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Stellenabbau: Rechte nach der Kündigung

„Es ging nicht um das Geld“: Warum Abfindungen nicht reichen

Veröffentlicht:  30. September 2026, 09:29
3 min
Mann steht in einer U-Bahn.

Mehr als ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, also mehr als doppelt so viel wie der gesetzliche Richtwert und trotzdem sagten Beschäftigte Nein. Den Fall schildert Outplacement-Beraterin Sabrina Zeplin, während in Deutschland rund drei Millionen Menschen arbeitslos gemeldet sind. Er zeigt, was Betroffene beim Stellenabbau wissen sollten: welcher Richtwert für die Abfindung gilt, welche Fristen laufen und warum ein hohes Angebot nicht automatisch ein faires ist.

Der Richtwert: ein halbes Monatsgehalt pro Jahr

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in Deutschland nicht. Als Orientierung dient § 1a Kündigungsschutzgesetz: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und die Abfindung für den Verzicht auf eine Klage anbietet.

Ein Beispiel: Wer zehn Jahre im Betrieb war und 3.500 Euro brutto verdient, kommt nach dem Richtwert auf 17.500 Euro. In dem Fall, den Zeplin beschreibt, lag das Angebot bei mehr als dem Doppelten, also über 35.000 Euro bei gleichen Eckdaten. Viele Sozialpläne und Freiwilligenprogramme liegen über dem Richtwert, viele Einzelangebote darunter. Wer ein Angebot bekommt, kann es daran messen.

Wenn es schnell geht, zählen die Fristen

Weil Stellenabbau oft überstürzt kommt, bleibt Betroffenen wenig Zeit. Umso wichtiger sind die eigenen Fristen:

  • Kündigungsschutzklage: nur binnen drei Wochen
  • Arbeitsuchend melden: spätestens drei Monate vor Vertragsende, bei kurzfristiger Kündigung binnen drei Tagen
  • Aufhebungsvertrag: Kündigungsfrist wahren, sonst ruht das Arbeitslosengeld bei Abfindung
  • Bildungsgutschein: Gekündigte können ihn selbst beantragen, einen Anspruch gibt es nicht
  • Wer bleibt: Zusatzaufgaben schriftlich an die Führungskraft melden

Warum ein hohes Angebot trotzdem Nein bekommt

Zurück zum Fall aus dem Lead: Das Unternehmen bot mehr als das Doppelte des Richtwerts und setzte damit auf Geld. Zeplin nennt das im Interview mit dem SPIEGEL „die vermeintliche Abkürzung“. Ein Wettbewerber derselben Branche zahlte zeitgleich etwas mehr Abfindung, das sprach sich herum. „Es ging nicht um das Geld, sondern um das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden.“

Auch später verpufft die Wirkung: „Die Höhe der Abfindung beeinflusst nicht, wie Beschäftigte ihren Arbeitgeber später bewerten.“ Sichtbar werde das häufig auf Portalen wie kununu.

Für Betroffene heißt das: Die Summe ist nur ein Teil der Entscheidung. Genauso zählt, ob das Angebot nachvollziehbar ist, ob es für alle gleich gilt und ob es Zeit lässt, es zu prüfen.

Selbst entscheiden statt vorgesetzt bekommen

Was den Unterschied macht, ist Mitsprache. Bei Freiwilligenprogrammen entscheiden Beschäftigte selbst, eine Kündigung bekommen sie vorgesetzt. Zeplin erlebt Menschen, die Monate später wortwörtlich aus ihrem Trennungsgespräch zitieren, so erniedrigend war es für sie.

Aus ihrer Zeit bei der Otto-Gruppe weiß sie: Betroffene merken, wenn ein Unternehmen sein Bestes versucht. Das hilft ihnen, die Trennung zu akzeptieren, und wirkt auf alle, die bleiben.

Nach Restrukturierungen sinkt die Bindung an den Arbeitgeber vor allem bei denen, die bleiben – nicht bei den Entlassenen, so eine Studie von Thomas Afflerbach und Katharina M. Gläsener. Wer bleibt, sollte deshalb ebenfalls genau hinsehen: auf zusätzliche Aufgaben, auf Zusagen zur Standortsicherung und darauf, ob sie schriftlich festgehalten sind.

Warum Stellenabbau so oft überstürzt kommt

Zeplin, Gründerin der Beratung Restart Career, beschreibt ein Muster: Unternehmen zögern bis zur letzten Sekunde, behelfen sich mit Kurzarbeit und Einstellungsstopps. Dann drängen die Banken, und alles muss schnell gehen. Auf die Personalabteilungen, die die sozialen Folgen am besten kennen, hört kaum noch jemand.

Ihr Bild dafür ist ein Auto in der Kurve: „Wer zu schnell hineinfährt, kommt selten gut wieder heraus.“ Wie groß die Dimension werden kann, zeigt Volkswagen: Am 3. September billigte der Aufsichtsrat den Zukunftsplan 2030, der laut Tagesschau rund 50.000 weitere Stellen betrifft.

Nach Restrukturierungen sinkt die Bindung an den Arbeitgeber vor allem bei denen, die bleiben – nicht bei den Entlassenen, so eine Studie von Thomas Afflerbach und Katharina M. Gläsener.

Langsam durch die Kurve

Beim Neustart zählt laut Zeplin vor allem emotionale Unterstützung. Viele empfinden die Kündigung im Nachhinein als Chance.

Wer die eigenen Fristen kennt, das Angebot am Richtwert misst und sich nicht unter Zeitdruck setzen lässt, fährt selbst langsamer in die Kurve. Das Gefühl, fair behandelt worden zu sein, bleibt länger als jede Summe.