Rente im Wandel
Mehr Witwenrente: Dieses Einkommen wird nicht angerechnet
Ab rund 1.871 Euro brutto im Monat wird die Witwenrente bei Beschäftigten ohne Kinderfreibetrag gekürzt. Grundlage ist ein Freibetrag von 1.122,53 Euro, der seit 1. Juli 2026 gilt. Hier zählt nicht das Netto vom Gehaltszettel, sondern ein pauschal berechnetes Netto der Rentenkasse. In Deutschland ruhen deshalb rund eine halbe Million Witwen- und Witwerrenten komplett.
Die Rentenkasse rechnet mit ihrem eigenen Netto
Der Freibetrag entspricht dem 26,4-Fachen des Rentenwerts, der zum 1. Juli auf 42,52 Euro stieg. Pro Kind mit Anspruch auf Waisenrente kommen 238,11 Euro hinzu – die Brutto-Schwelle verschiebt sich dann auf rund 2.268 Euro. Was darüber liegt, wird zu 40 Prozent von der Rente abgezogen. Den Knackpunkt nennt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland: Das Netto ergibt sich aus gesetzlichen Pauschalabzügen, beim Lohn zählen 60 Prozent des Bruttos. Bei einer eigenen Rente werden dagegen nur 14 Prozent abgezogen – dort greift die Kürzung also deutlich früher. In den drei Monaten nach dem Sterbemonat bleibt eigenes Einkommen außen vor.
Laut DRV zählen nahezu alle Einkommensarten. Ein Überblick:
- angerechnet: Lohn und Gehalt
- angerechnet: eigene Renten, auch eine Erwerbsminderungsrente
- angerechnet: Lohnersatz wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld
- anrechnungsfrei: Bürgergeld, Grundsicherung und Riester-Rente

2.500 Euro brutto kosten rund 151 Euro Rente
Eine Beschäftigte mit 2.500 Euro brutto kommt nach DRV-Rechnung auf 1.500 Euro netto, also 377,47 Euro über dem Freibetrag. 40 Prozent davon, 150,99 Euro, gehen ab: Aus 900 Euro Witwenrente werden 749,01 Euro. Ganz weg wäre sie erst ab rund 5.621 Euro brutto.
Maßgeblich ist dabei laut DRV das Einkommen des Vorjahres: Für die Anrechnung seit Juli 2026 zählt der Verdienst aus 2025. Eine Gehaltserhöhung in diesem Jahr wirkt sich erst zum 1. Juli 2027 aus.
Nullrente: Die Rentenkasse meldet sich nicht
Solche Nullrenten ruhen nur, sie erlöschen nicht, erklärt das DRV-Portal Ihre Vorsorge. An einen neuen Anspruch erinnert die Rentenversicherung aber nicht. Sinkt das Brutto um mindestens zehn Prozent, etwa durch Teilzeit, müssen Betroffene die Neuberechnung selbst beantragen – dann gilt sie ab dem Monat des Rückgangs. Nachgezahlt wird höchstens vier Jahre rückwirkend.
Kommission sieht Bremse für mehr Arbeit
Die Alterssicherungskommission stellt die Regel selbst infrage: Die Anrechnung könne davon abhalten, mehr zu arbeiten. Ein Modell legt sie nicht vor, sie empfiehlt eine Prüfung. Die Koalition will alle 33 Empfehlungen umsetzen. Bis dahin gilt die Rechnung von heute und die beginnt bei rund 1.871 Euro brutto.