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Steuerfreie Prämie 2026

500 Euro Mitarbeiterprämie ab Juli: Klingt gut, hat aber Haken

Veröffentlicht:  26. Juni 2026, 09:04
3 min
frau mit brille sitzt am schreibtisch und liest einen stapel papier.

Mit dem Budgetmaßnahmengesetz 2026 hat der Nationalrat die steuerfreie Mitarbeiterprämie für die zweite Jahreshälfte verlängert: Ab 1. Juli dürfen Unternehmen wieder bis zu 500 Euro steuerfrei an ihre Beschäftigten auszahlen. Ein Selbstläufer ist das aber nicht – die Prämie ist freiwillig, ein gesetzlicher Anspruch fehlt, und unter bestimmten Umständen wird aus dem vermeintlichen Bonus sogar ein böse Überraschung.

Heuer nur noch 500 Euro

Während Arbeitgeber:innen 2025 noch bis zu 1.000 Euro steuerfrei auszahlen konnten, liegt die Obergrenze 2026 nur noch bei 500 Euro. Damit ist die Prämie innerhalb von zwei Jahren um über 80 Prozent geschrumpft: 2024 lag der Höchstbetrag noch bei 3.000 Euro. Das Finanzministerium rechnet für die Maßnahme mit Kosten von rund 70 Millionen Euro.

Wie beliebt die Prämie war, zeigen Daten von Statistik Austria: 2024 haben mehr als 560.000 Beschäftigte in Österreich die steuerfreie Mitarbeiterprämie erhalten, insgesamt flossen über 574 Millionen Euro. Mit der halbierten Obergrenze 2026 dürfte das Volumen deutlich niedriger ausfallen.

Achtung, Steuernachzahlung

Beschäftigte sollten den Überblick behalten: Wer im Kalenderjahr mehr als 500 Euro Mitarbeiterprämie oder zusammen mit der Gewinnbeteiligung mehr als die genannten 3.000 Euro steuerfrei erhält, muss laut Wirtschaftskammer Österreich eine Pflichtveranlagung beim Finanzamt durchführen.

Das kann zu Steuernachzahlungen führen, wenn die Voraussetzungen nicht sauber dokumentiert sind. Wer mehrere Arbeitgeber im Jahr hatte oder bei einem Jobwechsel zweimal eine Prämie erhalten hat, sollte besonders genau hinschauen.

Achtung: Nicht vollständig abgabenfrei

Auch wenn die Mitarbeiterprämie von der Lohnsteuer befreit ist, bedeutet das nicht, dass sie komplett abgabenfrei ausbezahlt wird. Die übrigen Lohnabgaben und Sozialversicherungsbeiträge fallen weiterhin an.

Ein Vorteil bleibt: Die Mitarbeiterprämie zählt nicht zum Jahressechstel und wird darauf nicht angerechnet, sie schmälert also den begünstigten Bereich für Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht.

Nicht alle Mitarbeitenden haben Anspruch

Damit die Mitarbeiterprämie steuerfrei bleibt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden:

  • Die Zahlung muss auf einer kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarung beruhen.
  • Es muss sich um eine zusätzliche Leistung handeln.
  • Reguläre Bonuszahlungen, bereits vereinbarte Prämien oder außerordentliche Gehaltserhöhungen können nicht einfach in eine steuerfreie Mitarbeiterprämie umgewandelt werden.

Aber selbst wenn die rechtlichen Voraussetzungen stimmen: Beschäftigte haben keinen fixen Anspruch auf die Prämie. Sie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, wer sie nicht zahlen will, muss es nicht. Leer gehen damit vor allem aus:

  • Beschäftigte in Unternehmen ohne Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung
  • Mitarbeitende in Branchen, in denen die Tarifpartner keine entsprechende Regelung getroffen haben
  • Alle, deren Arbeitgeber sich gegen die freiwillige Auszahlung entscheidet
Person übergibt Umschlag an andere Person in hellem Büro.
Die Prämie soll Arbeitgeber:innen weiterhin die Möglichkeit geben, besondere Leistungen ihrer Beschäftigten zusätzlich zu honorieren, ohne dass dafür Lohnsteuer anfällt.

Männer profitieren überproportional

Eine Anmerkung aus der parlamentarischen Folgenabschätzung: Laut Budgetausschuss wird damit gerechnet, dass Männer auch 2026 überproportional von der steuerlichen Entlastung profitieren werden, ein Effekt, der schon in den Vorjahren beobachtet wurde. Hintergrund sind höhere Einkommen und damit auch höhere Steuerersparnisse im Schnitt.

Die Regel gilt für das zweite Halbjahr 2026

  • Wichtig: Die Steuerbegünstigung gilt ausschließlich für Zahlungen zwischen Juli und Dezember 2026. Prämien, die im ersten Halbjahr ausbezahlt werden, fallen nicht unter die neue Regelung.
  • Verlängerter Auszahlungs-Spielraum: Prämien für das Jahr 2026 können noch bis zum 15. Februar 2027 steuerfrei überwiesen werden.

Kombination mit Gewinnbeteiligungen möglich

Unternehmen können 2026 sowohl eine Mitarbeiterprämie als auch eine steuerfreie Gewinnbeteiligung auszahlen. Für beide Modelle zusammen gilt jedoch eine gemeinsame steuerfreie Obergrenze von 3.000 Euro pro Person.

Wer es genauer wissen will: Die Wirtschaftskammer Österreich erklärt die Kombinationsregeln im Detail.

Daneben können Arbeitgeber:innen ganzjährig steuerfreie Sachzuwendungen wie Geschenkgutscheine bis 186 Euro pro Person nutzen, unabhängig von der Mitarbeiterprämie.

Kritik an jährlicher Verlängerung

Kritik kam im Nationalrat von der FPÖ. Die Partei kritisierte die jährliche Verlängerung als „Negativbeispiel“ für unzuverlässige Steuerpolitik und forderte eine dauerhafte Verankerung im Einkommensteuergesetz, damit Unternehmen und Beschäftigte langfristig planen können.

Für Beschäftigte gilt: Wer in einem Unternehmen mit Kollektivvertrag arbeitet und dort eine Prämie ausgezahlt bekommt, kann sich 2026 über bis zu 500 Euro steuerfrei freuen. Wer in einem Job ohne entsprechende Grundlage arbeitet oder mehrere Arbeitgeber im Jahr hatte, sollte die eigene Situation genau prüfen, sonst gibt es entweder gar nichts oder am Ende sogar eine Steuernachzahlung.