Halber Rentenpunkt pro Kind
Mütterrente ab 2027: Tabelle zeigt Plus für 1 bis 5 Kinder
Ab 1. Januar 2027 gilt die Mütterrente III: Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen pro Kind einen halben Rentenpunkt mehr – beim aktuellen Rentenwert 21,26 Euro brutto im Monat. Wie sich das Plus für ein bis fünf Kinder berechnet, zeigt die Tabelle. Ausgezahlt wird wegen der technischen Umsetzung erst 2028, dann rückwirkend – bei drei Kindern nach heutigem Rentenwert rund 765 Euro Nachzahlung. Bei manchen bleibt trotz Anspruch kaum etwas übrig.
Anspruch von Müttern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden
Mit dem beschlossenen Rentenpaket 2025 schließt der Gesetzgeber eine alte Lücke. Bisher galt: Wer Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren hatte, bekam nur 30 Monate Kindererziehungszeit angerechnet. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, waren es dagegen volle 36 Monate. Die Mütterrente III hebt die ältere Gruppe ebenfalls auf 36 Monate, ein halber Rentenpunkt mehr pro Kind. Damit werden Millionen Eltern gleichgestellt.
Mütterrente-Tabelle: Das Plus für ein bis fünf Kinder
Seit 1. Juli 2026 liegt der Rentenwert bei 42,52 Euro, ein halber Punkt ist damit 21,26 Euro brutto im Monat wert. Die Reform kostet den Staat rund 5 Milliarden Euro pro Jahr, finanziert aus Steuermitteln.
So summiert sich das Plus bei einem bis fünf Kindern (jeweils vor 1992 geboren):
| vor 1992 geborene Kinder | Brutto-Plus / Monat | Brutto-Plus / Jahr |
| 1 | 21,26 € | 255,12 € |
| 2 | 42,52 € | 510,24 € |
| 3 | 63,78 € | 765,36 € |
| 4 | 85,04 € | 1.020,48 € |
| 5 | 106,30 € | 1.275,60 € |
Die Beträge sind eine Momentaufnahme: Sie steigen mit jeder Rentenanpassung und dürften bei Auszahlung voraussichtlich höher liegen. Zudem sind es Bruttowerte, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern gehen noch ab.
Anspruch, Antrag und Auszahlung: Was gilt
Rechtlich gilt der Anspruch ab 1. Januar 2027, das Geld kommt für die meisten aber erst 2028, die Deutsche Rentenversicherung muss mehr als zehn Millionen Rentenfälle neu berechnen. Wer schon Rente bezieht, bekommt 2027 rückwirkend als Nachzahlung.
Wer erst ab Januar 2028 in Rente geht, bekommt den höheren Betrag direkt von Anfang an in die Berechnung eingerechnet, aber keine gesonderte Nachzahlung, weil der Anspruch mit dem Rentenbeginn entsteht.
Was jetzt wichtig ist:
- Meist läuft die Gutschrift automatisch, ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
- Fehlen Kindererziehungszeiten im Konto (etwa nach Auslandserziehung oder späterer Adoption), hilft eine Kontenklärung mit Formular V0100. Sinnvoll ist die Prüfung des Versicherungsverlaufs noch 2026, nicht erst wenn die Bescheide kommen.
- Spätestens mit dem Bescheid 2028 sollte geprüft werden, ob die Monate berücksichtigt wurden.
Mütterrente wird mit Grundsicherung und Wohngeld verrechnet
Einen Haken trifft ausgerechnet jene mit wenig: Wer Grundsicherung oder Wohngeld bezieht, muss unter Umständen mit voller Anrechnung rechnen – dann bleibt kaum etwas, was Sozialverbände scharf kritisieren.
Zwar gibt es seit 2021 einen Freibetrag von derzeit bis zu 281,50 Euro Rente im Monat, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Er gilt aber nur, wer auf mindestens 33 Beitragsjahre kommt. „Das schaffen viele Frauen aber nicht“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Die höhere Mütterrente führe bei ihnen dazu, dass die Grundsicherung sinkt. Der VdK fordert deshalb, den Freibetrag auszuweiten.
Am stärksten kommt der Zuschlag bei denen an, die neben der Rente kein Grundsicherungs-Einkommen beziehen und am wenigsten dort, wo das Geld am nötigsten wäre.
Nicht nur Mütter können Mütterrente bekommen
Der Name führt in die Irre: Es profitieren nicht nur Mütter. Bei Verheirateten wird die Kindererziehungszeit standardmäßig der Mutter zugeordnet, Väter können sie aber per gemeinsamer Erklärung übernehmen. Bei unverheirateten Paaren wird die Kindererziehungszeit automatisch dem Elternteil zugerechnet, der das Kind überwiegend erzieht, ohne separate Erklärung.
Auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefeltern haben Anspruch, wenn sie ein Kind überwiegend erzogen haben.