oktober 2026, 09:24
2 min

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz Mitte September beschlossen. Die Nachzahlung für 2025 und die zurückliegenden Monate 2026 soll mit den Novemberbezügen kommen. Die Modellrechnung ergibt für B 9 bis zu 18.374,46 Euro brutto, für A 6 in der Einstiegsstufe 3.976,80 Euro.

Wie hoch die Beispiel-Nachzahlung ausfällt

Die Tabelle zeigt beispielhafte Brutto-Nachzahlungen beim Grundgehalt für Vollzeit und durchgehenden Anspruch von Januar 2025 bis Oktober 2026:

BeispielBisheriges MonatsgrundgehaltGrundgehalt 2025Grundgehalt 2026Nachzahlung Januar 2025–Oktober 2026
B 912.886,08 €13.476,26 €14.015,31 €18.374,46 €
R 812.163,34 €12.708,26 €13.216,59 €17.071,54 €
R 1, Endstufe 117.801,19 €8.055,51 €8.377,73 €8.817,24 €
W 37.859,13 €8.110,62 €8.435,04 €8.776,98 €
A 13, Stufe 65.317,60 €5.487,76 €5.707,27 €5.938,62 €
A 6, Einstiegsstufe 22.942,09 €3.067,09 €3.189,77 €3.976,80 €

Alle Beträge brutto. Eigene Berechnung für Vollzeit und bei durchgehendem Anspruch über 22 Monate bei unveränderter Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe.

Um wie viel Prozent die Besoldung bis 2027 steigt

Der Kieler Landtag hat das Anpassungsgesetz Mitte September verabschiedet. Rückwirkend zum Januar 2025 steigen die Grundgehälter in den meisten Besoldungsgruppen um 3,2 Prozent, mindestens um 125 Euro im Monat. In den höheren Gruppen sind es mehr, in B 9 etwa bis zu 4,58 Prozent. Ab Januar 2026 kommen für alle 4 Prozent dazu, 2027 weitere 3,8 Prozent. Insgesamt steigen Besoldung und Versorgung damit bis 2027 um mindestens 11 Prozent. Eine Erhöhung für 2028 ist noch nicht vorgesehen. Hier wollen die Gewerkschaften die nächste Tarif- und Besoldungsrunde abwarten.

Auslöser ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung, den das Gericht im November 2025 veröffentlicht hat. Das Land Schleswig-Holstein rechnet laut Finanzministerium für 2025 und 2026 mit Mehrausgaben von rund 463 Millionen Euro. Die Anpassungen seien „verfassungsrechtlich geboten“, erklärte Finanzministerin Silke Schneider bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Für den Zeitraum Januar 2025 bis Oktober 2026 gibt es für Beamt:innen und Pensionäre eine Nachzahlung.

Bei Beamt:innen in Schleswig-Holstein fällt die Novemberabrechnung höher aus.

Warum B 9 in der Beispielrechnung mehr als viermal so viel wie A 6 erhält

Die rund 18.000 Euro Nachzahlung B 9 liegen damit gut viereinhalbmal so hoch wie für Beamt:innen in A 6 Stufe 2. Der große Unterschied entsteht dadurch, dass die Prozentsätze auf sehr unterschiedliche Grundgehälter treffen. 3,2 Prozent mehr bringen in W 3 für das Jahr 2025 rund 251 Euro im Monat, in A 6 greift der Mindestbetrag von 125 Euro.

Für 2025 fallen zudem die Erhöhungen in einigen Besoldungsgruppen höher aus, um die neuen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Besoldung zu erfüllen. Das Land begründet dies mit einem höheren Anpassungsbedarf: In R 1 steigt das Grundgehalt um 3,26 Prozent, in R 8 um 4,48 Prozent. Zusammen mit der weiteren Erhöhung für 2026 ergibt sich gegenüber dem bisherigen Grundgehalt ein monatliches Plus von rund 1.129 Euro in B 9 und 248 Euro in A 6, Einstiegsstufe 2.

Was bei Auszahlung und Steuer zu beachten ist

Der genaue Nachzahlungsbetrag hängt unter anderem von Erfahrungsstufe, Arbeitszeit, Anspruchszeitraum, Familienzuschlägen, Zulagen und einem möglichen Ruhestandseintritt ab. Auch die Versorgungsbezüge werden entsprechend der individuellen Ansprüche angepasst.

Das Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein kündigt die Nachzahlung in Form einer Einmalzahlung mit den Bezügen für November 2026 an. Wer seit Januar 2025 durchgehend Anspruch hatte, kann die Differenz für bis zu 22 Monate erhalten. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht nötig.

Durch die gebündelte Auszahlung fällt der Lohnsteuerabzug zunächst höher aus. Zu viel einbehaltene Lohnsteuer kann über den Lohnsteuer-Jahresausgleich oder die Einkommensteuererklärung korrigiert werden. Wer die mögliche Fünftelregelung prüfen lassen möchte, muss ebenfalls eine Steuererklärung für 2026 abgeben.