Rentenerhöhung
Mehr Rente, mehr Steuer: TVöD-Rentner:innen aufgepasst
Rund 9,57 Millionen Menschen mit Renteneinkünften zahlen in Deutschland 2026 voraussichtlich Einkommensteuer. Allein durch die Rentenerhöhung im vergangenen Juli rutschen 204.000 neu in die Steuerpflicht. Die Grenze für Alleinstehende liegt bei einer Bruttorente von 1.453 Euro im Monat.
Maximal 17.084 Euro Bruttorente pro Jahr sind steuerfrei
Wer 2026 in Rente gegangen ist, bleibt laut der Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums bis zu einer Jahresbruttorente von 17.084 Euro praktisch steuerfrei. Weil die Renten erst zur Jahresmitte gestiegen sind, entspricht das 1.394 Euro im Monat für das erste Halbjahr und 1.453 Euro ab Juli.
Die Einkommensteuer wird für das gesamte Kalenderjahr berechnet. Die Monatswerte dienen nur der Einordnung: Sie gelten ohne weitere steuerpflichtige Einkünfte und beruhen auf pauschalen Annahmen zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Eine Rentenerhöhung kann Einkommensteuerpflicht auslösen
Im Juli 2026 sind die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent gestiegen. Der aktuelle Rentenwert liegt bei 42,52 Euro. Diese Erhöhung führt dazu, dass etwa 204.000 Menschen mit Renteneinkünften erstmals steuerpflichtig sind.
Gegenläufig wirkt der Grundfreibetrag, der zum Jahresbeginn auf 12.348 Euro gestiegen ist: Rund 166.000 Rentner:innen zahlen deshalb keine Einkommensteuer mehr.
Unter dem Strich kommen damit knapp 38.000 Steuerfälle dazu. Von den mehr als 21 Millionen Rentenempfänger:innen in Deutschland zahlt weiterhin deutlich weniger als die Hälfte Steuern.
Eine VBL-Rente kann zusätzliche Steuern auslösen
Die Grenze von 1.453 Euro Rentenbrutto gilt nach der Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums nur für alleinstehende Neurentner:innen des Jahres 2026 ohne weitere steuerpflichtige Einkünfte. Wer beispielsweise im öffentlichen Dienst gearbeitet hat und eine Betriebsrente der VBL erhält, muss auch diese bei der Steuerberechnung berücksichtigen.
Beruht die VBL-Rente auf steuerfreien oder geförderten Beiträgen, ist der entsprechende Rentenanteil grundsätzlich vollständig steuerpflichtig. Wurden die Beiträge bereits versteuert, wird in der Regel nur der Ertragsanteil besteuert. Ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt, hängt von sämtlichen Einkünften und persönlichen Abzügen ab.
84 Prozent der Rente von Neurentner:innen werden besteuert
Für Neurentner:innen des Jahres 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 Prozent. Die übrigen 16 Prozent dienen zur Berechnung des Rentenfreibetrags. Der feste Eurobetrag wird auf Basis der vollen Jahresbruttorente im Jahr nach Rentenbeginn ermittelt.
Spätere Rentenerhöhungen lassen den Freibetrag nicht mitwachsen. Deshalb kann ein Rentenplus erstmals Einkommensteuer auslösen. Was genau am Ende fällig wird, zeigt der kostenlose Alterseinkünfte-Rechner des Bayerischen Landesamts für Steuern.
Beispiele: Besteuerungsanteil und steuerfreie Jahresbruttorente 2026
- Rentenbeginn 2005 oder früher: Besteuerungsanteil 50 Prozent (20.295 Euro)
- Rentenbeginn 2015: Besteuerungsanteil 70 Prozent (18.089 Euro)
- Rentenbeginn 2020: Besteuerungsanteil 80 Prozent (17.087 Euro)
- Rentenbeginn 2025: Besteuerungsanteil 83,5 Prozent (17.201 Euro)
- Rentenbeginn 2026: Besteuerungsanteil 84 Prozent (17.084 Euro)