Halber Rentenpunkt pro Kind
Mütterrente 3: Tabelle zeigt bis 106 Euro Plus – mit Haken
Ab 1. Januar 2027 gilt die Mütterrente III: Für jedes vor 1992 geborene Kind gibt es einen halben Rentenpunkt mehr, beim aktuellen Rentenwert also 21,26 Euro brutto im Monat, bei fünf Kindern 106,30 Euro (siehe Tabelle). Ausgezahlt wird aus technischen Gründen erst 2028, dann rückwirkend. Der Haken: Wer Grundsicherung oder eine Witwenrente bezieht, behält vom Plus unter Umständen nur wenig.
Anspruch von Müttern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden
Mit dem beschlossenen Rentenpaket 2025 schließt der Gesetzgeber eine alte Lücke. Bisher galt: Wer Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren hatte, bekam nur 30 Monate Kindererziehungszeit angerechnet. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, waren es dagegen volle 36 Monate. Die Mütterrente III hebt die ältere Gruppe ebenfalls auf 36 Monate, ein halber Rentenpunkt mehr pro Kind. Damit werden Millionen Eltern gleichgestellt.
Mütterrente-Tabelle: Das Plus für ein bis fünf Kinder
Seit 1. Juli 2026 liegt der Rentenwert bei 42,52 Euro, ein halber Punkt ist damit 21,26 Euro brutto im Monat wert. Die Reform kostet den Staat rund 5 Milliarden Euro pro Jahr, finanziert aus Steuermitteln.
So summiert sich das Plus bei einem bis fünf Kindern (jeweils vor 1992 geboren):
| vor 1992 geborene Kinder | Brutto-Plus / Monat | Brutto-Plus / Jahr |
| 1 | 21,26 € | 255,12 € |
| 2 | 42,52 € | 510,24 € |
| 3 | 63,78 € | 765,36 € |
| 4 | 85,04 € | 1.020,48 € |
| 5 | 106,30 € | 1.275,60 € |
Die Beträge sind eine Momentaufnahme: Sie steigen mit jeder Rentenanpassung. Zum 1. Juli 2027 wird der Rentenwert neu festgesetzt, die Nachzahlung für die zweite Jahreshälfte 2027 dürfte dann höher liegen als hier gerechnet (Stand: 21. Oktober 2026). Wie hoch ein halber Rentenpunkt bei der ersten Auszahlung 2028 sein wird, lässt sich laut Deutscher Rentenversicherung derzeit noch nicht verlässlich abschätzen. Zudem sind es Bruttowerte, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern gehen noch ab.
Anspruch, Antrag und Auszahlung: Was gilt
Rechtlich gilt der Anspruch ab 1. Januar 2027, das Geld kommt für die meisten aber erst 2028, die Deutsche Rentenversicherung muss mehr als zehn Millionen Rentenfälle neu berechnen. Wer vor Januar 2028 in Rente ist, bekommt 2028 neben der laufend erhöhten Rente eine Nachzahlung für 2027.
Wer erst ab Januar 2028 in Rente geht, bekommt den höheren Betrag direkt von Anfang an in die Berechnung eingerechnet, aber keine gesonderte Nachzahlung, weil der Anspruch mit dem Rentenbeginn entsteht.
Was jetzt wichtig ist:
- Meist läuft die Gutschrift automatisch, ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
- Fehlen Kindererziehungszeiten im Konto (etwa nach Auslandserziehung oder späterer Adoption), hilft eine Kontenklärung mit Formular V0100. Sinnvoll ist die Prüfung des Versicherungsverlaufs noch 2026, nicht erst wenn die Bescheide kommen.
- Spätestens mit dem Bescheid 2028 sollte geprüft werden, ob die Monate berücksichtigt wurden.
Der Haken: Grundsicherung und Witwenrente können das Plus schmälern
Einen Haken trifft ausgerechnet jene mit wenig: Wer Grundsicherung oder Wohngeld bezieht, muss unter Umständen mit voller Anrechnung rechnen – dann bleibt kaum etwas, was Sozialverbände scharf kritisieren. Beim Wohngeld zählt die höhere Rente als Einkommen und kann den Anspruch senken.
Zwar gibt es seit 2021 einen Freibetrag von derzeit bis zu 281,50 Euro Rente im Monat, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Er gilt aber nur, Er gilt aber nur für alle, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nachweisen, wozu auch Kindererziehungszeiten zählen. „Das schaffen viele Frauen aber nicht“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Die höhere Mütterrente führe bei ihnen dazu, dass die Grundsicherung sinkt. Der VdK fordert deshalb, den Freibetrag auszuweiten.
Auch eine Witwen- oder Witwerrente kann sinken: Eigenes Einkommen über dem Freibetrag von 2026 rund 1.122,53 Euro im Monat wird zu 40 Prozent darauf angerechnet. Das gilt auch für die höhere eigene Rente.
Das volle Plus aus der Tabelle bleibt damit vor allem bei denen, die keine Grundsicherung beziehen.
Nicht nur Mütter können Mütterrente bekommen
Der Name führt in die Irre: Es profitieren nicht nur Mütter. Die Kindererziehungszeit bekommt das Elternteil, das das Kind überwiegend erzogen hat. Bei gemeinsamer Erziehung ist das grundsätzlich die Mutter. Väter können die Zeit per gemeinsamer Erklärung übernehmen, allerdings nur für die Zukunft. Für Renten, die vor 2028 beginnen, gilt: Den halben Punkt erhält das Elternteil, dem bisher der 30. Erziehungsmonat zugeordnet war
Auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefeltern haben Anspruch, wenn sie ein Kind überwiegend erzogen haben.